…7 ff.). Weiters nehme die Kriterienprüfung des Finanzamtes nicht darauf Rücksicht, dass diese erst ab Ende des Anlaufzeitraumes und dann für jedes Jahr gesondert zu erfolgen hat. Das Finanzamt habe sich mit einer Jahr-für-Jahr-Betrachtung nicht auseinandergesetzt. Der Bf. verweist auf Rz 37…
…setzt eine umfassendere Prüfung der Betätigung voraus. Für jedes Kalenderjahr bzw für jeden Veranlagungszeitraum ist im Nachhinein gesondert zu beurteilen, ob die Gesamtgewinnerzielungsabsicht des sich Betätigenden iSd stetigen Strebens nach Gewinnen anhand objektiver Umstände nachvollziehbar ist ("Jahr-für-Jahr-Betrachtung"). Dabei kommt dem Kriterium der…
…für jeden Veranlagungszeitraum gesondert zu beurteilen, ob anhand objektiver Umstände, wie sie sich im jeweiligen Veranlagungszeitraum (gegebenenfalls unter Berücksichtigung der bisherigen Entwicklung ab Beginn der Liebhabereiprüfung) darstellen, die Absicht, innerhalb eines absehbaren, mehrjährigen Zeitraums einen Gesamtgewinn (Gesamtüberschuss) zu erzielen, nachvollziehbar ist ("Jahr-für-Jahr-Betrachtung…
…Vielmehr ist in einer Jahr-für-Jahr-Betrachtung zu prüfen, ob eine nach objektiven Umständen nachvollziehbare Gesamtüberschusserzielungsabsicht im jeweiligen Veranlagungsjahr noch vorliegt. Wie bereits in der ausführlichen Begründung der hier bekämpften Erstbescheide ausgeführt, war die Verlustsituation der letzten Jahre (2004 bis 2012) konstant und gibt…
…Sachverhalt nicht als gerechtfertigt, sich bezüglich der Jahre 1996 und 1997 nicht mit der Kriterienprüfung auseinanderzusetzen. Der LVO folgend ist bei Vorliegen von Verlusten nach Ablauf des Anlaufzeitraumes unter Einbeziehung des Anlaufzeitraumes in einer ex-ante-Betrachtung von Jahr für Jahr zu prüfen, ob (noch…
…habe, zumal der Verkaufspreis das 1,7fache der ursprünglichen Anschaffungskosten betragen habe. Es sei daher von einem abgeschlossenen Beobachtungszeitraum für die Jahre 2010 bis 2013 auszugehen gewesen, der zu einem Gesamtüberschuss der Werbungskosten über die Einnahmen iHv insgesamt € 71.454,00 geführt habe. Die…
…führen oder nicht. Der LVO folgend ist bei Vorliegen von Verlusten nach Ablauf des Anlaufzeitraumes unter Einbeziehung des Anlaufzeitraumes in einer ex-ante-Betrachtung von Jahr für Jahr zu prüfen, ob (noch) eine Einkunftsquelle vorliegt, oder aber ab einem bestimmten Jahr von Liebhaberei auszugehen ist…
…Steuerpflichtigen frei, seinen Betrieb mit Eigen- oder Fremdkapital auszustatten (Grundsatz der Finanzierungsfreiheit). Ob ein Finanzierungsaufwand zu Betriebsausgaben führt, entscheidet sich - ungeachtet der betriebswirtschaftlichen Betrachtung - für Zwecke der Einkommensbesteuerung nach der Mittelverwendung. Dienen die Mittel der Finanzierung von Aufwendungen, die der betrieblichen Sphäre zuzuordnen sind, liegen…
…§ 29 Z 3 EStG vor. Der Einwand, dass die Abgabebehörde die Einkünfte aus Gewerbebetrieb Jahr für Jahr als in Ordnung befunden habe (sei It. Erklärung veranlagt worden), sodass man im Sinne des Grundsatzes von "Treu und Glauben" auf die weitere Anerkennung dieser Vorgangsweise vertrauen dürfe…
