…muss das Vorliegen eines bescheidmäßigen Abspruches verneint werden. Der normative Inhalt des Spruches ist so unklar, dass dies einem Fehlen des Spruches gleichkommt. Es erfolgte durch die "Nichtbescheide" daher keine Aufhebung der im vorliegenden Rechtsmittelverfahren angefochtenen Bescheide. Das BFG hat nun über die Zulässigkeit der…
…denn, die Abgabenbehörde teilt mit, dass sie keine Aufhebung vornehmen wird. Nach § 323 Abs. 38 BAO sind die am 31. Dezember 2013 bei dem Unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz anhängigen Berufungen und Devolutionsanträge vom Bundesfinanzgericht als Beschwerden im Sinn des Art. 130 Abs. 1…
… 115 Abs. 1 BAO, wieder einen, ohne Durchführung weiterer, erfolgreicher Ermittlungshandlungen, gleichlautenden erstinstanzlichen Bescheid in Händen zu halten. Wenn die Abgabenbehörde jedoch in der Bescheidbegründung die lange Verfahrensdauer als Grund für die nunmehr nicht mehr durchführbaren Ermittlungshandlungen unter Verweis auf den Umstand, dass aus ihrer…
…3.2024 beantragt der Beschwerdeführer die Aufhebung der Erstbescheide betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer 1990 bis 1994 wegen unzuständiger Behörde, da die Gründe zur Ablehnung wegen Befangenheit der am erstinstanzlichen Verfahren beteiligten Beamten weiterhin aufrecht wären. "Die Parteien und Beteiligten eines Verwaltungsverfahrens haben kein subjektives Recht…
…Die vorgenommene Schätzung der Behörde erster Instanz sei unrichtig. Der Bf. habe in den Jahren 2004 bis 2006 und auch 2008 zu keinem Zeitpunkt über 22 Schlafplätze verfügt, die er einer Vermietung hätte zuführen können. Der Bf. übe eine Privatbettenvermietung von unter 10 Betten aus…
…Aufhebung des angefochtenen Bescheides und Rückleitung an die erste Instanz zur nochmaligen Entscheidung. Sofern seiner Beschwerde nicht stattgegeben werde, ziehe er seinen Antrag auf Veranlagung nach § 41 (2) EStG für das Jahr 2014 zurück. Zugleich begehrte der Bf eine Überprüfung der Entscheidung des FA durch…
…Antrag auf Gewährung einer Ausgleichszulage mit dem Hinweis auf seine "fiktive Unterhaltspflicht" ihr gegenüber abgewiesen worden. Er beantrage die Aufhebung der angefochtenen Bescheide und Rückleitung an die erste Instanz zur nochmaligen Entscheidung. Zugleich begehrte der Bf eine Überprüfung der Entscheidung des FA durch den VfGH…
…ausgeführt: "Die Abgabenbehörde erster Instanz kann von Amts wegen einen Bescheid aufheben, wenn der Spruch des Bescheides sich als nicht richtig erweist. Durch die Aufhebung des aufhebenden Bescheides (Abs. 1) tritt das Verfahren in die Lage zurück, in der es sich vor der Aufhebung (Abs…
…50). ... Darauf hinzuweisen ist, dass eine Berufungsentscheidung, die den Grundlagenbescheid nicht abwartet, sondern vor dessen Erlassung ergeht, nur auf Aufhebung des bekämpften abgeleiteten Bescheides gemäß § 289 Abs. 2 BAO lauten darf. Im Ergebnis bedeutet dies eine Zurückverweisung der Sache an die erste Instanz" (aaO, 51).…
…20 BAO, da nach der Aktenlage kein Hinweis darauf besteht, dass der nunmehr aushaltende Betrag bei der Primärschuldnerin überhaupt noch eingebracht werden könnte." **** Dagegen brachte der Bf. durch seinen rechtsfreundlichen Vertreter mit Schriftsatz vom 22. Juni 2020 eine Bescheidbeschwerde ein und führte aus, dass sich…
