…sei eine Ausnahme von der Steuerpflicht, wie auch der EuGH in seiner Rechtsprechung (EuGH 1.12.-2011, C- 492/10 Immobilien Linz GmbH & CoKG) entschieden habe, im gegenständlichen Fall gerechtfertigt. Auf Grund der vor Feststellung der Verluste der Gesellschaft eingegangenen Verpflichtung der Übernahme der Verluste…
…Überdies weist die Bf. auf das einschlägige EuGH Urteil in der RS Immobilien Linz GmbH & Co KG hin. Daher unterlägen die Zuschüsse für das Jahr 2012 nicht der GesSt. Als Beilage hat die Bf. den Gesellschafterbeschluss vom 21.12.2012 mit folgendem Inhalt vorgelegt: Die…
…dem Erlass des BMF vom 06.12.12 (BMF-010206/0215-VI/5/2012), der die Judikatur des EuGH (C-492/1 0, Rs Immobilien Linz GmbH & Co. KG) wiedergäbe, müsse die Gesellschaft spätestens vor dem Bilanzstichtag einen klagbaren Anspruch auf eine Verlustübernahme durch den…
…2,775.915,96 abgedeckt wurde. Festzuhalten ist, dass der Gesellschafterzuschuss zur Abdeckung des Verlustes des Jahres 2010 auf der oben dargestellten vertraglichen Vereinbarung beruht.“ Rechtlich wurde unter Hinweis auf EuGH 1.12.2011 2011 Rechtssache C-492/10 Immobilien Linz GmbH & Co. KG ausgeführt…
…Werkzeugmaschinen GmbH und 1.12.2011, Rs C-492/10, Immobilien Linz GmbH & Co KG) seien dahin auszulegen, dass ein vor dem Bilanzstichtag erworbener Anspruch auf Verlustübernahme zu keiner Gesellschaftsteuerpflicht führe. An entscheidungswesentlichem Sachverhalt ergibt sich aus den vorgelegten Verwaltungsakten, dass laut Niederschrift über die…
…Sinne des Erlasses BMF v 30.11.2012 , BMF-010206//0211-VI/5/2012 bzw. der einschlägigen Rsp des EuGH (EuGH 01.12.2011, C-492/10, Immobilien Linz; EuGH 28.03.1990, C-38/88, Rs Waldrich Siegen) handelt, die nicht der Gesellschaftsteuer unterliegen…
…auf die Ansammlung von KapitaI 2008/7/EG (kurz RL 2008/7/EG - maßgeblich für die ab 1. Jänner 2009 verwirklichten Vorgänge) unmittelbar anzuwenden. Mit Urteil vom 1.12.2010 hat der EuGH in der Rs C-492/10 "Immobilien Linz GmbH & Co. KG" ausgesprochen…
…unter Hinweis auf EuGH vom 1. Dezember 2011, C-492/10, Immobilien Linz GmbH&Co KG). Gemäß § 2 Z 4 lit a KVG unterlägen freiwillige Leistungen - Zuschüsse eines Gesellschafters an eine inländische Kapitalgesellschaft der Gesellschaftsteuer, wenn die Leistung geeignet sei, den Wert der Gesellschaftsrechte zu…
…in der von der Beschwerdeführerin angeführten Entscheidung vom 1. Dezember 2011, C-492/10, Immobilien Linz GmbH & Co KG, hat der europäische Gerichtshof ausgeführt, dass die Übernahme der Verluste einer Gesellschaft durch einen ihrer Gesellschafter dadurch, dass sie das Gesellschaftsvermögen wieder auf den Stand bringt…
…handelt, oder ob eine Verpflichtung zur Abdeckung dieser Verluste im Einzelfall eingegangen werde. Diese Auffassung sei durch das Urteil EuGH 1.12.2011, C-492/10 Rs Immobilien Linz untermauert worden. Der Gerichtshof habe nämlich entschieden, dass für einen Zuschuss zur Verlustabdeckung keine Gesellschaftsteuerpflicht bestehe…
