…Ermessen der Abgabenbehörde. Bei der Ermessensübung kommt der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung ein zentrale Bedeutung zu (vgl zB VwGH 25.10.1994, 94/14/0099; 27.4.2000, 96/15/0174). Grundsätzlich kommt dem Prinzip der Rechtmäßigkeit (Rechtsrichtigkeit) der Vorrang vor dem Prinzip der…
…findet sich der Grundsatz, dass Aufwendungen, die ihre Ursache in den persönlichen Lebensverhältnissen des Steuerpflichtigen haben, nicht abzugsfähig sind, in den Ziffern 1 und 2 lit.a (VwGH 16. Feber 2000, 95/15/0034). Ziffer 1 erfasst Aufwendungen, die ihren Ursprung allein in der Privatsphäre…
…der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung, dass Steuergesetze gleichmäßig angewendet und durchgesetzt werden, sodass alle Steuerpflichtigen, egal ob z.B. Unternehmer oder Angestellter, gleich behandelt werden. Aufgrund Artikel 7 Abs. 1 Bundes-Verfassungsgesetz (allgemeiner Gleichheitsgrundsatz) sind alle Staatsbürger vor dem Gesetz gleich und Vorrechte der…
…Zum Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung ist festzustellen, dass dieser es gebietet, dass Steuergesetze gleichmäßig angewendet und durchgesetzt und somit alle Steuerpflichtigen gleich behandelt werden. Exekutive und Judikative, d.h. insbesondere die Finanzbehörde und das BFG haben zwar nach dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung…
…Cataplana unbedingt ausprobieren muss, wo es die größte Auswahl an Keramikprodukten gibt und wie man bei einer Lagunenwanderung Fischer, Muschelsammler und Vögel beobachten kann. Der Baedeker Algarve vereint fundierte Informationen zu Natur, Kultur und Geschichte mit Genießerthemen und beschreibt alle wichtigen Sehenswürdigkeiten. Tourenvorschläge führen zu…
…bzw Wirtshauszetteln (VwGH 16.März 1993, 92/14/0228)]. Mit dem Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts vom 22.Jänner 2018, RV/7100658/2015, wurde somit in keiner Rechtsfrage entschieden, der grundsätzliche Bedeutung im Sinne des Artikel 133 Abs. 4 B-VG zukommt. Wien, am 22. Jänner 2018
…dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung die Gesetze gleichmäßig anzuwenden (sog. Rechtsanwendungsgleichheit). Allerdings gibt es keinen Anspruch auf Gleichheit im Unrecht. Steuerpflichtige können sich daher nicht auf eine rechtswidrige Praxis von Finanzämtern berufen, durch die z. B. andere Steuerpflichtige rechtswidrig begünstigt werden. Dem in der…
…von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da sich die Nichtdurchführung einer Arbeitnehmerveranlagung bei einkommensteuerbefreiten Einnahmen von Strafgefangenen unmittelbar aus dem Gesetz ergeben hatte und der Verfassungsgerichtshof…
…ist und dokumentiert damit, dass die Beschwerde im vorliegenden Fall nicht entscheidungsreif ist. Aus den vorliegenden Unterlagen ergibt sich somit nicht, dass die Einkommensteuerbemessungsgrundlage für das Streitjahr dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung im Sinn des § 114 BAO und somit dem Gleichheitsgrundsatz (Art. 2 StGG…
…sich, dass diese Kosten ungeprüft als Werbungskosten in Abzug gebracht worden sind, folglich dessen es abgabenbehördlicher Ermittlungen bedarf, um sicherzustellen, dass die Einkommensteuerbemessungsgrundlage für das Streitjahr dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung im Sinn des § 114 BAO und somit dem Gleichheitsgrundsatz (Art. 2 StGG, Art…
