…da eine solche Überprüfung aufgrund der knappen Begründung im Erkenntnis nicht möglich ist. V. Zur ausgesprochenen Strafhöhe: Der Senat ging von einem strafbestimmenden Wertbetrag von € 189.101,60 aus. Der Strafrahmen beträgt nach Ansicht des Senats € 141.176,59. Hinsichtlich der Höhe trifft…
…die Höhe der Abgaben für 2009 bis 2011 und damit in Folge auch die Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages im gegenständlichen Verfahren. Dies sei eine Vorfrage, es müsse die Entscheidung über die Vorfrage abgewartet werden. Bis zum heutigen Tage liege keine Entscheidung über die endgültige Höhe…
…Jahr 2010 eingeleitet worden. Gleichzeitig wurde auch eine „Verbandsklage“ gegen die B-GmbH erhoben [vermutlich gemeint: wurde der genannte Verband finanzstrafrechtlich belangt], wobei Herr A als Entscheidungsträger dieser Firma angesehen werde. Auf Grund der Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages sei im vorliegenden Fall gemäß § 58 Abs…
…5 FinStrG bestimmt für das von der Finanzstrafbehörde fortzusetzende Verfahren in diesem Zusammenhang lediglich, dass einer Bestrafung kein höherer strafbestimmender Wertbetrag zugrunde gelegt werden darf, als er der finanzstrafbehördlichen Zuständigkeit entspricht. D. Mit schriftlicher Mitteilung des Finanzamtes Grieskirchen Wels als Finanzstrafbehörde (nunmehriger Rechtsnachfolger: das Amt…
…Punkt 2. des Erkenntnisses des Spruchsenates dahingehend abgeändert wird, dass der Tatzeitraum die Monate Jänner bis März 2011 betrifft. Diese Abänderung hat keine Auswirkung auf die Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages. Hinsichtlich der weiteren im Spruch genannten Tatzeiträume April bis September 2011 wird das Verfahren gemäß §…
…Überrechnung lediglich eine Zahlungsmodalität ist, die an der Strafbarkeit seiner Versäumnisse nichts ändert. Außerdem ist seiner eigenen Verantwortung zu entnehmen, dass er in von ihm gelegten Rechnungen Umsatzsteuer ausgewiesen habe - der Grund dafür ist dem Finanzamt gegenüber unbeachtlich. Die Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages ergibt sich…
…Strafe - in Anbetracht des Strafrahmens von bis zu 200% des Verkürzungsbetrages - mit nur 29% des strafbestimmenden Wertbetrages ohnedies so gering bemessen, dass eine weitere Reduzierung der Strafe aufgrund des obgenannten Milderungsgrundes wohl nicht in Betracht kommen wird." Mündliche Verhandlung 9. Dezember 2014: In der mündlichen…
…BGBl I 2010/104) mit Wirkung ab dem 1.1.2011 geändert. Rechtslage bis 2010. Nach traditionellem Verständnis musste sich der (Verkürzungs-)Vorsatz des Täters nicht auf die Höhe des (außerhalb des Tatbestands gelegenen) strafbestimmenden Wertbetrages erstrecken (OGH 1.3.1983, 10 Os 192/82…
…des FinStrG vom Zollamt Ort informiert. Zugestellt wurde dieser Einleitungsbescheid an die Wohnadresse in Deutschland. In einem über 11 Zeilen (!!!) langen unverständlichen Kettensatz wird Herrn A mitgeteilt, dass er nicht als unmittelbarer Täter, sondern als sogenannten Beitragstäter gem. § 11 FinStrG geführt wird. Als strafbestimmenden Wertbetrag…
…5 FinStrG auf eine Geldstrafe in der Höhe von € 13.200,00 verhängt worden. Der Schaden sei vollständig gutgemacht. Trotz Übernahme des Einleitungsbescheides sei im Vorverfahren keine Stellungnahme abgegeben worden. Mit 30.9.2015 sei die Umsatzsteuererklärung für 2014 beim Finanzamt Baden Mödling eingebracht…
