…Zuge der Ermittlung des Wareneinsatzes (HWS) müsste somit auch das Fehlen der Zeitschriften bemerkt und gewinnmindernd erfasst worden sein (zB direkte Wareneinsatzermittlung: Anfangsbestand plus Zukäufe minus Wareneinsatz ergibt Sollendbestand minus Ist-Endbestand lt. Inventur ergibt Schwund; oder indirekte Einsatzermittlung: AB plus Zukäufe minus Endbestand lt…
…nämlich die Bezahlung der Lieferanten abgewickelt wurden, hätte auch für diese Geldtasche ein Kassabericht erstellt werden müssen, in dem der jeweilige Anfangs- und Endbestand ausgewiesen ist. Laut Angaben der Bf. im Rahmen der Betriebsprüfung haben sich in dieser Geldtasche nämlich zwischen € 3.000,00…
…mengenmäßig abgezogen. Daraus ergab sich der jeweilige Endbestand laut Aussenprüfung. Verglichen mit den Inventurlisten des Unternehmens (Endbestand lt. Inventurlisten) wurden im Ergebnis sowohl positive (Endbestand lt. Aussenprüfung ist höher als Endbestand lt. Inventurlisten) als auch negative (Endbestand lt. Aussenprüfung ist niedriger als Endbestand lt. Inventurlisten…
…dass Jeep 2 (angemeldet am 29.5.2013 mit Km-Stand 5787) nach der Veräußerung mit Km-Endstand 26.478 am 12.12.2013 ausgeliefert wurde. Zu folgenden Zeiträumen ist die Übergabe und Rücknahme des Fahrzeuges "zur Demo" vermerkt: | Tage | Km-Stand bei…
…Offenlegungspflicht vorgelegt wurden, ist der Bf. weder der gesetzeskonformen Aufzeichnungs- noch seiner Aufbewahrungsverpflichtung entsprechend nachgekommen. Werden - so wie im vorliegenden Fall - die Betriebseinnahmen eines Tages zweifelsfrei nicht einzeln erfasst, sondern durch Rückrechnung mittels Kassasturz ermittelt, dann sind jedenfalls die Anfangs- und Endbestände, alle Barausgängen sowie…
…50% (167.971,95 €) enthalten. Es stellt sich die Frage, ob dieser in der Umsatzsteuererklärung schätzungsweise bereits enthaltene Barumsatzanteil in richtiger Höhe erklärt worden ist. Der Bf hat die Ergebnisse der Tageslosungen (Barumsätze) pro Tag und Fahrzeug zwar schriftlich festgehalten (Z.B. 10.11…
…und 2. zu Recht erkannt: Die Beschwerde gegen die Bescheide betreffend Umsatz- und Einkommensteuer für die Jahre 2001 bis 2005 wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz…
…stattgegeben. Die Alkoholsteuer wird mit 140.689,56 Euro festgesetzt. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der festgesetzten Abgabe sind den als Beilagen angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil des Spruches dieses Erkenntnisses. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art…
…davon ausgegangen sei, dass Anfangs- und Endbestand gleich hoch wären und er lediglich den fortlaufenden Einkauf zum Ausgangspunkt seiner Berechnungen gemacht habe. Für die behaupteten Bestandsveränderungen ist der Beschwerdeführer jeglichen Beweis bzw Hinweis schuldig geblieben. Wenn auch nicht alle Widersprüche aufgeklärt werden konnten, gelangte der…
Die sogenannte absolute Verjährungsfrist ist weder verlängerbar noch hemmbar (zB Rathgeber, SWK 2005, 87; Ellinger/Sutter/Urtz, BAO3, § 209 Anm 14; Achatz/Brandl in Kofler/Kanduth-Kristen, Steuerreform 2005, Rz 526; BFG 24.5.2017, RV/3100430/2017; Fischerlehner in Fischerlehner/Brennsteiner, Abgabenverfahren I BAO3…
…12.933,96 (vorgelegt im BP-Verfahren) *****[Bank1]***** KontoNr.***[B58]***: Kontostand 15.12.2011 -54.067,09 (vorlegt am 16.7.2018) *****[Bank2]***** ***[B59]***: Kontostand 18.7.2008 + 2.896,60 (vorgelegt im BP-Verfahren) Mangels Anfangs- und Endständen dieser Konten ist es nicht möglich…
Bf.: Lieber an mich. Wie ersichtlich ist, wurde eine Stellungnahme von der Steuerberatungskanzlei Roth abgeben, die ja dann als solche nicht anerkannt wurde, in ihrer Art der Berechnung. Ich habe dann meine Stellungnahme selbst gemacht. Wobei ich die verschiedenen Ansätze der Berechnungsmöglichkeit die mir aus…
…durch die Tierklink ***7*** eingestellt, weshalb nur Rechnungen bis April 2020 vorliegen. Eine Schätzung anhand der in Rechnung gestellten Impfungen ist daher für dieses Jahr nicht möglich. In den ersten vier Monaten 2020 wurden 5 Kätzchen zweimal geimpft. Das widerlegt eindeutig die Behauptung des Bf…
…gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der festgesetzten Abgaben sind den Entscheidungsgründen zu entnehmen und bilden einen Bestandteil des Spruches dieses Erkenntnisses. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B…
…BAO teilweise Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der festgesetzten Erstattungsbeträge sind dem Ende der Entscheidungsgründe zu entnehmen und bilden einen Bestandteil des Spruches dieses Erkenntnisses. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…Auszahlungsbeträge sind vom Empfänger nicht bestätigt (Unterschrift). Die vermittelten Adressen betreffend der Provisionsauszahlungen sind in den vorgelegten Unterlagen nicht dokumentiert. lm Fahrtenbuch ist der Kilometer-Anfangs- u. Kilometer-Endbestand des Kfz nicht dokumentiert. | | KZ | 2006 | 2007 | 2008 | Erlöse ohne …
…des Finanzamtes S.L vom 05.06.2013 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 Bundesabgabenordnung (BAO) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe …
…Herstellungsbetrieb entsteht, es jedoch für die Ermittlung und Berechnung der für die Abgabenerhebung maßgeblichen Grundlagen erforderlich ist, dass Aufzeichnungen über das im Betrieb "hergestellte Bier" geführt werden. Denn nur mit den in § 38 BierStG normierten Aufzeichnungen lässt sich unter Berücksichtigung der Anfang- und Endbestände, etwaiger…
…Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben sind der Berechnung in den Entscheidungsgründen zu entnehmen. Diese bilden einen Bestandteil des Spruches dieses Erkenntnisses. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe …
…Kilometer, und als Ausgangs- und Zielpunkt das "Gemeindegebiet" sowie als Zweck der Reise die Bezeichnungen "St" (Straßenkontrolle) ersichtlich sind. Da weder ein KM-Anfangs- und Endbestand bzw. ein konkretes Reiseziel noch ein konkreter Reisezweck erkennbar sei, liege ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch, welches überprüfbar ist, nicht…