…der Spruch jener Bescheide, welche die belangte Behörde gemäß § 299 BAO aufgehoben hat, im Hinblick auf diese Feststellungen als nicht richtig erwiesen hat, sind diese Aufhebungen ebenfalls zu Recht erfolgt, wobei auch hier die belangte Behörde im Hinblick auf den Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung…
…Im Sinne des Grundsatzes der Gleichmäßigkeit der Besteuerung sei dem Beschwerdeführer jene Verwaltungspraxis angedeihen zu lassen, die zum Zeitpunkt der getroffenen Wahl üblich gewesen sei. Eine im Gegensatz zu anderen Steuerpflichtigen steuerliche Schlechterstellung des Beschwerdeführers sei nicht nur mit obersten Grundsätzen der österreichischen Verfassung (Gleichheitsgrundsatz…
…Fall hätte es dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung in grober Weise widerstrebt, wäre keine Aufhebung verfügt worden. Die Ermessensmaßnahme liegt nach Ansicht des Finanzgerichtes innerhalb des gesetzlichen Ermessensspielraumes und rechtfertigt - gerade auch in Anbetracht der keineswegs bloß geringfügigen steuerlichen Folgen - die Beseitigung der Rechtskraft. …
…ist dabei vor allem der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung zu berücksichtigen (vgl. VwGH 26.5.2023, Ra 2022/15/0090). [25] Nach den Gesetzesmaterialien zum AbgRmRefG (IA 666/A 21. GP) dient die Neufassung des § 201 BAO primär der Harmonisierung der Rechtswirkungen (insbesondere im…
…Steuergutschriften bzw –zahlungen ebenso wie der Umstand, dass allenfalls Steuergutschriften bzw. – zahlungen erst im Rahmen der jährlichen Steuerveranlagung festgesetzt werden. Der gestaltbare Zeitpunkt von Steuergutschriften und –zahlungen führt daher zu unterschiedlich hohen Einkommensteuerbemessungsgrundlagen und widerspricht daher dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung. Gesetzt den Fall…
…dass im Rahmen der Ermessensübung dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung zu entsprechen bzw. der Rechtsrichtigkeit der Vorrang vor der Rechtsbeständigkeit einzuräumen war. Im Übrigen hätte den Bf. die gegebene Sachverhaltskonstellation durchaus veranlassen können/sollen, durch eine entsprechend vollständige Darlegung der Tatumstände das Finanzamt bereits…
…Begründung wird auf die Begründung des im wiederaufgenommenen Verfahren neu erlassenen Einkommensteuerbescheides verwiesen. Die Wiederaufnahme wurde im Rahmen der Ermessensabwägung gemäß § 20 BAO verfügt, um die Rechtmäßigkeit der Steuerfestsetzung herbeizuführen und damit dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung Rechnung zu tragen. Einkommensteuerbescheid 2011 vom 27…
…ist vom Zollamt bei der Haftungsinanspruchnahme dahingehend berücksichtigt worden, dass nur über die Hälfte der nichteinbringbaren Summe von EUR 2,000.000 die Haftung ausgesprochen wurde. Billigkeitsgründe sind laut Aktenlage nicht erkennbar, im Hinblick auf den Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung war die Bf in…
…und somit Geltendmachung von Vorsteuern unter den während der Außenprüfung hervorgekommenen Umständen unzulässig. Es war daher geradezu geboten, das entsprechende Veranlagungsjahr wiederaufzunehmen und mit neuen Sachbescheiden den rechtsrichtigen Zustand herzustellen. Damit wurde auch dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung Rechnung getragen. Berücksichtigungswürdige Interessen der Bf.…
… 114). Der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung erfordert, Fehler bei der Steuerbemessung mit allen vom Gesetz vorgesehenen Mitteln zu vermeiden oder zu beseitigen (VwGH 4.6.1986, 85/13/0076; Ritz, BAO6 § 114 Tz 3). Aus einer rechtswidrigen Vorgangsweise der Behörde in anderen Fällen (bei…