…durch eine der Ausführung unmittelbar vorangehende Handlung betätigt hat (indem er auch nicht zum Fälligkeitszeitpunkt die von ihm geforderte Umsatzsteuerjahreserklärung per FinanzOnline an die Abgabenbehörde übersendet hat) - hier betreffend die Umsatzsteuer für 2010, 2011 und 2012. Eine Strafbarkeit wegen einer derartigen zumindest versuchten Hinterziehung an…
…ff), welches aber vom Spruchsenat - insoweit in Verkennung der Rechtslage - mit Erkenntnis vom 30. Juni 2016 mit der Begründung, [deren Strafbarkeit] wäre durch das Jahresdelikt (also durch eine Strafbarkeit einer Hinterziehung an Umsatzsteuer gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG für das Veranlagungsjahr 2012) konsumiert worden, wieder…
…kkx1 (maximale Quote 4,2 %, siehe Insolvenzakt des Finanzamtes Linz betreffend die Beschuldigte) unterblieben (Kontoabfrage), weshalb - der Beschuldigten bei Bekanntgabe der Lohnabgaben hypothetisch einen Willen zur Selbstanzeige nach § 29 FinStrG unterstellt - auch keine strafaufhebende Wirkung eingetreten ist. A hat hinsichtlich der wissentlich auch nicht am…
…Falle einer möglichen Bestrafung nach § 33 Abs. 1 FinStrG von einer Konsumierung der Strafbarkeit nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG ausgegangen wird) wohl ebenfalls nicht mehr zulässig wäre. Gewerbsmäßig begeht jemand Abgabenhinterziehungen, wenn es ihm darauf ankommt, sich durch die wiederkehrende Begehung eine fortlaufende…
…Verfahrensvariante, bei welcher im Falle einer möglichen Bestrafung nach § 33 Abs. 1 FinStrG von einer Konsumierung der Strafbarkeit nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG ausgegangen wird) wohl ebenfalls nicht mehr zulässig wäre. Gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG macht sich einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig…
…Erteilen einer bloßen Verwarnung infolge Geringfügigkeit liegen vor) nicht anzuwenden ist, so tritt die Verjährung nicht ein, bevor auch für die neue Tat die Verjährungsfrist abgelaufen ist. Gemäß § 31 Abs. 5 FinStrG erlischt aber bei Finanzvergehen, zu deren Verfolgung die Finanzstrafbehörden zuständig sind, die Strafbarkeit…
…konsumiert; weitere Voraussetzung für eine derartige Konsumierung der Strafbarkeit von Hinterziehungen an Umsatzsteuervorauszahlungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG ist aber auch, dass die Beträge an verkürzter Umsatzsteuervorauszahlung in der zu verkürzen versuchten Jahresumsatzsteuer beinhaltet sind. Ein zum Verfahrensgegenstand gemachtes Verhalten eines Finanzstraftäters, welcher…
…ist wiederum Verfolgungsverjährung eingetreten, daher können mangels Konsumierung der Strafbarkeit die Vergehen in den Voranmeldungszeiträumen geahndet werden. Tat ist wiederum die Verkürzung einer Abgabe für einen bestimmten Zeitraum, daher war, wie auch für die 12 Monate des Jahres 2016 eine Zuordnung, basierend auf den monatlichen…
…weil sie etwa nicht erweislich ist), lebt die Strafbarkeit wegen einer Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG wieder auf. 6. Bedingt vorsätzlich handelte dabei nach § 8 Abs. 1 FinStrG derjenige, der einen Sachverhalt verwirklichen wollte, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügte es…
…weil sie etwa nicht erweislich ist), lebt die Strafbarkeit wegen einer Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit . a FinStrG wieder auf. 6. Bedingt vorsätzlich handelte dabei nach § 8 Abs. 1 FinStrG derjenige, der einen Sachverhalt verwirklichen wollte, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügte es…
