IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri. in der Beschwerdesache Bf., Adr., über die Beschwerde vom 08.10.2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 15.09.2015, StNr., betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache A, Adr , gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 27.3.2013, ErfNr, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache A, Adr , gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 27.3.2013, ErfNr, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide…
…Beschwerdevorentscheidung dargebrachte Begründung zur Qualifikation der den Vorsteuerabzug vermittelnden Leistungen rechtswidrig ist. Tatsächlich handelt es sich bei den vom Immobiliensachverständigen ….. erbrachten Leistungen um Grundstücksleistungen im Sinn des § 3a Abs 9 lit a UstG (sonstige Leistungen der Grundstückssachverständigen), wie den drei vorgelegten Honorarnoten vom 05…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri. in der Beschwerdesache Bf., Adr., über die Beschwerde vom 08.10.2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 15.09.2015, StNr., betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde…
…Streit darüber, ob die Leistungen der Bf. als Vermittlungsleistungen (Ansicht der Bf.) oder als Grundstücksleistungen (Ansicht des Finanzamtes) anzusehen sind. Der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes VwGH 20.9.2023, Ra 2023/13/0003 ist dazu zu entnehmen: "Der Begriff "Vermittlung" bezieht sich auf eine Tätigkeit, die…
…übermittelt. Hinsichtlich der im Außenprüfungsverfahren von der belangten Behörde beanstandeten fehlenden Zusammenfassenden Meldungen des Subunternehmens ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei den strittigen sonstigen Leistungen um Grundstücksleistungen handelte, die nicht in die Zusammenfassende Meldung aufzunehmen waren. Aufgrund der vorgenannten und für das Bundesfinanzgericht schlüssigen…
…Transaktionsnummern). Hinsichtlich der im Außenprüfungsverfahren von der belangten Behörde beanstandeten fehlenden "Zusammenfassenden Meldungen" des Subunternehmens ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei den strittigen sonstigen Leistungen um Grundstücksleistungen handelt, die nicht in die "Zusammenfassende Meldung" aufzunehmen waren. Das mit dem Vorlageantrag übermittelte E-Mail des…
…gegenüberstünde. Bei diesen Beträgen seien auch Rechnungen, welche Grundstücksleistungen im Ausland betreffen, inkludiert. Der Bf. habe somit von den genannten Unternehmen im Zeitraum vom 08/2010 - 07/2014 lediglich Bezahlungen in Gesamthöhe von 132.762,34 Euro erhalten. (Tz 1.1.) ***GS*** ("Gesellschafter") sei Gesellschafter…
…Weiters ist er auch in Österreich zur Umsatzsteuer erfasst, weil er im Rahmen seines Einzelunternehmens Planungsleistungen betreffend in Österreich gelegene Projekte erbracht hat, die als Grundstücksleistungen in Österreich steuerbar und steuerpflichtig sind. Das ***FA*** hat Herrn Ing. ***15*** MSc bisher immer unbeanstandet unter seiner Steuernummer…
…Weiters ist er auch in Österreich zur Umsatzsteuer erfasst, weil er im Rahmen seines Einzelunternehmens Planungsleistungen betreffend in Österreich gelegene Projekte erbracht hat, die als Grundstücksleistungen in Österreich steuerbar und steuerpflichtig sind. Das ***FA*** hat Herrn Ing. ***2*** MSc bisher immer unbeanstandet unter seiner Steuernummer…
…Weiters ist er auch in Österreich zur Umsatzsteuer erfasst, weil er im Rahmen seines Einzelunternehmens Planungsleistungen betreffend in Österreich gelegene Projekte erbracht hat, die als Grundstücksleistungen in Österreich steuerbar und steuerpflichtig sind. Das Finanzamt ***62*** hat Herrn Ing. ***17*** MSc bisher immer unbeanstandet unter seiner…
…Es genüge auch nicht, dass diese Leistungen von Relevanz für die Investitionen seien, um sie als unmittelbare Grundstücksleistung zu beurteilen. Es habe auch keine Verpflichtung bestanden die Zusatzverträge abzuschließen. Insgesamt gleiche der Beschwerdefall sowohl in sachlicher als auch rechtlicher Hinsicht einem von der gleichen Projektgesellschaft…
…die in 2009 als abzugsfähig anerkannt wird, im Veranlagungszeitraum 2010 gemäß § 12 Abs 11 UStG 1994 zur Gänze zu berichtigen. Hinsichtlich jener in 2010 bezogenen Grundstücksleistungen wurde ein Vorsteuerabzug in der Umsatzsteuererklärung 2010 geltend gemacht. Es kann dahingestellt bleiben, ob diese Vorleistungen einen Vorsteuerabzug vermitteln…
…an ö.U. wäre der Leistungsort Österreich, aber mit RCS § 19 Abs. 1 UStG 1995. Ausnahmen wären auch Grundstücksleistungen der BF B2B, an dU oder öU, Leistungsort in Ö, generell RCS). Im Ergebnis: die BF hatte (2016 bis 2018) keine Umsätze in Ö, die das…
…dann der Fall, wenn das Grundstück selbst zentraler und unverzichtbarer Bestandteil der Dienstleistung sei. Die angemieteten Räumlichkeiten seien aber unverzichtbarer Bestandteil der Veranstaltungstechnik. Hinsichtlich der Grundstücksleistungen vertrete der deutsche Umsatzsteueranwendungserlass Pkt. 3.4 die Rechtsansicht, dass der Ort der sonstigen Leistung bei Messen, Ausstellungen und…
…handle es sich um Katalogleistungen gemäß § 3a Abs. 9 iVm Abs. 10 UStG 1994 vermag das Bundesfinanzgericht nicht zu teilen. Die erbrachten Leistungen sind vielmehr unter die Grundstücksleistungen gemäß § 3a Abs. 6 UStG 1994 einzureihen. In § 3a Abs. 6 UStG 1994 sieht der Gesetzgeber vor…
…handle es sich um Katalogleistungen gemäß § 3a Abs. 9 iVm Abs. 10 UStG 1994 vermag das Bundesfinanzgericht nicht zu teilen. Die erbrachten Leistungen sind vielmehr unter die Grundstücksleistungen gemäß § 3a Abs. 6 UStG 1994 einzureihen. In § 3a Abs. 6 UStG 1994 sieht der Gesetzgeber vor…
…6 UStG 1994 aus, welche im Falle von ausländischen Kunden nicht im Inland steuerbar wäre. Das Finanzamt beurteilte die gegenständliche Leistung als im Inland steuerbare und steuerpflichtige Grundstücksleistung nach § 3a Abs. 9 UStG 1994. Wenn im nunmehr beschwerdegegenständlichen Fall in den Verträgen von einer "Vermietung…
…es -vor Ergehen der einschlägigen VwGH Erkenntnisse- allgemeine Ansicht der Finanzverwaltung gewesen sein dürfte, dass die Umsätze der Lokalbetreiber (also nicht jene der Spielveranstalter) in einer Gesamtbetrachtung in Österreich steuerbare Grundstücksleistungen seien, die Lokalbetreiber selber aber keine Glücksspielumsätze tätigen. Den Kopien der Abrechnungen der slN…