…2020 erhob der anwaltlich vertretene Bf. gegen sämtliche vorbezeichneten Bescheide das Rechtsmittel der Beschwerde und monierte darin einerseits, dass er als unselbständiger Arbeitnehmer seine Tätigkeit im Homeoffice verrichtet habe, sodass sein Wohnort den Mittelpunkt der beruflichen und betrieblichen Aktivität bilde; das Arbeitszimmer im Wohnungsverband sei…
…bestanden. Die à conto-Provisionen seien geringfügig höher als EUR 38.900,00. Zur Frage, aus welchem Grund für 2023 lt. Lohnverrechnung 213 HomeOffice-Tage ausgewiesen worden seien, werde seitens der ***B.*** ausgeführt, dass sich die auf dem Lohnzettel ausgewiesenen Werte aus dem Zeiterfassungssystem ableiten…
…an 34 Tagen und nach diesem Datum bis zum Ende des Jahres 2020 nur an einem Tag im Büro gewesen zu sein; die restlichen Arbeitstage habe er im Homeoffice verbracht. Wie sich aus dem E-Mail vom 22.08.2023 (BFG-Akt, OZ 25) ergibt…
…Systemadministrator geltend. Im vom Arbeitgeber bereits am 17. Februar 2022 dem Finanzamt übermittelten Lohnzettel des Arbeitgebers des Beschwerdeführers wurden 14 Homeoffice-Tage ausgewiesen. Das Finanzamt verfasste entsprechend der Angaben des Beschwerdeführers den Einkommensteuerbescheid 2021 am 4. April 2022 und berücksichtigte zum Lohnzettel des Arbeitgebers des…
…VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Strittig ist in gegenständlichem Beschwerdeverfahren, neben der Geltendmachung von Reiseaufwendungen und Aufwendungen im Rahmen von Homeoffice-Tätigkeiten, die Berechnung der Einkommensteuer im Zusammenhang mit der Berücksichtigung ausländischer Einkünfte und von sonstigen Bezügen nach § 67 EStG 1988. In seiner Einkommensteuererklärung…
…nochmals darauf hin, dass es sich nicht um ein "Corona-Homeoffice" handle, sondern dass das Arbeitszimmer (eigener Raum und zeitliches Überwiegen während Corona) den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit dargestellt habe. In Folge legte die Abgabenbehörde die Beschwerde samt den entsprechenden Aktenteilen dem Bundesfinanzgericht zur…
…Geschäftsessen, Kaffeekosten, Telefon und Internet, Möbel Homeoffice sowie Steuerberatungskosten. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 3. März 2026 wurde der angefochtene Bescheid abgeändert und neben dem Familienbonus Plus für die drei Kinder des Beschwerdeführers auch die vom Arbeitgeber des Beschwerdeführers bestätigten Reisekosten gewährt. Nicht berücksichtigt wurden Steuerberatungskosten, Arbeitsmittel…
…I. Verfahrensgang In seiner Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung 2021 machte der Beschwerdeführer (Bf.) - soweit für das vorliegende Verfahren relevant - geltend: Werbungskosten: a. € 707,55 für ergonomisch geeignetes Mobiliar für 2021 (bei zumindest 26 Homeoffice-Tagen), b. € 430,85 für digitale Arbeitsmittel, sowie…
…gefühlt habe - eine weitere Woche, sohin bis inklusive 19.01.2024, im Homeoffice befunden habe. Die Geschäftsführer (der Bf) - im Glauben und im Vertrauen darauf, dass die Post ohnedies an die Steuerberatung weitergeleitet werde - hätten sich zu diesem Zeitpunkt, nicht zuletzt auch aufgrund der orthodoxen…
…betriebseigenen Geschäftsräumlichkeiten, über die sie verfügungsberechtigt gewesen wäre, verstanden. Es war ihr aber nicht bewusst, dass bereits ein "Home Office" in der Privatwohnung eines Arbeitnehmers zur Betriebsstätte der Bf. führen würde; zu dieser Wohnung habe sie nicht einmal Zutritt bzw. keinerlei Verfügungsberechtigung gehabt. Fakt sei…
