…anhängig. Am 19.01.2018 erging hiezu ein abschlägiger Bescheid. Das Finanzamt begründete, die Aussetzung sei nicht zu bewilligen, insoweit die Beschwerde nach Lage des Falles wenig erfolgversprechend erscheine (§ 212a Abs. 2 lit.a BAO). Anlässlich der Entscheidung über einen Aussetzungsantrag sei somit von der…
…anhängig. Am 19.01.2018 erging hiezu ein abschlägiger Bescheid. Das Finanzamt begründete, die Aussetzung sei nicht zu bewilligen, insoweit die Beschwerde nach Lage des Falles wenig erfolgversprechend erscheine (§ 212a Abs. 2 lit.a BAO). Anlässlich der Entscheidung über einen Aussetzungsantrag sei somit von der…
…dass nach Lage des Falles die Beschwerde wenig Erfolg versprechend erscheint. Gegen die Abweisung der Beschwerde betreffend Aussetzung richtet sich der Antrag auf Vorlage vom 20.9.2018, in welcher Mangelhaftigkeit des Verfahrens in der Grunderwerbsteuersache und inhaltliche Rechtswidrigkeit der abweisenden Entscheidung betreffend AEH vorgebracht…
…habe zur Voraussetzung, dass die Einhebung der Abgabenschuldigkeiten nach der Lage des Falles unbillig sei. Die Frage der Beurteilung der Unbilligkeit der Einhebung sei somit keine Ermessensentscheidung. Erst die Feststellung des Vorliegens einer Unbilligkeit könne in weiterer Folge zur Ermessensentscheidung führen. Verneine die Abgabenbehörde die…
…€ 1.132,92.- Die Bf. ist für ihren Sohn unterhaltspflichtig. Aufgrund ihrer anstehenden Pensionierung ist eine Verschlechterung ihres Monatseinkommens nicht ausgeschlossen. Beweiswürdigung: Die Unbilligkeit der Einhebung einer Abgabe nach Lage des Falles kann eine persönliche oder sachliche sein. (z.B. VwGH 20.05.2010…
…Finanzamt den Bescheid über die Abweisung eines Aussetzungsantrages . Das Finanzamt begründete die Abweisung des Antrages gemäß §212a BAO damit, dass die Aussetzung nicht zu bewilligen sei, soweit die Beschwerde nach Lage des Falles wenig erfolgversprechend erscheint. „Mit Gebührenbescheid vom 27.11.2017 wurden Sie als…
Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes setzt der Tatbestand der „Unbilligkeit der Einhebung nach der Lage des Falles“ das Vorliegen eines in den subjektiven Verhältnissen des Steuerpflichtigen oder des Steuergegenstandes gelegenen Sachverhaltselementes voraus, aus dem sich ein wirtschaftliches Missverhältnis zwischen der Einhebung der Abgabe und den…
Die amtswegige Ermittlungspflicht besteht neben der Offenlegungs- und Mitwirkungspflicht der Partei. Die Pflicht zur amtswegigen Ermittlung des entscheidungswesentlichen Sachverhaltes findet dort ihre Grenze, wo nach Lage des Falles nur die Partei Angaben zum Sachverhalt machen kann (VwGH 15.12.2009, 2006/13/0136). Die Verpflichtung…
…ob eine Nachsicht zu bewilligen ist, hat zur Voraussetzung, dass die Einhebung der Abgabenschuld nach der Lage des Falles unbillig ist. Erst die Feststellung des Vorliegens einer Unbilligkeit kann in weiterer Folge zur Ermessensentscheidung führen. Verneinen die Abgabenbehörde bzw. das Gericht die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung…
…lit. a BAO die Aussetzung der Einhebung nicht zu bewilligen wäre, soweit die Beschwerde nach Lage des Falles wenig erfolgversprechend erscheine. Der dagegen am 16.1.2017 rechtzeitig eingebrachten Beschwerde, in der die Durchführung einer mündlichen Verhandlung und Entscheidung durch den Senat beantragt wurde, wurde…
…keine Unbilligkeit vor, so fehle die gesetzlich vorgesehene Bedingung für die Nachsicht und der darauf gerichtete Antrag sei zwingend abzuweisen. Die Unbilligkeit der Einhebung einer Abgabe nach der Lage des Falles könne eine persönliche oder sachliche Unbilligkeit sein. Eine persönliche Unbilligkeit sei anzunehmen, wenn die…
…1 ist nach Eintritt der Verjährung des Rechtes zur Festsetzung der Abgabe nicht mehr zulässig. § 236 BAO lautet: § 236. (1) Fällige Abgabenschuldigkeiten können auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. …
…236 Abs. 1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Der Beschwerdeführer behauptet das Vorliegen einer sachlichen Unbilligkeit im Sinne der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, und zwar…
…entrichtete Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen nachgesehen, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Eine sachliche Unbilligkeit liegt gemäß § 3 Abs. 2 der zu § 236 BAO ergangenen Verordnung (BGBl II 2005/435) vor, "…soweit die Geltendmachung des Abgabenanspruches"…in Widerspruch…
…iVm Abs. 2 BAO die festgesetzte EUSt (Summe 3) durch Abschreibung des Abgabenanspruchs in voller Höhe nachzusehen und den bereits entrichteten Betrag dem Abgabenkonto wieder gutzuschreiben. Die Einhebung der EUSt bzw. die Verweigerung der Nachsicht der Abgabenschuldigkeit wäre nach Lage des Falles sachlich unbillig. Die…
…2004/15/0144; 24.06.2021, Ra 2021/16/0014). Die Pflicht zur amtswegigen Ermittlung des entscheidungswesentlichen Sachverhaltes findet dort ihre Grenze, wo nach Lage des Falles nur die Partei Angaben zum Sachverhalt machen kann (VwGH 25.10.1995, 94/15/0131, 94/15/0181…
…der Entscheidung zugrunde gelegt wurde. Wird mit einem Bescheid die Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 1 lit. b BAO verfügt, so hat die Begründung dieser Maßnahme eine nach Lage des Falles (ausreichende) Darstellung der neu hervorgekommenen entscheidungserheblichen Tatsachen und Beweise, worin diese bestanden haben…
…Abfrage des Firmenbuches (FN ***FN-X***) verifiziert werden. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) Gemäß § 236 Abs. 1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles…
…befreit die Partei jedoch nicht von ihrer Offenlegungs- und Mitwirkungspflicht. Die Pflicht zur amtswegigen Ermittlung findet dort ihre Grenze, wo nach Lage des Falles nur die Partei Angaben zum Sachverhalt machen kann. In dem Ausmaß, in dem die Partei zur Mitwirkung an der Wahrheitsfindung ungeachtet…
…des Falles: Wie bereits bei vergangenen Projekten war es der ***34*** (***34***) nicht möglich ohne Partner mit entsprechenden politischen Kontakten am weißrussischen Mobilfunkmarkt Fuß zu fassen. Hierfür wurden die umfangreichen politischen Kontakte des Minderheitsgesellschafters, insbesondere Herrn ***31*** und ***25*** benötigt. Aufgrund der unsicheren politischen Lage…