…Rede stehenden Fahrzeuges im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld an diesem Tag (durch Schätzung) ermitteln und die Normverbrauchsabgabe geändert (nunmehr für Februar 2008) mit einem neu berechneten (geringeren) Betrag festsetzen.‘ „Sache“ ist die Angelegenheit, die den Inhalt des Spruches erster Instanz gebildet hat (vgl Ritz…
…spreche auch, dass der Unabhängige Finanzsenat wie oben dargestellt am 22.9.2003 eine „Berufungsentscheidung“ erlassen habe, die eben die Berufung und nicht nur die Beschwerde gegen die Berufungsvorentscheidung in Form einer Aufhebung des erstinstanzlichen Bescheides erledigt habe. Mit diesem Vorbringen ist die Bf. nicht…
…anstatt einer Änderung betreffend den Zeitpunkt der Steuerschuldentstehung wegen der gegebenen Sachidentität als rechtswidrig, weshalb sowohl die Aufhebung dieser Berufungsvorentscheidung durch den Bescheid des Finanzamtes vom 30. März 2010 wie auch die Bestätigung des Bescheides des Finanzamtes vom 30. März 2010 durch die Berufungsentscheidung des…
…2016, 4 Ob 31/16m ua. in mehreren Angelegenheiten „ Verstoß gegen § 1 Abs. 1 Z 1 UWG, da die Vornahme von verbotenen Ausspielungen einen unlauteren Wettbewerbsvorsprung durch Rechtsbruch schafft“ mit Inlandsbezug (kein grenzüberschreitender Sachverhalt) gefasst, den Antrag an den Verfassungsgerichtshof zu stellen, § 2 Abs. 2…
…der nunmehr gültigen Berufungsentscheidung des UFS vom 21. September 2010 zu berücksichtigen. Auf Grund der Bestimmung des § 209a BAO würde selbst eine allenfalls bereits eingetretene Verjährung der Anpassung der Einkommensteuerfestsetzung nicht entgegenstehen. Über die Beschwerde wurde erwogen: Werden Bescheide der Abgabenbehörden erster Instanz der Partei…
…Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe 1. Mit Erkenntnis eines Spruchsenates beim Finanzamt Salzburg-Stadt als Organ dieses Finanzamtes als Finanzstrafbehörde (damals: erster Instanz) vom 6. Juni 2007, StrNr. 091/2006/00190-001, bestätigt und damit rechtskräftig durch die Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates, GZ…
…sei zudem die Rechtsansicht, wonach eine Vollstreckung von Abgabenschuldigkeiten bei einer bewilligten Ratenzahlung erst erfolgen könne, nachdem über die Aufhebung der Ratenzahlung rechtsmittelfähig entschieden worden sei. Vielmehr würden Zahlungserleichterungen durch Zustellung eines Vollstreckungsbescheides ex lege außer Kraft treten. Mit Berufungsvorentscheidung vom 10. April 2013 wurde…
…und hat sich tatsächlich als korrekt erwiesen. Eine Aufhebung des Bescheides mangels Konkretisierbarkeit der entscheidenden Organe ist sohin nicht erforderlich. 1.6. Ebenfalls zu Recht hatte der Beschwerdeführer an anderer Stelle zuvor gerügt, dass anlässlich der ersten Zustellung des bekämpften Bescheides, wie von ihm behauptet…
…womit auch daher eine Einkommensteuerverkürzung ausgeschlossen ist. Dazu kommt in Bezug auf die E-Ltd: Die Feststellung, ich hätte ‘mit den Machthabern der Gesellschaft verabredet’, dass ich diese ‘zu Verrechnungszwecken im Rahmen meiner Geschäftstätigkeit heranziehen’ dürfe, ist vollkommen begründungslos. Das ist durch kein Beweisergebnis gedeckt…
…vom 10. Oktober 1996 fristgerecht berufen wurde. Die Berufung wurde mit (erster) Berufungsvorentscheidung vom 11. Februar 1998 als unbegründet abgewiesen. Die Bf. stellte daraufhin am 10. März 1998 einen Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde II. Instanz. Mit Eingabe vom 31. Jänner…