…Bp-Berichtes Honorare an Dritte nicht als Betriebsausgaben anerkannt und als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet (2011 in Höhe von € 28.530,00; 2012 in Höhe von € 14.600,00 und 2013 in Höhe von € 1.200,00). Als Empfänger dieser Honorare wurde der…
… 303 Abs. 4 BAO hinsichtlich Kapitalertragsteuer und Körperschaftsteuer 2010-2013 (wohl richtig 2011-2013) auf Tz 2 "Honorare an Dritte" verwiesen. Der Hinweis auf einzelne Textziffern im Zusammenhang mit der amtswegigen Wiederaufnahme des Verfahrens lässt im Regelfall den Schluss zu, dass das Finanzamt die Wiederaufnahme…
…keine selbständigen WT-Leistungen gegenüber Klienten erbracht hätte. Allerdings bestand Frau NameGesellschafterin aufgrund der Syndikatsvereinbarung auf einer Weiterleitung meiner WT-Honorare an die Gesellschaft. Als zur Mitgesellschafterin fremder Dritter war ich im Rahmen dieser Vereinbarung zur Erfüllung verpflichtet. Im Übrigen habe ich auch solche Leistungen…
…Honorare im Verhältnis 50:50 zwischen meinen WT-Aufträgen und „WH CF”-Aufträgen (also Unternehmensberatungaufträgen von 123) aufgeteilt wurde, liegt darin, dass die Klient3=X im verfahrensgegenständlichen Zeitraum unterschiedliche Aufträge erteilt hat, einerseits an mich als Wirtschaftstreuhänder und anderseits an 123. 7. ad Seite 3, dritter…
…geltend gemacht wurde. Rechtliche Würdigung Die von mir als WTH von dritter Seite vereinnahmten Honorare stellen Einkünfte aus selbständiger Arbeit dar und wurden von mir auch dergestalt erklärt. Die von mir an 123 bezahlten Subhonorare stellen im Rahmen meiner Einkünfte aus selbständiger Arbeit Betriebsausgaben im…
…wurden erst über drei Jahre nach der Außenprüfung bzw. zwischen fünf und sieben Jahren nach der Bezahlung der Honorare an die deutsche Beratungsfirma von der deutschen Steuerverwaltung bestätigt und von der Beschwerdeführerin dem Bundesfinanzgericht vorgelegt. 8. Eine steuerliche Erfassung einer österreichischen Betriebsstätte des deutschen Beratungsunternehmens…
…wurden erst über drei Jahre nach der Außenprüfung bzw. zwischen fünf und sieben Jahren nach der Bezahlung der Honorare an die deutsche Beratungsfirma von der deutschen Steuerverwaltung bestätigt und von der Beschwerdeführerin dem Bundesfinanzgericht vorgelegt. 8. Eine steuerliche Erfassung einer österreichischen Betriebsstätte des deutschen Beratungsunternehmens…
…an (...) geleisteten Beträge nicht als Vergütungen anzusehen, die ihm für seine Beschäftigung als Geschäftsführer der Gesellschaft gewährt werden, sondern stellen Honorare für ärztliche Tätigkeiten dar. Diese Trennung zwischen Geschäftsführerhonorar und ärztliche Leistung wurde in der Buchhaltung als auch der Lohnverrechnung vollzogen. Feststellung Reinigung durch Dritte…
…einbehalten sollen. Diesfalls lägen unzweifelhaft Zahlungen von dritter Seite vor, deren genaue Höhe und Auszahlungszeitpunkte der Bf in den meisten Fällen gar nicht hätte bekannt sein könnten. Unabhängig davon sei die Weitergabe von Anteilen an ärztlichen Honoraren über Anweisung der Ärzte in allen Spitälern üblich…
…Honorars in Höhe von EUR 2.000,00 an die Tochter ***Name der Tochter***, das als sonstige Werbungskosten unter der Kennziffer 724 im Rahmen der unselbständigen Einkünfte geltend gemacht wurde. Im Bescheid wird die Nichtanerkennung damit begründet, dass als sonstige Werbungskosten keine Arbeitszeit von Dritten…
