5.5a Telearbeit (Homeoffice) 5.5a.1 Allgemeines Rz 277a: Rechtslage von 2021 bis 2024 Werbungskosten für jene berufliche Tätigkeit, die außerhalb eines steuerlich anerkannten Arbeitszimmers in der Wohnung gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 lit. d EStG 1988 ausgeübt wird, sind ab der Veranlagung…
10.9 Telearbeitspauschale (Homeoffice-Pauschale) Rz 766h: Ab dem Kalenderjahr 2025 wird das bisherige Homeoffice-Pauschale, aufgrund einer Änderung des § 2h AVRAG, in Telearbeitspauschale unbenannt und es werden die Örtlichkeiten erweitert, an denen Telearbeit verrichtet werden darf (siehe dazu Rz 277a). Die Regelung in § 26…
…§ 29 Rz 7 mit Verweis auf BFH, BStBl 1987 II 162). Diese Verfügungsmacht wird dem Arbeitgeber faktisch im Wege der betrieblichen Nutzung des Homeoffice durch seinen Arbeitnehmer verschafft. Damit kann auch für Zwecke der Lohnsteuer eine Betriebsstätte iSd § 81 Abs. 1 EStG 1988 gegeben sein…
…Grundsätzliche Überlegungen Die Frage, ob Tätigkeiten einer Person im Homeoffice eine Betriebsstätte für ein Unternehmen begründen, ist unter Heranziehung aller Fakten und Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu beurteilen. Die Aussagen im OECD-MK beziehen sich - neben dem eigenen Zuhause der Person - auch gleichermaßen auf andere…
…2020 erhob der anwaltlich vertretene Bf. gegen sämtliche vorbezeichneten Bescheide das Rechtsmittel der Beschwerde und monierte darin einerseits, dass er als unselbständiger Arbeitnehmer seine Tätigkeit im Homeoffice verrichtet habe, sodass sein Wohnort den Mittelpunkt der beruflichen und betrieblichen Aktivität bilde; das Arbeitszimmer im Wohnungsverband sei…
…EAS 3432 mit Verweis auf OECD-MK Art. 5 Z 61). Durch die Tätigkeit im Homeoffice kann nach der geltenden österreichischen Verwaltungspraxis grundsätzlich eine faktische Verfügungsmacht über eine inländische feste örtliche Einrichtung begründet werden (zuletzt EAS 3415). Auf Grundlage des OECD-MK in der geltenden…
Arbeitet die Ehegattin eines nach Österreich entsandten Diplomaten mit Staatsbürgerschaft des Entsendestaats als IT-Expertin für einen ausländischen Arbeitgeber im Homeoffice in Österreich, so stellt sich die Frage, ob ihre Gehaltszahlungen in Österreich der Besteuerung unterliegen. Gemäß Art. 34 Wiener Diplomatenkonvention ist ein Diplomat von…
…österreichischen Arbeitgeber und der die Arbeitskraft des Arbeitnehmers nutzenden deutschen Schwestergesellschaft das Recht eingeräumt, jeden Freitag seine für die deutsche Schwestergesellschaft erbrachten Dienstleistungen innerhalb seines österreichischen Familienwohnsitzes zu erbringen (Homeoffice-Tag), so unterliegen die für diese in Österreich erbrachten Dienstleistungen gezahlten Gehaltsbestandteile ausschließlich dem österreichischen…
…bestanden. Die à conto-Provisionen seien geringfügig höher als EUR 38.900,00. Zur Frage, aus welchem Grund für 2023 lt. Lohnverrechnung 213 HomeOffice-Tage ausgewiesen worden seien, werde seitens der ***B.*** ausgeführt, dass sich die auf dem Lohnzettel ausgewiesenen Werte aus dem Zeiterfassungssystem ableiten…
…an 34 Tagen und nach diesem Datum bis zum Ende des Jahres 2020 nur an einem Tag im Büro gewesen zu sein; die restlichen Arbeitstage habe er im Homeoffice verbracht. Wie sich aus dem E-Mail vom 22.08.2023 (BFG-Akt, OZ 25) ergibt…