…die Strafbarkeit des „verbotenen Spiels“ hinaus, aber löst nicht die Bf. aus den Glücksspielabgaben heraus (§ 60 Abs. 24 GSpG/§ 60 Abs. 36 GSpG) 7. Zusammenfassung 8. Schlussfolgerungen 9 . Revision 1. Kurzdarstellung des Verfahrens Die Bf. hat ihre Niederlassung im Inland und bot aufgrund einer Gewerbeberechtigung…
…von der Beschwerdeführerin dem Finanzamt mitgeteilt, dass sie ein Gewerbebetrieb mit zwei Betriebsstätten in Österreich sei und eine Gewerbeberechtigung zur Durchführung erlaubter Kartenspiele ohne Bankhalter halte. In den Räumlichkeiten der Bf. könnten Besucher Karten spielen (überwiegend Poker) und gleichzeitig Speisen und Getränke konsumieren. Die Bf…
…von der Beschwerdeführerin dem Finanzamt mitgeteilt, dass sie ein Gewerbebetrieb mit zwei Betriebsstätten in Österreich sei und eine Gewerbeberechtigung zur Durchführung erlaubter Kartenspiele ohne Bankhalter halte. In den Räumlichkeiten der Bf. könnten Besucher Karten spielen (überwiegend Poker) und gleichzeitig Speisen und Getränke konsumieren. Die Bf…
…von der Beschwerdeführerin dem Finanzamt mitgeteilt, dass sie ein Gewerbebetrieb mit zwei Betriebsstätten in Österreich sei und eine Gewerbeberechtigung zur Durchführung erlaubter Kartenspiele ohne Bankhalter halte. In den Räumlichkeiten der Bf. könnten Besucher Karten spielen (überwiegend Poker) und gleichzeitig Speisen und Getränke konsumieren. Die Bf…
…Abs. 1 GSpG (Kartenpokerspiel) zu Recht erkannt: Die Beschwerden werden gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Die sechs Bescheide gemäß § 201 BAO bleiben aufrecht. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Streitpunkte 1. Ist…
…die einer Berechnung nach § 3 Abs 7 VGSG entgegenstünden, zu qualifizieren seien. Die Kunden zahlten nämlich bei den Veranstaltungen Eintritt in Form des Kaufs der Bonuskarten. Diese ermöglichten ihnen, bei der Veranstaltung Getränke zu in etwa regional branchenüblichen Preisen zu konsumieren. Wenn eine derartige Karte…
…Jänner 2014 zur Beschwerde. Die Ausdrücke werden in weiterer Folge jeweils angepasst. Gemäß § 31 Abs. 1 FinStrG erlischt die Strafbarkeit eines Finanzvergehens durch Verjährung. Die Verjährungsfrist beginnt, sobald die mit Strafe bedrohte Tätigkeit abgeschlossen ist oder das mit Strafe bedrohte Verhalten aufhört. Gehört zum Tatbestand…
…Strafbarkeitsverjährung wäre am 21. Juni 2016 eingetreten (siehe unter "Rechtslage"). Das angefochtene Straferkenntnis erging, als die Hinhaltetaktik des Bf für die Strafbehörde offensichtlich geworden war, mit der Zustellung am 7. August 2015. Die an den Richter des BFG gestellte Vertagungsbitte des Bf wurde mit einem…
…Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts vom 5.3.2025 betreffend die BF 1, zur GZ RV/7200018/202 (Beilage./2) 6. Anträge Die Beschwerdeführer stellen daher folgende ANTRÄGE Das Bundesfinanzgericht möge • eine mündliche Verhandlung durchführen und • das Erkenntnis des Zollamt Österreich, Spruchsenat XII, vom 30.06.2025…
…hat. Soweit die Verjährung der den Beschuldigten angelasteten Finanzvergehen eingewandt wurde, bleibt - soweit hier relevant - folgendes festzuhalten: Gemäß § 31 Abs 1 FinStrG erlischt die Strafbarkeit eines Finanzvergehens durch Verjährung. Die Verjährungsfrist beginnt, sobald die mit Strafe bedrohte Tätigkeit abgeschlossen ist oder das mit Strafe bedrohte…