Aus Sicht der einvernommenen Zeugen scheint verständlich, dass diese, sollten sie tatsächlich Großabnehmer gewesen sein, kein Interesse daran hatten als solche "entlarvt" zu werden, da sie dann jedenfalls mit steuerrechtlichen oder ev. auch strafrechtlichen Konsequenzen rechnen mussten. Nicht bestritten wurde von den beiden jedoch, dass…
…Ergänzend wird darauf verwiesen, dass es sich bei der Firma X um ein Großhandelsunternehmen handelt, das Waren in erster Linie an gewerbliche Kunden (Wiederverkäufer und Einzelhandel) und Großabnehmer weiterveräußert. Das äußert sich im Warenverkauf in Mengen bzw Gebindegrößen, die für eine rein private Nutzung in…
…Weiters geht aus den Entscheidungsgründen des Urteils hervor, dass die veruntreuten Mineralölprodukte durch den Beschwerdeführer an "diverse Abnehmer, insbesondere an Großabnehmer wie etwa Tankstellen und Lagerhäuser" weiterveräußert wurden. Festgestellt wurde durch das Landesgericht Stadt weiters, dass "die (…) Treibstoffe (…) in erster Linie durch den…
…Anschaffungskosten für die Grillhütte et.al. wurde ergänzt, dass diese Gebäude angeschafft worden seien, weil mit der Gewinnung von F7 als Großabnehmer das Sojageschäft größere Dimensionen anzunehmen versprochen habe. Das Gewächshaus habe dazu gedient, mit Mikroorganismen Versuche zu machen. Auch die Grillhütte sei wegen des…
…betrieblichen Rechenwerkes gewesen. Eine Überprüfung der Erlösstrukturen der Bf. (Ermittlungen bei den Firmen Großmarkt 1 und Großmarkt 2 als alleinige Großabnehmer für derart große Mengen an Kartoffel) für die geprüften Zeiträume habe keine Abweichungen zwischen Liefermengen der N.N. GmbH und Ankaufsmengen der Kunden ergeben…
…die Anschaffungen, kaufe die notwendigen operativen Leistungen von den Kfts zu und verkaufe die Ernte zum größten Teil an die Kfts, damit die Ernte im Rahmen von Gesamtverträgen an Großabnehmer veräußert werden könnten. Als Geschäftsführer treffe der Bf die Entscheidungen für die Gesellschaften. Ohne die…
…von unternehmerischen Kunden, teils von Privatpersonen ankaufte und in der Folge an Großabnehmer weiterveräußerte. Im Zuge der Außenprüfung betreffend die Jahre 2011 und 2012 wurden folgende betrügerische Vorgangsweisen (s.Tz 4 des BP-Berichtes) nachgewiesen: a) Erstellung von Gutschriftsbelegen über Lieferungen ausländischer, zumeist rumänischer Lieferanten…
…festgestellten Kalkulationsdifferenzen seien darauf zurückzuführen, dass der Bf. aus wirtschaftlichen Gründen gezwungen gewesen sei, an Großabnehmer Rabatte zu gewähren: Bereits im Jahr 2005 sei es ihm aus gesundheitlichen Gründen unmöglich gewesen, die Geschäfte zu kontrollieren, sodass sich Ende 2005 herausgestellt habe, dass ein Mitarbeiter eine…
…wäre ein Einmalbetrag gewesen und hätte für Folgejahre keine negative Auswirkung auf die Umsatzrendite gehabt. Die für Store-Kunden höheren Rabatte gegenüber Einzelkunden würden aus der Umsatzstaffel für Großabnehmer resultieren. Hinsichtlich den "höheren Vertriebskosten (Werbung, Muster- und Modellschuhe)" hätten die Kosten für Werbung im Prüfungszeitraum …
…dass diese stark rabattierten Großhandelspreise auf der nächsten Stufe lohnsteuerlich relevant würden: Bei der Bemessung der Sachbezüge für die Dienstnehmer dieser Großabnehmer: mit kritischem Blick auf die Gleichmäßigkeit der Besteuerung stünden diese (vergünstigten) Sachbezüge den wesentlich höheren Sachbezügen (EP + 20% ) von vergleichbaren Vorführ-KFZs der…