…Systemadministrator geltend. Im vom Arbeitgeber bereits am 17. Februar 2022 dem Finanzamt übermittelten Lohnzettel des Arbeitgebers des Beschwerdeführers wurden 14 Homeoffice-Tage ausgewiesen. Das Finanzamt verfasste entsprechend der Angaben des Beschwerdeführers den Einkommensteuerbescheid 2021 am 4. April 2022 und berücksichtigte zum Lohnzettel des Arbeitgebers des…
…VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Strittig ist in gegenständlichem Beschwerdeverfahren, neben der Geltendmachung von Reiseaufwendungen und Aufwendungen im Rahmen von Homeoffice-Tätigkeiten, die Berechnung der Einkommensteuer im Zusammenhang mit der Berücksichtigung ausländischer Einkünfte und von sonstigen Bezügen nach § 67 EStG 1988. In seiner Einkommensteuererklärung…
…nochmals darauf hin, dass es sich nicht um ein "Corona-Homeoffice" handle, sondern dass das Arbeitszimmer (eigener Raum und zeitliches Überwiegen während Corona) den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit dargestellt habe. In Folge legte die Abgabenbehörde die Beschwerde samt den entsprechenden Aktenteilen dem Bundesfinanzgericht zur…
…Geschäftsessen, Kaffeekosten, Telefon und Internet, Möbel Homeoffice sowie Steuerberatungskosten. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 3. März 2026 wurde der angefochtene Bescheid abgeändert und neben dem Familienbonus Plus für die drei Kinder des Beschwerdeführers auch die vom Arbeitgeber des Beschwerdeführers bestätigten Reisekosten gewährt. Nicht berücksichtigt wurden Steuerberatungskosten, Arbeitsmittel…
…I. Verfahrensgang In seiner Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung 2021 machte der Beschwerdeführer (Bf.) - soweit für das vorliegende Verfahren relevant - geltend: Werbungskosten: a. € 707,55 für ergonomisch geeignetes Mobiliar für 2021 (bei zumindest 26 Homeoffice-Tagen), b. € 430,85 für digitale Arbeitsmittel, sowie…
…gefühlt habe - eine weitere Woche, sohin bis inklusive 19.01.2024, im Homeoffice befunden habe. Die Geschäftsführer (der Bf) - im Glauben und im Vertrauen darauf, dass die Post ohnedies an die Steuerberatung weitergeleitet werde - hätten sich zu diesem Zeitpunkt, nicht zuletzt auch aufgrund der orthodoxen…
…betriebseigenen Geschäftsräumlichkeiten, über die sie verfügungsberechtigt gewesen wäre, verstanden. Es war ihr aber nicht bewusst, dass bereits ein "Home Office" in der Privatwohnung eines Arbeitnehmers zur Betriebsstätte der Bf. führen würde; zu dieser Wohnung habe sie nicht einmal Zutritt bzw. keinerlei Verfügungsberechtigung gehabt. Fakt sei…
Die von § 33 Abs 2 lit. b FinStrG erfassten - verfahrensgegenständlichen - Abgaben sind Selbstberechnungsabgaben, für die deshalb keine Erklärungspflicht besteht. Da es sich bei der Führung von Lohnkonten um keine abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht handelt, kann der Tatbestand des § 33 Abs 1 FinStrG durch Defizite…
…sind die Umstände (insbesondere die Anzahl der Arbeitstage, an denen der Arbeitnehmer seine Tätigkeit aufgrund der COVID-19-Pandemie im Homeoffice ausgeübt hat) anhand von Aufzeichnungen der Arbeitnehmer unter Beibringung von Bestätigungen der Arbeitgeber offenzulegen. Der Arbeitnehmer erklärt sich im Wege dieser Mitteilungen automatisch damit…
Übt eine Angestellte einer in Deutschland ansässigen Kapitalverwaltungsgesellschaft, die Teil einer internationalen Investmentfonds-Gruppe ist, ihre Tätigkeit zur Gänze in ihrer in Österreich gelegenen Privatwohnung aus und handelt es sich bei der Tätigkeit um Routineaufgaben im Bereich des Rechnungswesens, die für verschiedene Gesellschaften in der…