…bestätigten und auf den Betriebslohnkonten ersichtlichen Lohnsteuerabzug in Höhe von 2% bis 3% vornehmen müssen. Die Bezug habenden Lohnkonten seien dem Finanzamt bereits seit spätestens Mai 2012 bekannt gewesen und hätten sich im Steuerakt der Bf befunden. Im gegenständlichen Fall seien die Umstände für die…
…Für die internen Abrechnung (Lohnverrechnung) des durchführenden Unternehmens ist die Führung von Stundenlisten natürlich unabdingbar....Eine Verrechnung auf Basis geleisteter Stunden üblicherweise bei der Anmietung von Personal in Form einer Personalbereitstellung 5.: Zeitaufzeichnungen vom Subleister: wenn nicht Regieleistung und Weiterverrechnung an den AG für den…
…Die abgabenrechtliche Konsequenz ist, dass die Erbringung des Sachbezugs in Österreich als laufender Arbeitslohn zu erfassen ist, ins Lohnkonto und in den Lohnzettel aufzunehmen ist, dem Lohnsteuerabzug unterliegt und auch in die Bemessungsgrundlage des Sozialversicherungsbeitrags und der Lohnnebenkosten gehört. Die Werbungskosten für den ausländischen Berufswohnsitz…
…könne durch Option für einen (freiwilligen) Lohnsteuerabzug wahrgenommen werden. Andernfalls sei das inländische Besteuerungsrecht im Wege des Steuerabzuges nach § 99 Abs. 1 Z 5 EStG durch den Beschäftiger wahrzunehmen. Ein Ausscheiden des unter Art. 7 DBA fallenden Teils der Gestellungsvergütung (insbesondere Lohnnebenkosten, Gemeinkosten und Gewinnaufschlag)…
…In den Gesetzesmaterialien zu der neu geschaffenen Bestimmung des § 3 Abs. 1 Z 16b EStG 1988 wird ua. auch Folgendes ausgeführt (aus: Kodex, Steuergesetze, 42. Auflage, Stand 1.8.2007, Seite 1303): "Abgesehen von der Anpassung des Stundenteilers bei Auslandsreisen an jene für Inlandsreisen und…
…In den Gesetzesmaterialien zu der neu geschaffenen Bestimmung des § 3 Abs. 1 Z 16b EStG 1988 wird ua. auch Folgendes ausgeführt (aus: Kodex, Steuergesetze, 42. Auflage, Stand 1.8.2007, Seite 1303): "Abgesehen von der Anpassung des Stundenteilers bei Auslandsreisen an jene für Inlandsreisen und…
…70 % für den BF und 30 % für K aufgeteilt wurden. Bei einer Veruntreuung von Geldern in derart hohem Ausmaß und über einen derart langen Zeitraum muss dem BF bewusst gewesen sein, dass die Vereinnahmung von Beträgen in dieser Größenordnung auch entsprechende steuerliche Konsequenzen für ihn…
…ist durch das für ihn unentgeltliche Betanken seiner Privatfahrzeuge unstrittig ein Vorteil zugekommen, der vom Dienstgeber nicht dem Lohnsteuerabzug unterworfen wurde. Ein Ausgleich mit Aufwendungen des Bf. konnte nicht glaubhaft gemacht werden zumal Fahrten zwischen Wohnort und Betriebsort durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten sind. Die durch…
…Konsequenzen tragen (vgl. VwGH 2.7.2002, 96/14/0076 und VwGH 13.4.2005, 2001/13/0190). Zu den Pflichten des Geschäftsführers gehört es, für die Entrichtung der Abgaben Sorge zu tragen (Abgabenzahlungspflicht). Zu den Aufgaben eines Vertreters gehört auch die Erfüllung der den…
…Verpflichtung zum Lohnsteuerabzug. Somit kann auch den Vertreter (Geschäftsführer) keine Haftung für jene Lohnsteuerbeträge treffen, die sich auf tatsächlich nicht zugeflossene Arbeitslöhne beziehten Dazu hat bereits die belangte Behörde in der Beschwerdevorentscheidung festgehalten, dass die Löhne für Februar 2011 nicht ausbezahlt wurden und damit auch…
…oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind, 3. im Kalenderjahr Bezüge gemäß § 69 Abs. 2, 3, 5, 6, 7, 8 oder 9 zugeflossen sind, … Für die Jahre 2003 und 2004 trifft kein Pflichtveranlagungstatbestand zu, da er im Jahr…
…der Vollmachtsverhältnisse. Die Unterlassung dieser Meldepflicht führt zu einer Verfahrensverzögerung und kann neben zustellrechtlichen Konsequenzen (§ 8 Abs 2 ZustellG) auch die Verhängung einer Mutwillensstrafe (§ 112a BAO) nach sich ziehen. Vor diesem Hintergrund wurde die Bf für den Fall der Fortführung des Verfahrens aufgefordert, wenn sie…
…dass die Beschwerdeführerin auf Basis der vorliegenden Belege für den Zeitraum vom 01.10.2013 bis 20.10.2013, vom 08.11.2013 bis 17.11.2013, vom 10.06.2013 bis 01.07.2013 und vom 04.02.2013 bis 24.02.2013 Entschädigungen…
…sei daher mit Rechtswidrigkeit des Inhaltes behaftet und somit aufzuheben. Zur Verletzung von Verfahrensvorschriften: Weiters werde die Verletzung von Verfahrensvorschriften gerügt. Die Behörde habe Verfahrensvorschriften außer Acht gelassen, bei deren Anwendung es zu einer anders lautenden und für den Bf günstigeren Entscheidung hätte kommen können…
…handelt (zB VwGH 15.6.1993, 93/14/0011). Auffallend sorglos handelt, wer im Verkehr mit Behörden und die für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und nach den persönlichen Fähigkeiten zumutbare Sorgfalt außer Acht lässt (Ritz/Koran, BAO7, § 308 Rz 14f mit Hinweisen…
…taxes“) und die laut Lohnzettel bzw. laut vorgelegtem Lohnkonto für den Zeitraum 1.2. – 31.10.2011 einbehaltene Lohnsteuer von 82.859,90 €]? Um Übermittlung entsprechender Belege wird ersucht. 1.5. Da sich aus unterschiedlichen vertraglichen Gestaltungen unterschiedliche steuerliche Konsequenzen ergeben und aus den…
…auszugehen, wobei die vom Bundesministerium für Finanzen verlautbarten Vergütungsssätze für die Tätigkeit von Ordensangehörigen in den ordenseigenen Betrieben als fiktive Betriebsausgaben anerkannt werden. In seiner Berufung/Beschwerde wandte sich der Bf. gegen die Annahme eines Betriebes gewerblicher Art und den sich daraus resultierenden abgabenrechtlichen Konsequenzen…
…Arbeitgeber dem Bund für die Einbehaltung und Abfuhr der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer gemäß § 82 EStG 1988 haftet, ist ein Haftungsbescheid (§ 201 und 202 BAO) zu erlassen. Diese Haftung des Arbeitgebers erstreckt sich auf sämtliche durch Lohnsteuerabzug zu erhebenden Beträge. Von den ermittelten Bemessungsgrundlagen war…
…Geld für begünstigte Zwecke gemäß Z 3 ist, abgesehen von der Mittelverwendung im Sinne des 7. Teilstriches, als ausschließlicher Zweck in der Rechtsgrundlage (wie Satzung, Gesellschaftsvertrag) verankert. - Das mangelnde Gewinnstreben ist in der Rechtsgrundlage verankert. - Die tatsächliche Geschäftsführung entspricht den Vorgaben der Rechtsgrundlage und die…
…in Österreich zu haben, zumal auch der Mittelpunkt der Lebensinteressen für den Zeitraum des Auslandsengagements aus der Sicht unserer Mandantschaft ins Ausland verlegt wurde.Auch würde wohl die Mehrheit urteilsfähiger (vernünftig denkender), persönlich unbeteiligter und verständiger Menschen nicht auf die Idee kommen, bei überzeugter Auffassung…