…kam. Strittig ist, ob die gegenständliche Zahlung an den Masseverwalter der Verkäufer als Werbungskosten iZm der Vermietung oder als Einkommensverwendung zu qualifizieren ist. Einkünfte sind einem Steuerpflichtigen auch dann zuzurechnen, wenn er diese mit oder ohne Gegenleistung an einen Dritten abtritt; er bewirkt mit dieser…
…vom Beschwerdeführer gehaltenen) Seminaren bestanden. Die Honorare hätten sich im Jahr 2016 auf insgesamt 250,00 € (5x50,00 €) belaufen. Beweismittel: ÖBB-Fahrplan (betreffend § 34 Abs. 8 EStG 1988 - vom Beschwerdeführer dem Vorlageantrag beigefügt) 5 Honorarnoten (betreffend Provisionen an Dritte als Betriebsausgaben) Stellungnahme: Auswärtige…
…der regelmäßigen Rechnungslegung und der ständig gleichlautenden Beschreibung sei davon auszugehen, dass es sich bei den fakturierten Leistungen nicht um Umsätze eines dritten fremdleistenden Unternehmens sondern um Vergütungen an Gesellschafter-Geschäftsführer als Geschäftsführer gehandelt habe. Vor dem Hintergrund der Stellung als wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer…
…GmbH bestellt werden). Aus den vorliegenden VuGs der P. für die Wirtschaftsjahre 2010 und 2011 ist ersichtlich, dass der Umfang der an Dritte erbrachten Beratungsleistungen gegenüber den an L. GmbH erbrachten Leistungen nur von untergeordneter Bedeutung und insgesamt verschwindend gering ist. Die Umsätze der P…
…Mitarbeitern und den für das Unternehmen tätigen selbständigen Vertriebspartnern die Leistungen an die Bf. erbracht habe. Die diesbezüglichen Ausführungen der Betriebsprüfung seien insofern missverständlich als zwischen den Unternehmen der Bf. und dem Einzelunternehmen XY keine Honorare sondern Provisionen verrechnet worden seien. Nach einer umfangreichen Darstellung…
…einbehalten sollen. Diesfalls lägen unzweifelhaft Zahlungen von dritter Seite vor, deren genaue Höhe und Auszahlungszeitpunkte der Bf in den meisten Fällen gar nicht hätte bekannt sein können. Unabhängig davon sei die Weitergabe von Anteilen an ärztlichen Honoraren über Anweisung der Ärzte in allen Spitälern üblich…
…fehlt es der Vereinbarung zwischen Bf. und seiner Ehefrau an der erforderlichen Eindeutigkeit. Zum einen ist die Art der zu erbringen Leistung unklar; zum anderen fehlen jegliche Abrechnungsmodalitäten. Eine Einschätzung darüber, ob auch ein fremder Dritter bereit gewesen wäre, diese Tätigkeiten gegen jene Gegenleistung zu…
…eine GmbH, deren Geschäftszweig im An- und Verkauf und in der Verwaltung von Immobilien liegt. Gerichtliche bzw rechtliche Beratungs- oder Vertretungsleistungen tangieren weder den Geschäftszweig der Beschwerdeführerin, noch werden derartige Dienstleistungen von ihr üblicherweise angeboten. Bei A handelt es sich um eine dritte Person, deren…
…in einem Gesamtbild, ein echtes Dienstverhältnis zur Bf. ausschließen würden, wie etwa - keine persönliche Pflicht der vermittelten Poolkraft gegenüber der Bf. zur Arbeitsleistung an Dritte; - keine Kostentragung des Pflegehonorars durch die Bf.; - wirtschaftliches Risiko – Delkredererisiko des Kunden bei der Pflegeperson; - keine Weisungsbindung gegenüber der Bf.; …
…Ehefrau bzw. zwischen Bf. und seiner Tochter an der erforderlichen Eindeutigkeit. Zum einen ist die Art der zu erbringen Leistung unklar; zum anderen fehlen jegliche Abrechnungsmodalitäten. Eine Einschätzung darüber, ob auch ein fremder Dritter bereit gewesen wäre, diese Tätigkeiten gegen jene Gegenleistung zu erbringen, ist…