…einer Verlängerung der Saison bis ins nächste Jahr. Die grundsätzliche Dauer von 4 Monaten könne sich somit bis auf ca. 7 Monate verlängern. Die steuerliche Vertretung wies auf Einreisevermerke und Flugbuchungen sowie darauf hin, dass das befristete Visum für AB mit 1122.2014 abgelaufen sei…
…von Zinsen mit einem Zinssatz von 6% für die Jahre 2008, 2009 und 2010 spricht dafür, dass die ***9*** AG einen Anspruch auf Zinsen mit diesem Zinssatz hatte und die Gesellschafterin ***9*** AG auf diese Forderung (Zinsen für 2010 in Höhe von € 180.971…
…FinStrG. Die oben dargestellte - nunmehr bereits fast 8 Jahre zurückliegende - Ausnahmesituation änderte die wirtschaftliche und damit auch die persönliche Situation des Beschuldigten schlagartig. Nichtsdestotrotz begegnet der Beschuldigte der dadurch hervorgerufenen Beeinträchtigung seiner wirtschaftlichen Existenz Tag für Tag und Jahr für Jahr mit harter Arbeit. Beweis…
…1 , gegen den Haftungsbescheid des Finanzamtes vom 21. Oktober 2009, betreffend Kapitalertragsteuer für die Jahre 2005, 2006 und 2007 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes…
…1000 Wien, vom 24. Juni 2021 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2020 (Steuernummer bb-ddd/ccaa) in der Sitzung vom 26. März 2026 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof…
…1000 Wien, vom 2. Juni 2022 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2021 (Steuernummer aa-bbb/ccdd) in der Sitzung vom 26. März 2026 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof…
…mich, für wann die nächsten Investitionen geplant sind und einen gezielten Kundenbesuch vorzumerken. Die so von mir erzielten Aufträge bei den mir zugeordneten Kunden dienen in Summe am Ende des Betrachtungszeitraumes (1 Jahr) für die Berechnung meiner Provision. Sollte die Behörde noch weitere Unterlagen bzw…
…Aussichtslosigkeit eines Totalgewinnes darstellen. Dem ist nochmals zu entgegnen, dass voraussichtlich bereits im Jahr 2014 (d.h. innerhalb von 10 Jahren!) ein Totalgewinn erzielt wird, wobei für diese Betrachtung auch der fiktive Übergangsgewinn einbezogen wird. Dies ist laut den Richtlinien notwendig, weil sonst jeglicher objektive…
…Ergebnisses einer im Jahr 2009 durchgeführten Außenprüfung (AP) und einer daran anschließenden, rund halbjährigen Beobachtung der nachfolgenden Entwicklung der Vermietungstätigkeit der Bf im verfahrensgegenständlichen Mietobjekt, vertritt das Finanzamt X (FA) mit den vor dem BFG angefochtenen, nach § 188 BAO ergangenen Feststellungsbescheiden für 2002-2008 den…
…Jänner bis September Jahr eine Überschreitung der Einkommensgrenze. Über weiteren Vorhalt bekräftigte das Finanzamt, dass nach den Richtlinien jene Semester, für welche wegen beihilfenschädlicher Einkünfte keine Familienbeihilfe zustehe, nicht auf die vorgesehene Studienzeit anzurechnen seien, weshalb das gesamte Jahr Jahr in die Betrachtung der Einkünfte…
…kein Dienstvertrag) liegt vor, wenn der Geschäftsführer weisungsfrei ist, keiner festen Arbeitszeit unterliegt, keinen eigenen Urlaubsanspruch hat, sich vertreten lassen kann (...) und wenn der Vertrag Jahr für Jahr neu begründet wird (...) Im Werkvertrag tätig (und nicht dienstnehmerähnlich) ist der Geschäftsführer dann, wenn er Unternehmerrisiko trägt…