…€ 1.436.901 zu und wurde KESt in Höhe von € 359.225 im Abzugswege entrichtet. Der Bf; beantragte beim Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart (FA) auf Grundlage des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Republik Österreich und den USA eine KESt-Herabsetzung auf den Quellensteuersatz von 15%…
…zu und wurde KESt in Höhe von € 359.225 im Abzugswege entrichtet. Der Bf. beantragte beim Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart (FA) auf Grundlage des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Republik Österreich und den USA (DBA-USA, BGBl. III 1998/6) eine KESt-Herabsetzung auf den Quellensteuersatz…
…Bf., vertreten durch ***Vertreter***, 1) die Herabsetzung der KESt auf EUR 0,00 für alle drei Jahre; 2) die Aussetzung der Einhebung; und 3) die Durchführung einer mündlichen Verhandlung; und brachte weiter vor wie folgt: Die Vorschreibung der KESt sei rechtswidrig, da der Bf. nicht…
…2017/13/0022). Eine Herabsetzung im Sinne des § 217 Abs.8 BAO liegt auch bei ersatzloser Aufhebung des (Stamm-)abgabenbescheides mit Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vor (Ritz BAO § 217 Rz. 51f.). Die Festsetzung des ersten Säumniszuschlages hinsichtlich des KESt-Haftungsbescheides 2013 war daher an die neue…
…die Anteilinhaber ausgeschüttet hat, sodass für diese Jahre keine US-Bundeseinkommensteuer von ihr geschuldet wurde. Die Bf. hat als Stellvertreterin der Anteilinhaber eine Herabsetzung und Rückerstattung der KESt nach den Doppelbesteuerungsabkommen der Republik Österreich beantragt und erhalten. Hierzu hat die Bf. auch eine Erklärung über…
…die Anteilinhaber ausgeschüttet hat, sodass für diese Jahre keine US-Bundeseinkommensteuer von ihr geschuldet wurde. Die Bf. hat als Stellvertreterin der Anteilinhaber eine Herabsetzung und Rückerstattung der KESt nach den Doppelbesteuerungsabkommen der Republik Österreich beantragt und erhalten. Hierzu hat die Bf. auch eine Erklärung über…
…gab ferner an, auch künftighin eine Vollausschüttung vornehmen zu wollen. Die Bf. hat als Stellvertreterin der Anteilinhaber eine Herabsetzung und Rückerstattung der KESt nach den Doppelbesteuerungsabkommen der Republik Österreich beantragt und erhalten. Hierzu hat die Bf. auch eine Erklärung über die Abkommensberechtigung der Anteilinhaber gegenüber…
…Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich die Herabsetzung der Kapitalertragsteuer auf 15% und Erstattung des Differenzbetrages (10% der Bruttodividenden) beantragt. Zu diesem Zwecke habe die Antragstellerin eine Deklaration über die abkommensrechtliche Berechtigung ihrer Anteilsinhaber gemäß den österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen gegenüber dem Finanzamt abgegeben. Die beantragte KESt-Rückerstattung nach den…
…gab ferner an, auch künftighin eine Vollausschüttung vornehmen zu wollen. Die Bf. hat als Stellvertreterin der Anteilinhaber eine Herabsetzung und Rückerstattung der KESt nach den Doppelbesteuerungsabkommen der Republik Österreich beantragt und erhalten. Hierzu hat die Bf. auch eine Erklärung über die Abkommensberechtigung der Anteilinhaber gegenüber…
…Leistung von Vorauszahlungen in derselben Höhe so lange bestehen, bis ein neuerlicher Festsetzungsbescheid, ggf mit null, erlassen wird (zB auf Grund eines Herabsetzungsantrags, anlässlich der nächsten Veranlagung oder im Rahmen einer Beschwerdevorentscheidung bzw eines Erkenntnisses des BFG, EStR 7558; s zB UFS 4.8.05…
…Fondsrechten entsprechen, die die im erstgenannten Staat ansässigen Personen halten und die hinsichtlich dieser Personen besteuert werden." Durch diese gesetzliche Bestimmung wird transparenten Investmentfonds das Antragsrecht für KESt-Rückerstattung nach Art 10 DBA-Frankreich (Herabsetzung auf den 15%igen Quellensteuersatz) für jene Anteilinhaber eingeräumt, die…
…Wien, Seilergasse 16, gegen die Bescheide des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart, vom 21.04.2016, zugestellt am 25.04.2016, betreffend Abweisung der beantragten KESt-Rückerstattung gemäß § 21 Abs. 1 Z. 1a KStG 1988 für die Jahre 2008 bis 2012, EVNr.: Xa bis Xb, nach…
…in Österreich rechtskonform ein OGAW nicht als Körperschaft errichtet werden kann. Für die Beurteilung, ob die Bf. hinsichtlich der KESt-Rückerstattung ungleich und nachteilig behandelt werde, sei einzig entscheidend, wie diesbezüglich eine inländische Kapitalgesellschaft gestellt sei. In dieser Betrachtung werde dann die relevierte steuerliche Diskriminierung…
…jeweils das Rechtsmittel der Beschwerde und begehren die Herabsetzung der ersten Säumniszuschläge auf Null. Wir begründen unser Begehren wie folgt: 2.1.Auffassung des Finanzamtes Im Spruch der streitgegenständlichen Bescheide werden erste Säumniszuschläge betreffend Kapitalertragsteuer für den Zeitraum 2008 bis 2012 festgesetzt. Die Begründung führt…
…33 Abs. 1, 38 Abs. 1 lit. a (BGBl 1994/681) [bzw. § 38 Abs. 1 (BGBl I 2010/104) (USt, KÖSt 2010)] FinStrG [Fakten a.) und b.)] und nach §§ 33 Abs. 2 lit. a, 38 Abs. 1 FinStrG [Faktum c.)] begangen, weshalb über sie gemäß §§…
…Diese wird über sie mit Beschwerdevorentscheidung abzusprechen und dabei gemäß § 217 Abs. 8 BAO die mit Spruch oben ausgesprochene Herabsetzung der Kapitalertragsteuer rückwirkend zu berücksichtigen haben (erster Säumniszuschlag sohin 2 % von 31.555,71 Euro, das sind 631,11 Euro). 3.5. Zu Spruchpunkt V…
…5700 Zell am See, über die Beschwerde vom 2. März 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 9. Februar 2017 betreffend Säumniszuschläge für KESt 01-12/2014 und 01-12/2015 bzw. USt 2012, sowie über die Beschwerde vom 5. April 2017 gegen den…
…Auch hätte kein Guthaben auf dem gegenständlichen Abgabenkonto bestanden. Es liege keine Voraussetzung für die Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung von Anspruchszinsen vor. Die Beschwerde wäre daher als unbegründet abzuweisen gewesen. Mit Schreiben vom 1.8.2021 wurde der Antrag auf Vorlage der Beschwerde an das Bundesfinanzgericht…
…dass eine Bescheidbeschwerde gegen die KESt-Haftungsbescheide vom 12. September 2016 anhängig sei. Mit Beschwerdevorentscheidung des Finanzamtes Wien 1/23 vom 13. Dezember 2017 wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, die KESt-Haftungsbescheide seien korrekt ergangen. Mit Schriftsatz vom 3…
…02.2009 beantragte die Beschwerdeführerin die Nichtfestsetzung des Säumniszuschlages gemäß § 217 Abs 7 BAO mit folgender Begründung: "Hinsichtlich des mit Bescheid vom 09.02.2009 festgesetzten ersten Säumniszuschlages in Höhe von € 61.333,33 beantragen wir die Herabsetzung auf € 0,00. Am 5…