…dass diese stark rabattierten Großhandelspreise auf der nächsten Stufe lohnsteuerlich relevant würden: Bei der Bemessung der Sachbezüge für die Dienstnehmer dieser Großabnehmer: mit kritischem Blick auf die Gleichmäßigkeit der Besteuerung stünden diese (vergünstigten) Sachbezüge den wesentlich höheren Sachbezügen (EP + 20% ) von vergleichbaren Vorführ-KFZs der…
…von 30.11.2015 wird zur Nichtanerkennung der Rückstellung eingewendet, dass es sich bei den streitgegenständlichen Buy-Back-Verpflichtungen um branchenübliche Verträge zwischen Kraftfahrzeughandelsunternehmen und ihren Kundenunternehmen - in der Regel Leasinggesellschaften und andere Großabnehmer - handle. Die Rückstellungsbildung aus diesem Titel sei in der gesamten Automobilindustrie…
…von 30.11.2015 wird zur Nichtanerkennung der Rückstellung eingewendet, dass es sich bei den streitgegenständlichen Buy-Back-Verpflichtungen um branchenübliche Verträge zwischen Kraftfahrzeughandelsunternehmen und ihren Kundenunternehmen - in der Regel Leasinggesellschaften und andere Großabnehmer - handle. Die Rückstellungsbildung aus diesem Titel seien in der gesamten Automobilindustrie…
…penible RMA-Abwicklung, nur bargeldlose Bezahlungen, Kontakte nur mit den handlungsbefugten Organen der Lieferanten, zwei anerkannte und am Markt etablierte inländische Großabnehmer, korrekte steuerliche Gebarung. etc.) spreche zu jedem Zeitpunkt eindeutig gegen ein „Wissen hätte müssen“ von Gf.. Das Finanzstrafverfahren gegen Gf. habe bereits mit…
…hat erwogen: Die Beschwerdeführerin, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, hat als Erstantragstellerin mit dem Leasinggeber (einer Aktiengesellschaft) Leasingverträge über verschiedene Personenkraftwagen abgeschlossen. Vertragsinhalt war Operatingleasing mit fixem Entgelt für Großabnehmer, ohne Wertsicherung; dieser abgeschlossene Vertragstypus wurde vom Leasinggeber ausschließlich Unternehmen angeboten. Die Dienstnehmer der Beschwerdeführerin…
…die diese Waren an weitere Filialen von Händler versendet hat. Die Gegenstände wurden in nicht unbeträchtlichem Ausmaß im Verkaufsraum an Großabnehmer veräußert. Laut Gutachten von Doktor (im Strafverfahren) kann aufgrund der vorliegenden Beweismittel weder die Richtigkeit noch die Unrichtigkeit der Kalkulationsdifferenzen bestätigt werden. Das Finanzamt…
…Preis bezahlt, wenn diese vom Landwirt eingelagert werden, als wenn diese sofort vom Feld an den Großabnehmer geliefert werden. Zusammengefasst liegen nach Ansicht des Finanzamts zumindest drei Leistungen vor: Die Lieferung der A*****samen, die Werkleistung des Pressens und die Lieferungen des Presskuchens. Der Presskuchen…
…o.a. Berufungsentscheidung vom 10. August 2012 nicht nur mit Schmuggelzigaretten gehandelt hat, sondern seine guten Kontakte sogar dazu genutzt hat, ihn bekannte Lieferanten unverzollter Zigaretten an österreichische Großabnehmer zu vermitteln. Angesichts all dieser Umstände, die u.a. erkennen lassen, dass sich der Bf. über…
…anhand ihres Sortiments sowie der eingekauften Mengen identifizieren und damit für eine Zuordnung an die Gastronomen ausschließen. Außer Zweifel steht, dass die Bf. nicht zu anonymen Großabnehmern des Lieferanten zählte, und es ist nicht gänzlich ist, warum und auf Basis welcher konkreten Daten die Bf…