…die Abgabenbehörde erster Instanz aufgrund des Gesetzeswortlautes des § 299 Abs 1 BAO nur einen Bescheid der Abgabenbehörde erster Instanz aufheben kann, die Berufungsentscheidung aber ein Bescheid der Abgabenbehörde zweiter Instanz (§ 300 Abs 1 BAO: Aufhebung unter bestimmten Voraussetzungen nur durch die zweite Instanz selbst möglich…
…liegt keine Aufhebung einer Berufungsentscheidung betreffend Umsatzsteuer 2001 durch den VwGH vor. Wenn hingegen das FA weitere vor dem UFS anhängige Berufungsverfahren des Bw. betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer der Jahre 2002 bis 2005 anspricht, ist darauf hinzuweisen, dass Berufungsverfahren betreffend andere Veranlagungszeiträume ebenfalls keine Wirkung…
…die Veranlagung der Umsatzsteuer 2003 durch die Berufungsentscheidung UFS 9.8.2012, RV/3788-W/09 ua., rechtskräftig erledigt, eine VwGH-Beschwerde wurde nicht eingebracht. Soweit das FA den Abs. 2 des § 293a BAO ins Treffen führt, ist darauf hinzuweisen, dass kein "abgeleiteter oder abhängiger…
…überreicht, weshalb er der Gebührenschuldner für die gesamte Gebühr in Höhe von insgesamt € 1.440,00 ist. Zum Einwand der mehrfachen Gebührenpflicht im Fall der Aufhebung einer Berufungsentscheidung durch den Verwaltungsgerichtshof und anschließender neuerlichen Abweisung der Berufung im fortgesetzten Verfahren wird darauf hingewiesen, dass…
…Zurückweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen im Sinne des § 115 Abs 1 BAO unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Durch die Aufhebung des angefochtenen Bescheides tritt das Verfahren…
…die Abgabenbehörde zweiter Instanz die Berufung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte…
…als Finanzstrafbehörde erster Instanz). Dieser Aspekt geht ins Leere, da ja - wie ausgeführt - kein tauglicher Wiederaufnahmsgrund behauptet wird. Unterstellte man aber, dass das Vorbringen eine Beschreibung tauglicher Wiederaufnahmsgründe darstellte, wäre von einer Kenntnis über diese zum Zeitpunkt der Verkündung der Berufungsentscheidung auszugehen, sodass eine Verfristung…
…zu erklären ist, durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. § 115 Abs…
…die Abgabenbehörde zweiter Instanz die Berufung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte…
…Fragen offen sind. Aus diesen Gründen ist die Aufhebung des angefochtenen Bescheides unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz das geeignete Instrument, um einerseits eine Fortsetzung des Ermittlungsverfahrens durch das Finanzamt zu ermöglichen und andererseits den berechtigten Interessen der Bw. Rechnung zu tragen…
…noch offen sind. Aus diesen Gründen ist die Aufhebung des angefochtenen Bescheides unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz das geeignete Instrument, um einerseits eine Fortsetzung des Ermittlungsverfahrens durch das Finanzamt zu ermöglichen und andererseits den berechtigten Interessen der Bw. Rechnung zu tragen…
…noch offen sind. Aus diesen Gründen ist die Aufhebung des angefochtenen Bescheides unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz das geeignete Instrument, um einerseits eine Fortsetzung des Ermittlungsverfahrens durch das Finanzamt zu ermöglichen und andererseits den berechtigten Interessen der Bw. Rechnung zu tragen…
…noch offen sind. Aus diesen Gründen ist die Aufhebung des angefochtenen Bescheides unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz das geeignete Instrument, um einerseits eine Fortsetzung des Ermittlungsverfahrens durch das Finanzamt zu ermöglichen und andererseits den berechtigten Interessen der Bw. Rechnung zu tragen…
…da dem Antrag auf Aufhebung erst durch die Berufungsentscheidung entsprochen wird. Der den aufgehobenen Bescheid ersetzende Bescheid zur IZP 2004 muss somit durch die Abgabenbehörde erster Instanz erlassen werden. Bei Neufestsetzung durch den UFS würde der Instanzenzug ohne gesetzliche Grundlage verkürzt werden. Es war daher…
…In der Berufungsschruft, die in den Antrag auf (ersatzlose) Aufhebung des Rückforderungsbescheides (hilfsweise Bescheidaufhebung unter Rückverweisung der Rechtssache an die Behörde 1. Instanz) mündet, wird vorgebracht : "1. Der Bw. war offenkundig in das gegenständliche Verfahren durch die erste Instanz nicht miteinbezogen worden, obwohl er…
…für diese Fahrzeuge keine Finanzierungsverträge abgeschlossen wurden. Dem habe der Bw. auch nicht widersprochen, sondern lapidar auf seine Kreditwürdigkeit verwiesen. * Demgegenüber legte der Zeuge S dar, dass er grundsätzlich erst nach abgeklärter Finanzierung, d.h. nach Unterfertigung eines Mietkaufvertrages oder entsprechenden Leasingvertrages durch den Bw…
…Der Bw. hat für die Monate 1-9/2007 keine einzige Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben und auch die entsprechenden Vorauszahlungen an Umsatzsteuer nicht pünktlich bis zu den jeweiligen Fälligkeitstagen entrichtet, weswegen eine Festsetzung durch die Abgabenbehörde erster Instanz nach Durchführung einer Außenprüfung erfolgen musste. Mit Bescheiden vom…
…aufgenommene Verfahren selbst und andererseits durch den jeweiligen Wiederaufnahmsgrund bestimmt. Dies ist auch der Grund dafür, dass die Abgabenbehörde zweiter Instanz in einer Berufungsentscheidung keine Wiederaufnahmsgründe austauschen oder ergänzen kann. Denn dadurch würde der Gegenstand des Verfahrens geändert. Deshalb wurden in der Berufungsentscheidung vom 13…
…nur durch die erste Instanz erfolgen. 10. Am 20. September 2011 langte beim Unabhängigen Finanzsenat eine ergänzende Stellungnahme hinsichtlich des Aufhebungsbescheides betreffend Umsatzsteuer 2003 ein: Der Umsatzsteuerbescheid 2003 sei mit 4. Juli 2005 gemäß § 299 BAO aufgehoben worden. Der Bescheid habe keine Bescheidbegründung enthalten bzw…
…Abgabenbehörde erster Instanz am 7. September 2005) bekannt gegeben, dass er am 1. Februar 2004 den Arbeitgeber gewechselt hat und die Einschulungsphase vom 1. Februar 2004 bis 30. September 2004 stattgefunden hat. Die damit verbunden Kürzung der Taggelder stellt keine neue Tatsache sondern eine rechtliche…