…sohin das Gesellschaftsvermögen dieser Gesellschaft im Sinne von Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Richtlinie. Im Urteil vom 1. Dezember 2011 in der Rechtssache C-492/10 - Immobilien Linz GmbH und Co KG (im Folgenden nur: Immo Linz), erweiterte der EuGH seine Rechtsmeinung dahingehend…
…nicht von der Erhöhung der Gesellschaftsrechte auszugehen ist. (siehe Urteil EuGH vom 1.12.2011 Rs C-492/10, Immobilien LinzGmbH&Co KG) Gemäß §2 Z 4a KVG unterliegen freiwillige Leistungen - Zuschüsse eines Gesellschafters an eine inländische Kapitalgesellschaft der Geselischaftsteuer, wenn die Leistung geeignet ist…
…der Steuer, dazu verweise ich auf die Judikatur des EuGHs, in der Rechtssache Immobilien Linz vom 01.12.2011. RA1: Ich würde auch gerne vorbringen, dass die Höhe der Gebühren und der Gesellschaftssteuer unverhältnismäßig ist zur Summe der Investitionen von 2009 und 2010, dazu wird…
…abhängig und unterliegen daher der Gesellschaftsteuer (vgl. dazu das auf die Vorabentscheidungsentscheidung des EuGH 1.12.2011, C-492/10, Rs Immobilien Linz, ausführlich bezugnehmende Erkenntnis VwGH 13.12.2012, 2012/16/0133). Das Vorbringen der Bf., dass jeweils kurzfristig entstandene neue Verbindlichkeiten kurzfristig abgedeckt…
…einem frühen Stadium des Binnenmarkts ergangen ist. Vor dem Hintergrund der neuerdings in Gesellschaftssteuerbelangen großzügigen Auslegung des EuGH (siehe EuGH 1.12.2011, C-492/10, Immobilien Linz in großzügiger Fortsetzung von EuGH 28.3.1990, C-38/88, Siegen, Rn 12) und den allgemeinen…
…einem frühen Stadium des Binnenmarkts ergangen ist. Vor dem Hintergrund der neuerdings in Gesellschaftssteuerbelangen großzügigen Auslegung des EuGH (siehe EuGH 1.12.2011, C-492/10, Immobilien Linz in großzügiger Fortsetzung von EuGH 28.3.1990, C-38/88, Siegen, Rn 12) und den allgemeinen…
…unter welchen Voraussetzungen ein Gesellschafterzuschuss zur Verlustabdeckung der GesSt unterliegt, hat der Gerichtshof der Europäischen Union/EuGH in seinem Urteil vom 1.12.2011, Rs C-492/10, Immobilien Linz GmbH & Co. KG, für Recht erkannt, dass die Übernahme der Verluste einer Gesellschaft durch einen…
…Rs. Immobilien Linz GmbH & Co KG). Diese Meinung wurde auch durch .das BMF erlassmäßig bestätigt - auch nach Ansicht des BMF können Verlustübernahmen außerhalb eines Ergebnisabführungsvertrags gesellschaftssteuerfrei erfolgen. Einzelzusagen eines Gesellschafters kommen hierfür etwa dann in Betracht, wenn die Gesellschaft aufgrund dieser Zusage über einen klagbaren…
…auf die Ansammlung von KapitaI 2008/7/EG (kurz RL 2008/7/EG - maßgeblich für die ab 1. Jänner 2009 verwirklichten Vorgänge) unmittelbar anzuwenden. Mit Urteil vom 1.12.2010 hat der EuGH in der Rs C-492/10 "Immobilien Linz GmbH & Co. KG" ausgesprochen…
…Befreiung von der Gesellschaftsteuer vorgesehen, weshalb der Einleitungssatz des Art 4 Abs. 2 der RL 69/335/EWG der Besteuerung nicht entgegensteht. Mit Urteil vom 1.12.2010 hat der EuGH in der Rs C-492/10 "Immobilien Linz GmbH & Co. KG" ausgesprochen, dass Art…