…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I Die Berufungswerberin (Bw), eine Kindergartenpädagogin, begehrte die Anerkennung von Ausbildungskosten iHv EUR 5.745,85 als erhöhte Werbungskosten. Mit Vorhalt vom 5. April 2011 ersuchte die belangte Behörde (belBeh) die Bw um Vorlage einer…
…ob die beantragten Kosten für den Kindergarten eine außergewöhnliche Belastung mit Selbstbehalt darstellen und abzugsfähig sind. Mit 16.02.2026 erließ die belangte Behörde den Einkommensteuerbescheid für die Arbeitnehmerveranlagung 2025. Daraufhin erhob der Beschwerdeführer (kurz Bf) Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid 2025 und beantragte den Alleinerzieherabsetzbetrag…
…Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Strittig im Verfahren ist die berufliche Veranlassung von Werbungskosten einer Kindergartenleiterin. Mit Vorhalt vom 2.10.2024 wurde die Beschwerdeführerin (Bf) von der belangten Behörde aufgefordert, die beantragten Werbungskosten für das Jahr 2020 detailliert aufzulisten und belegmäßig…
…Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin (Bf.) erzielte in den streitgegenständlichen Jahren 2016-2018 als Kindergartenpädagogin Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. In den Erklärungen zur Durchführung der ArbeitnehmerInnenveranlagung für die Jahre 2016-2018 beantragte die Bf. u.a…
…Alleinverdienerabsetzbetrag fand in der am 18. Mai 2015 erlassenen Beschwerdevorentscheidung Berücksichtigung. Der Bf. stellte in der Folge einen Vorlageantrag und ersuchte darin um die Berücksichtigung der Kindergartenkosten (€ 846,00), weil diese bei seiner Lebensgefährtin auf Grund des Umstandes, dass sie im Jahr 2014 kein…
…nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Im vorliegenden Fall geht es um die Berücksichtigung von Sachzuwendungen an einen Kindergarten als Spende (§ 18 Abs. 1 Z 7 EStG 1988) bei fehlender elektronischer Übermittlung durch den Empfänger, wobei der…
…gemäß § 34 Abs. 4 EStG 1988 anzuwendenden Selbstbehalt iZm. außergewöhnlichen Belastungen) insbesondere damit, dass weder eine Ausbildung in dem aktuell ausgeübten Beruf (Kindergartenpädagogin) noch eine Fortbildungsmaßnahme vorliege, ermögliche doch die kunsttherapeutische Weiterbildung einem, seine kunsttherapeutische Fähigkeiten und Kompetenzen in der therapeutischen Begleitung von Kindern, Jugendlichen…
…Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die nunmehrige Bf erzielte im beschwerdegegenständlichen Jahr Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit aus ihrer Tätigkeit als Kindergartenpädagogin. Die im Zuge der im Nationalpark Kalkalpen von 24.4.2009-18.4.2010 berufsbegleitend erfolgten „Weiterbildung „Wildnispädagogik“ entstandenen Kosten wurden nicht…
…YXY abgelegt, so habe er die Buchhalterprüfung und die Prüfung für Personalverrechnung 2012 und die Bilanzbuchhalterprüfung im Oktober 2014 abgelegt. [...] Seine Gattin sei von Beruf Kindergärtnerin und arbeite beim Verein "Y". Kontakt mit dem Verein habe er selbst dadurch bekommen, dass er vom 1. November…
Am 15. September 2011 wären für den Lohnzahlungszeitraum August 2011 Lohnsteuern in Höhe von € 914,25 und Dienstgeberbeiträge in Höhe von € 447,89 zu entrichten bzw. abzuführen gewesen, womit sich bei bloßer Bekanntgabe der Abgabenschulden am Fälligkeitstag und generell korrekter Vorgangsweise am Abgabenkonto…
