…für jeden Veranlagungszeitraum gesondert zu beurteilen, ob anhand objektiver Umstände, wie sie sich im jeweiligen Veranlagungszeitraum (gegebenenfalls unter Berücksichtigung der bisherigen Entwicklung ab Beginn der Liebhabereiprüfung) darstellen, die Absicht, innerhalb eines absehbaren, mehrjährigen Zeitraums einen Gesamtgewinn (Gesamtüberschuss) zu erzielen, nachvollziehbar ist ("Jahr-für-Jahr-Betrachtung…
…7 ff.). Weiters nehme die Kriterienprüfung des Finanzamtes nicht darauf Rücksicht, dass diese erst ab Ende des Anlaufzeitraumes und dann für jedes Jahr gesondert zu erfolgen hat. Das Finanzamt habe sich mit einer Jahr-für-Jahr-Betrachtung nicht auseinandergesetzt. Der Bf. verweist auf Rz 37…
…absehbaren, mehrjährigen Zeitraumes einen Gesamtgewinn zu erzielen, nachvollziehbar gegeben ist (sog. "Jahr-für-Jahr-Betrachtung"). Den Ausführungen des VwGH im Erkenntnis 2006/15/0075 zufolge kommt es nicht darauf an, ob Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragslage tatsächlich zum Erfolg führen. Wie der Planungsrechnung des Bw…
…setzt eine umfassendere Prüfung der Betätigung voraus. Für jedes Kalenderjahr bzw für jeden Veranlagungszeitraum ist im Nachhinein gesondert zu beurteilen, ob die Gesamtgewinnerzielungsabsicht des sich Betätigenden iSd stetigen Strebens nach Gewinnen anhand objektiver Umstände nachvollziehbar ist ("Jahr-für-Jahr-Betrachtung"). Dabei kommt dem Kriterium der…
…für jeden Veranlagungszeitraum gesondert zu beurteilen, ob anhand objektiver Umstände, wie sie sich im jeweiligen Veranlagungszeitraum (gegebenenfalls unter Berücksichtigung der bisherigen Entwicklung ab Beginn der Liebhabereiprüfung) darstellen, die Absicht, innerhalb eines absehbaren, mehrjährigen Zeitraums einen Gesamtgewinn (Gesamtüberschuss) zu erzielen, nachvollziehbar ist ("Jahr-für-Jahr-Betrachtung…
…Vielmehr ist in einer Jahr-für-Jahr-Betrachtung zu prüfen, ob eine nach objektiven Umständen nachvollziehbare Gesamtüberschusserzielungsabsicht im jeweiligen Veranlagungsjahr noch vorliegt. Wie bereits in der ausführlichen Begründung der hier bekämpften Erstbescheide ausgeführt, war die Verlustsituation der letzten Jahre (2004 bis 2012) konstant und gibt…
…der Betriebsführung einen abgeschlossenen Beobachtungszeitraum dar (...) Die Periode 2000-2006 ist daher unabhängig davon zu beurteilen, ob im Zeitraum ab 2010 von einer Einkunftsquelle auszugehen ist oder nicht. Unabhängig von der beabsichtigten Fortsetzung der bisherigen Tätigkeit im Jahr 2010 ist für den Zeitraum ab 2003…
…Sachverhalt nicht als gerechtfertigt, sich bezüglich der Jahre 1996 und 1997 nicht mit der Kriterienprüfung auseinanderzusetzen. Der LVO folgend ist bei Vorliegen von Verlusten nach Ablauf des Anlaufzeitraumes unter Einbeziehung des Anlaufzeitraumes in einer ex-ante-Betrachtung von Jahr für Jahr zu prüfen, ob (noch…
…habe, zumal der Verkaufspreis das 1,7fache der ursprünglichen Anschaffungskosten betragen habe. Es sei daher von einem abgeschlossenen Beobachtungszeitraum für die Jahre 2010 bis 2013 auszugehen gewesen, der zu einem Gesamtüberschuss der Werbungskosten über die Einnahmen iHv insgesamt € 71.454,00 geführt habe. Die…
…führen oder nicht. Der LVO folgend ist bei Vorliegen von Verlusten nach Ablauf des Anlaufzeitraumes unter Einbeziehung des Anlaufzeitraumes in einer ex-ante-Betrachtung von Jahr für Jahr zu prüfen, ob (noch) eine Einkunftsquelle vorliegt, oder aber ab einem bestimmten Jahr von Liebhaberei auszugehen ist…
