IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Walter Aiglsdorfer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Alfred Klaus Fenzl, Am Steinbühel 27b, 4030 Linz, über die Beschwerde vom 20. Dezember 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 12. Dezember…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. R in der Beschwerdesache Bf, Adr1, vertreten durch STB-GmbH, Adr2, über die Beschwerde vom 20.06.2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes St. Veit Wolfsberg vom 05.06.2018 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2017…
…für die Abgrenzung der nach der besagten Gesetzesbestimmung begünstigten „bestimmten Gruppen von Arbeitnehmern“, herangezogenen Merkmale bestimmte Kriterien erfüllen: Die Abgrenzung der begünstigten Gruppe(n) von den übrigen (nicht begünstigten) muss sachlich begründet sein, das heißt sie darf nicht unsachlich und muss frei von Willkür sein…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 7. Dezember 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich (FAÖ) vom 8. November 2023 betreffend Familienbeihilfe 06.2023-09.2023 Ordnungsbegriff ***Nr*** zu Recht…
…Maßstäben des § 2 Abs. 2 letzter Satz der Verordnung ein Anlaufzeitraum zustand. Zur Erlassung oder Aufrechterhaltung eines vorläufigen Bescheides gibt dies nicht Anlass (vgl. in diesem Sinn zur Kriterienprüfung gemäß § 2 Abs. 1 der Verordnung bereits das Erkenntnis vom 12. Dezember 2007, 2006/15/0075…
…während des Mietzeitraumes eine typisch erwerbswirtschaftliche Betätigung im Sinn des § 1 Abs. 1 LVO ist. Das subjektive Ertragsstreben ist daher durch eine sogenannte Kriterienprüfung nach § 2 Abs. 1 LVO zu beurteilen. Das bei Betätigungen iSd § 1 Abs 1 LVO vorausgesetztes subjektive Element der Gewinnerzielungsabsicht ist…
…Dass K. im Bereich der IT aufgrund seiner sich im Internet angeeigneten Vorkenntnisse diese Anstellung erhalten hat, stellt keinen Nachweis einer Berufsausbildung im Sinne der vom Verwaltungsgerichtshof in seiner Rechtsprechung aufgestellten Kriterien dar. Im Übrigen räumt die Beschwerdeführerin diesbezüglich selbst ein, dass die weitere Ausbildung…
…nicht darauf eingegangen, ob die Betätigung objektiv geeignet sei, ein positives Gesamtergebnis zu erzielen und der Bf bei seiner Tätigkeit von Gewinnerzielungsabsicht getragen sei. Auch sei keine Kriterienprüfung durchgeführt worden. Ebenso sei nicht dargelegt worden, warum die Betätigung gerade ab dem Jahr 2007, unmittelbar nach…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache des D gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 29.09.2011, betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer…
…fremder Verpächter hatte schon aufgrund der verlustträchtigen Verpachtung keinesfalls auf ein zusätzliches Pachtentgelt verzichtet und trägt das Bewirtschaftungsrisiko ohnedies die Pächterin. Weiters liegen die Kriterien für den Eintritt der Verpflichtung zur Entrichtung des regulären Pachtzinses im Dunkeln. Lt. Vereinbarung vom 15.7.2009 (Tz 4…
…18.7.2017 eingehend dar, aus welchen konkreten Gründen das Pachtverhältnis des Bf. mit seiner Ehegattin den oa. Kriterien für die steuerliche Anerkennung von Angehörigenvereinbarungen nicht gerecht wird. In der Begründung der Beschwerdevorentscheidungen konkretisiert bzw. ergänzt das Finanzamt die Überlegungen des Prüfers. Diesen Ausführungen (im…
…haben. Diese Ursache ist anhand eines Fremdvergleiches zu ermitteln (vgl VwGH 30.12.2020, Ra 2019/15/0126 mit weiteren Verweisen). Nach den Kriterien der nahen Angehörigenjudikatur des Verwaltungsgerichtshofes sollen Vereinbarungen zwischen Körperschaften und ihren Anteilsinhabern nach außen ausreichend zur Ausdruck kommen, einen eindeutigen, klaren…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter AAA in der Beschwerdesache der Bf., gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 28. März 2014, betreffend die Rückforderung der für das Kind XY, für den Zeitraum vom 1. Jänner 2012 bis 31. Dezember…
…wäre lediglich, dass die Kostentragung über die dt. ***6*** GmbH erfolgt. Dies wäre auch seitens der Abgabenbehörde nicht bestritten worden. Den Kriterien des Nutzens und der Verfügungsmöglichkeit wäre der Vorrang gegenüber der Kostentragung einzuräumen. Die Verfügungsmacht über das gegenständliche Fahrzeug würde der Bf. besitzen, denn…
…des ***1*** angesehen und nicht die deutsche ***6*** GmbH, weil das Kriterium der Kostentragung gegenüber dem Kriterium der dauernden und unbeschränkten Verfügung über das Fahrzeug durch den Bf. in den Hintergrund tritt. Die Beschwerde war daher als unbegründet abzuweisen. Lediglich der Vollständigkeit halber ist festzuhalten…
…im Kalenderjahr 2019 nicht in einer Gemeinschaft mit einem (Ehe)Partner gelebt, womit ein Alleinerzieherabsetzbetrag für das Jahr 2019 mangels Erfüllung der für die Anerkennung dieses Absetzbetrages notwendigen Kriterien nicht zum Abzug zuzulassen war. Da die Bf. weder die Voraussetzungen für die Anerkennung des Alleinverdienerabsetzbetrages…
…ist die Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr. Das Merkmal liegt vor, wenn jemand nach außen hin erkennbar am Wirtschaftsleben in Form des Güter- oder Leistungsaustausches teilnimmt und die nach objektiven Kriterien zu beurteilende Bereitschaft hat, die jeweilige Leistung jedermann anzubieten, der nach ihr Bedarf hat.…
…der § 22 UStG 1994 iVm §§ 124 und 125 BAO nach, könnte die land- und forstwirtschaftliche Pauschalbesteuerung auf die GesbR angewendet werden, weil sie die Kriterien des § 22 UStG 1994 iVm §§ 124 und 125 BAO - separat pro GesbR betrachtet - erfüllen. Indes kann sich die Frage, ob…
…sich bringen könnte und ob deswegen die Pauschalregelung anzuwenden ist. Die Mitgliedstaaten können allgemeine Kriterien aufstellen, deren Erfüllung zur Inanspruchnahme der Pauschalregelung berechtigt, und diese Regelung automatisch auf Landwirte anwenden, die diese Kriterien erfüllen. 50. Im österreichischen Recht knüpft die Berechtigung zur Anwendung der Pauschalregelung…
Auch in diesem Punkt setzt sich das FA gar nicht mit den Details der Personalkosten auseinander, stellt jedoch fest, dass das keine fremdüblichen Geschäftsbeziehungen sein können, und bemerkt dabei gar nicht, dass es seine eigenen vorgenommen Feststellungen als "in keiner Weise der Realität entsprechend" qualifiziert…