Es besteht sohin nunmehr ein Strafrahmen von € 914,23 (L 09/11) + € 950,57 (L 10/11) + € 1.307,91 (L 11/11) + € 484,98 (DB 09/11) + € 516,70 (DB 10/11) + € 874,36 (DB 11/11) =…
…führte die Beschwerdeführerin im Wesentlichen aus, dass ihre Tochter seit ca 2 Monaten für 20 Stunden in einem Kindergarten sowie geringfügig in der Gastronomie arbeite und sie daher „dieses Jahr [ … ] keinen Antrag auf Familienbeihilfe gestellt“ habe. Zuvor habe sie den Aufbaulehrgang in der HBLA…
…geleisteten Kinderbetreuungskosten wurden mit Bestätigung der Magistratsabteilung 6 der Stadt Wien in einer Höhe von 550,82 Euro für Essensbeiträge nachgewiesen. Die Betreuungseinrichtung ist ein Kindergarten der Stadt Wien. Die obigen Sachverhaltsfeststellungen sind aktenkundig. Dagegen sprechende Umstände sind nicht ersichtlich und wurden auch nicht vorgebracht…
… 106a EStG (für ein Kind gemäß § 106 Abs. 1 EStG) nicht berücksichtigt werden. Kindergartengeld Gemäß § 34 Abs. 9 EStG 1988 in der für das Jahr 2017 geltenden Fassung gelten Aufwendungen für die Betreuung von Kindern bis höchstens 2 300 Euro pro Kind und Kalenderjahr unter…
…über das Ergebnis der Außenprüfung stellte der Prüfer unter anderem fest, dass für den Dienstnehmer B vom 1.1.2003 bis 31.7.2004 die Kosten für den Kindergarten von der Beschwerdeführerin übernommen wurden, ohne den Vorteil aus dem Dienstverhältnis bei der Lohnverrechnung zu berücksichtigen…
…Bewirtung, Blumen und Tickets einer politischen Mandatarin und Aus- und Fortbildungskosten für Legasthenie und Dyskalkulie im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Kindergartenpädagogin. Diesen Fragen ging folgendes Verwaltungsgeschehen voran: Die Bf machte in ihrer Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung Werbungskosten für Arbeitsmittel (518,81 Euro), beruflich…
…10*** vom 4.11.2019 vor, in der sie wie folgt ausführt: "Die Teilnehmerin Fr. ***14***, Führungskraft und freigestellte Leiterin vom Städtischen Schülerinnenhort und Kindergarten ***1***, hat sämtliche Einzelcoachings, Gruppensupervisionen und Seminare im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit der MitarbeiterInnenführung, als Führungskraft und für pädagogische Elternberatung…
…dem Erfordernis der Notwendigkeit genüge getan werden. Festgestelltermaßen setzte sich der Teilnehmerkreis der von der Bf in Anspruch genommenen Bildungsmaßnahmen (wenn überhaupt) nur zu einem geringen Teil aus Angehörigen der Berufsgruppe der Bf, sohin aus Kindergarten- und Hortpädagoginnen bzw -leiterinnen, zusammen. Die Zielgruppe der Seminare…
…9*** vom 4.11.2019 vor, in der sie wie folgt ausführt: "Die Teilnehmerin Fr. ***17*** Irmgard, Führungskraft und freigestellte Leiterin vom Städtischen SchülerInnenhort und Kindergarten ***1***, hat sämtliche Einzelcoachings, Gruppensupervisionen und Seminare im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit der MitarbeiterInnenführung, als Führungskraft und für pädagogische…
…verträte, dass - unabhängig von der Ausbildung zur LSB - die Ausgaben für die Gruppensupervision (Frauenrunde) als Bildungskosten zu werten sind, da sie darin als Kindergartenleiterin gemeinsam im pädagogischen Erfahrungs- und Wissensaustausch mit anderen Führungskräften, Institutionen etc nach Lösungen bei Arbeitsprozessen gesucht bzw darüber reflektiert hat, so…