Die von § 33 Abs 2 lit. b FinStrG erfassten - verfahrensgegenständlichen - Abgaben sind Selbstberechnungsabgaben, für die deshalb keine Erklärungspflicht besteht. Da es sich bei der Führung von Lohnkonten um keine abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht handelt, kann der Tatbestand des § 33 Abs 1 FinStrG durch Defizite…
…vorzulegen: Weicht der für 2018 zu beurteilende Sachverhalt hinsichtlich Dienstvertrag, Tätigkeitsfeld, Aufgabengebiete, Reisetätigkeit, Zustimmung des Line-Managers zum Homeoffice, etc., von jenem der Vorjahre (siehe hiezu das Erkenntnis vom 30.08.2023, RV/7105184/2019, betreffend Ihre Veranlagung zur Einkommensteuer 2016 und 2017) ab oder…
…Entscheidungsgründe Verfahrensgang In seiner über FinanzOnline eingereichten Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2020 machte der Beschwerdeführer (Bf) Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar für Homeoffice in Höhe von 748,53 € und sonstige Werbungskosten in Höhe von 1.040,31 € als Werbungskosten geltend. Mit Vorhalt vom 26…
…zusammenhingen. Mit Schreiben vom 08.05.2021 teilte die Bf mit, dass sie als "Business Analyst" bei ***A*** beschäftigt und seit Mitte März fast durchgängig coronabedingt im Homeoffice (vom Arbeitgeber angeordnet) tätig sei. Um ihre Augen zu schonen und Bandscheibenvorfälle zu vermeiden habe sich die…
…Euro keine Berücksichtigung, da laut dem Lohnzettel des Arbeitgebers die Beschwerdeführerin (Bf) nicht zumindest 26 Tage im Homeoffice gearbeitet habe. Der steuerliche Vertreter wandte sich in der Beschwerde vom 29.4.2023 gegen die Nichtberücksichtigung des Betrages von 146 Euro für ergonomisches Mobiliar, da es…
…den "Arbeitsplatz" angeschafft. Und der Laptop Rucksack wurde für den Transport "Büro -Homeoffice" benutzt. Unter den sonstigen Werbungskosten 2017 iHv € 2.375,57 und 2018 iHv € 2.414,51 wurden Kosten für das im Wohnungsverband gelegene Arbeitszimmer beantragt. Die Kosten berechnen sich anteilig…
Es ist glaubhaft, dass der Beschwerdeführerin 40 % Aufwendungen für Internet und Telefon im Jahr 2022 als Werbungskosten für aufgrund von Homeoffice (Corona) entstanden sind, wie dies im angefochtenen Bescheid festgehalten worden ist. Dass auf der vorgelegten Rechnung der Zusatz zum Namen der Beschwerdeführerin EDV-Beratung…
…1. Am 19.9.2023 wurde der Einkommensteuerbescheid 2022 ausgefertigt. Die als Werbungskosten geltend gemachten Mietzahlungen an den Ehegatten iHv. 1.260 Euro für ein häusliches Arbeitszimmer wurden nicht anerkannt, dafür wurden 300 Euro als Werbungskosten für das Homeoffice-Pauschale (jetzt: Telearbeitspauschale, § 16 Abs. 1…
…des Bf wurde mit Schreiben vom 03.03.2026 mitgeteilt, dass beschwerdegegenständlich nur mehr die Anschaffungskosten für die Powerbank und die Anerkennung der - bislang von der belangten Behörde nicht berücksichtigten - mit dem Homeoffice in Zusammenhang stehenden Kosten, nämlich der AfA und der Zinsen seien. Gemäß…
…die beantragten Digitalen Arbeitsmittel und die anderen beantragten Werbungskosten wurde ein Privatanteil von 40% abgezogen und unter der Kennzahl 158 berücksichtigt. Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar für Homeoffice konnte nur in Höhe des für die Veranlagung 2021 geltenden Höchstbetrages von 300,00 Euro berücksichtigt werden…