…Kostenaufwand für ihre Krankheit ist jedoch nicht geeignet, das Jahreseinkommen der Bw. - wie von ihr begehrt - zu vermindern. In diesem Zusammenhang ist nämlich darauf zu verweisen, dass gerade durch die Bestimmungen des § 6 Abs. 3 FLAG die Einkommenssituation des Antragstellers pro Jahr einer Betrachtung zu…
…Bei Beurteilung der Gesamtverhältnisse des Falles erweist sich dies allerdings als unzutreffend. Das o.a. Verständnis des VwGH ergibt sich aus einer funktionalen Betrachtungsweise für ortsgebundene Unternehmen (VwGH, a.a.O.). Demnach kommt es darauf an, welche Funktion den Wirtschaftsgütern in einem Betrieb konkret zukommt…
…Steuerpflichtigen frei, seinen Betrieb mit Eigen- oder Fremdkapital auszustatten (Grundsatz der Finanzierungsfreiheit). Ob ein Finanzierungsaufwand zu Betriebsausgaben führt, entscheidet sich - ungeachtet der betriebswirtschaftlichen Betrachtung - für Zwecke der Einkommensbesteuerung nach der Mittelverwendung. Dienen die Mittel der Finanzierung von Aufwendungen, die der betrieblichen Sphäre zuzuordnen sind, liegen…
…§ 29 Z 3 EStG vor. Der Einwand, dass die Abgabebehörde die Einkünfte aus Gewerbebetrieb Jahr für Jahr als in Ordnung befunden habe (sei It. Erklärung veranlagt worden), sodass man im Sinne des Grundsatzes von "Treu und Glauben" auf die weitere Anerkennung dieser Vorgangsweise vertrauen dürfe…
…einer Verlängerung der Saison bis ins nächste Jahr. Die grundsätzliche Dauer von 4 Monaten könne sich somit bis auf ca. 7 Monate verlängern. Die steuerliche Vertretung wies auf Einreisevermerke und Flugbuchungen sowie darauf hin, dass das befristete Visum für AB mit 1122.2014 abgelaufen sei…
…von Zinsen mit einem Zinssatz von 6% für die Jahre 2008, 2009 und 2010 spricht dafür, dass die ***9*** AG einen Anspruch auf Zinsen mit diesem Zinssatz hatte und die Gesellschafterin ***9*** AG auf diese Forderung (Zinsen für 2010 in Höhe von € 180.971…
…Sicherung des Erwerbseinkommens. Wie bereits im Jahr davor hätte er vom Dienstgeber keinen Zuschuss erhalten und das Bildungskonto beim Land Oberösterreich sei erschöpft. Die Kosten für die Kopien (30 Stück) seien nach dem bei Gericht verrechneten Satz von 0,40 € per Stück, gesamt 12…
…der X* (unter Außerachtlassung der saisonal stark schwankenden Teilzeitbeschäftigten) im Dezember des jeweils der Zuführung des Betrages vorangegangenen Kalenderjahres gegenüber dem Jahr 1977 geändert hat. 4. Für die Kapitalzuführungen an die HOLDING in den Folgejahren ist in den jeweiligen Jahresvorschlägen Vorsorge zu treffen." 2.2…
…Handels- und Gesellschaftsrecht Rz 644 1). Wenn nun praktisch Jahr für Jahr seit 1978 im Wege von einstimmigen Gesellschafterbeschlüssen - bzw in der Periode der AG durch Beschlüsse des Aufsichtsrates - ein Abschluss der Bw einstimmig genehmigt wurde bzw wird, in dem die auf Grund der ,Anweisung…
…wieder - unter dem psychologischen Druck seiner Säumnisse - die Buchhaltungsarbeiten nachgeholt hat. Der Berufungssenat erschließt aus dem dokumentierten Verhalten des Beschuldigten, dass er einfach Jahr für Jahr, zwar in Kenntnis seiner abgabenrechtlichen Pflichten - unbeeindruckt von behördlichem Andrängen - immer wieder die ihm unangenehmen und lästigen Schreibarbeiten hinausgezögert…