…Vertreter in bar übergeben worden seien. ... Ebenfalls innerhalb offener Frist hat der Amtsbeauftragte gegen das verhängte Strafausmaß erhoben und eine tat- und schuldangemessene Bestrafung der A gefordert: Aufgrund des strafbestimmenden Wertbetrages von € 70.737,10 ergebe sich gemäß § 38 Abs. 1 FinStrG eine Höchststrafe…
…Abfrage des Abgabenkontos der ***3*** (ehemalige Adresse: ***13***), bei der verspätet gemeldete Umsatzsteuervoranmeldungen festgestellt wurden. Streitpunkte: Die Beschwerde richtet sich gegen die Höhe der Geldstrafe und der dazugehörigen Ersatzfreiheitstrafe sowie den Schuldspruch. Stellungnahme: 1. Höhe der Geldstrafe und der dazugehörigen Ersatzfreiheitstrafe: Bei einem strafbestimmenden Wertbetrag…
…2007 in Höhe von Euro 15.186,20 verkürzt und dadurch das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG begangen zu haben. Gemäß § 33 Abs. 5 FinStrG unter Bedachtnahme auf die Bestimmung des § 23 Abs. 3 FinStrG wurde eine Geldstrafe in der Höhe von…
…dazugehörige Vorsteuern in den Erklärungen geltend machen, sodass er mit der Aufnahme dieser auch hier zumindest bedingt vorsätzlich handelte. Seine diesbezüglich nicht geständige Verantwortung mit der Abwälzung der Verpflichtung auf die Firma R.KG geht somit ins Leere. Die Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages ergibt sich…
…FinStrG. Nachdem eine Versuchsstrafbarkeit im Rahmen eines Fahrlässigkeitsdeliktes nicht existiert, war im diesbezüglichen Punkt der Anlastung mit einer Einstellung vorzugegen." Dagegen richten sich die Beschwerden vom 13. Oktober 2014, in denen wie folgt ausgeführt wird: "1. Unrichtigkeit des strafbestimmenden Wertbetrages aufgrund eines zu hoch angesetzten…
…Da die Rechnungen auch nicht den Formvorschriften des UStG entsprechen würden und auch nicht nachgewiesen worden sei, dass diese tatsächlich bezahlt worden seien, würde der Verdacht auf eine vorsätzliche Abgabenhinterziehung auch in subjektiver Hinsicht bestehen. Der strafbestimmende Wertbetrag sei für 2004 mit € 7.779…
…der Fälligkeit ausgeht, möchte ich darauf verweisen, dass mein Mandant nicht vorsätzlich gehandelt hat und auch die Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages nicht richtig ist. Unserer Ansicht nach ist der strafbestimmende WB € 83.108,37. Diesbezüglich verweise ich auf meinen Schriftsatz bzw. auf die Beschwerde…
…2012 zunächst eine zusätzliche Nachforderung an Einkommensteuer in Höhe von € 7.289,00 erbrachte, welche sich jedoch aufgrund einer Beschwerde des Bf. vom 15.2.2016 mit Beschwerdevorentscheidung vom 10.3.2017 auf € 5.101,00 reduzierte, was nunmehr als strafbestimmender Wertbetrag grundsätzlich…
…sei hinsichtlich eines strafbestimmenden Wertbetrages in Höhe von € 36.173,88 für den Zeitraum 1/2009 bis 12/2012 wegen Verkürzung von Umsatzsteuervorauszahlungen gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG verurteilt worden. Diese Gesetzesstelle beziehe sich allerdings in den Jahren 2009 und 2010 auf…
…zu Unrecht der Erschwerungsgrund des Zusammentreffens zweier Finanzvergehen der Bestrafung zugrunde gelegte wurde, weil dieser Umstand bereits durch die Summierung der einzelnen strafbestimmenden Wertbeträge entsprechend der Bestimmung des § 21 Abs. 2 FinStrG die Höhe der einheitlichen Strafdrohung bestimmt hat und daher eine Doppelverwertung strafverschärfender Umstände…