…die Aufhebung des Bescheides ist die Gewissheit der aufhebenden Behörde über die Rechtswidrigkeit des Bescheidinhalts (vgl Ritz, BAO, § 299 RZ 15). Da im vorliegenden Fall bei Erlassung des aufhebenden Bescheides nicht erwiesen war, dass der aufgehobene Bescheid unrichtig ist, ist die Aufhebung des Bescheides rechtswidrig…
…wenn der Spruch des Bescheides sich als nicht richtig erweist. Die zitierte Bestimmung gestattet demnach eine Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Bescheidinhaltes, was dann gegeben ist, wenn der Spruch des Bescheides nicht dem Gesetz entspricht. Die Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit setzt die Gewissheit der Rechtswidrigkeit voraus…
…setze weiters die Gewissheit der Rechtswidrigkeit voraus; die bloße Möglichkeit reiche nicht aus. Dem § 93 Abs 3 lit a BAO zufolge seien von Amts wegen ergehende Aufhebungsbescheide stets zu begründen. Die Begründung habe vor allem das Vorliegen der Aufhebungsvoraussetzungen (insbesondere die Rechtswidrigkeit des Bescheidinhaltes) und…
…zB UFS 29.6.2010, RV/0299-F/08). Die Aufhebung setzt weder ein Verschulden der Abgabenbehörde noch ein Verschulden (bzw. ein Nichtverschulden) des Bescheidadressaten voraus. Die Rechtswidrigkeit muss auch nicht offensichtlich sein. Die Aufhebung setzt allerdings die Gewissheit der Rechtswidrigkeit voraus; die bloße Möglichkeit…
…Sachverhaltes, Übersehen von Grundlagenbescheiden) ist für die Anwendbarkeit des § 299 BAO nicht ausschlaggebend. § 299 BAO ist "dynamisch" auszulegen und gilt daher auch für erst später erweisliche Unrichtigkeiten (vgl. Ritz, BAO7, § 299 Tz 10, mwN). Eine Bescheidaufhebung gemäß § 299 BAO setzt die Gewissheit der Rechtswidrigkeit voraus…
…Inhalt und Spruch des Bescheides erwiesen sich als nicht richtig. Dies entsprach nicht dem Gesetz. Es besteht demnach Gewissheit der Rechtswidrigkeit, die nur mit der beantragten Aufhebung behoben werden kann. Aufgrund mangelhafter Bescheidbegründung und Negierung der Anträge auf Fristverlängerung und Mitteilung der dem Bescheid ganz…
…wurde die Rechtswidrigkeit in Folge der Verletzung von Verfahrensvorschriften und Rechtwidrigkeit des Bescheidinhaltes geltend gemacht. Zusammengefasst wurde ausgeführt, dass das Finanzamt unrichtig ausgeführt habe, dass Aufwendungen gewinnbringend geltend gemacht wurden, denen keine Leistung gegenüber gestanden sei. Tatsächlich habe der steuerrechtlich verantwortliche Vertreter der BF im…
…eine Wiederaufnahme des Verfahrens vornehme und dabei alle bekannten und neu hervorgetretenen Umstände zur Erreichung eines „vollkommen richtigen“ Bescheidinhalts berücksichtige. Die Wiederaufnahme des eingangs erwähnten Verfahrens sei zur Wahrung der Rechtsansprüche durchzuführen. In der Beschwerde gegen diesen Bescheid würden dessen inhaltliche Rechtswidrigkeit sowie Rechtswidrigkeit infolge…
…Steuerverpflichteten zugänglich. Soll dies ein Zufall sein? m.) Die Bescheide widersprechen im Besonderen der Kontoprüfung des FA für die Jahre 2003 bis 2006 aus dem Jahre 2007. n.) Das FA hat sich für jegliche Zuflüsse durch Kontoprüfung Gewissheit verschafft. Die Kontoprüfung umfasste sogar die Privatkontodaten!…
…oder Beweismittel nicht berücksichtigt wurden. Dies auch dann, wenn die Nichtberücksichtigung auf mangelnde Kenntnis der Abgabenbehörde zurückzuführen ist. Die Unrichtigkeit des Bescheidspruches muss nicht offensichtlich iSd § 293b BAO sein. Die Aufhebung setzt die Gewissheit der Rechtswidrigkeit des Inhaltes voraus; die bloße Möglichkeit reicht nicht (vgl…
…dieses Faktums Folge zu geben. III. Die Beschwerdevorentscheidung und auch der Bescheid selbst sind mit Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes behaftet, da die dem Bescheidinhalt zugrunde liegenden Rechtsnormen falsch ausgelegt wurden (VwGH 17.6.1981, ZI. 3097/80). Die Bestimmung des § 147 BAO wird falsch interpretiert und…
…anhängig. Die Prüfung der Abgabenbehörde für die Jahre 2015 und 2016 beruht allein auf dem § 147 BAO. Der Bescheid ist mit Rechtswidrigkeit seines Inhaltes behaftet, da die dem Bescheidinhalt zugrunde liegenden Rechtsnormen falsch ausgelegt wurden-(VwGH 17.6.1981, ZI. 3097/80). Die Bestimmung des …
…entsprechende Aufhebung die Gewissheit der Rechtswidrigkeit. Die bloße Möglichkeit reiche nicht aus. In dem mit dem Aufhebungsbescheid verbundenen neuen Sachbescheid heiße es: "...es sind Anhaltspunkte für die Annahme von verdecktem Eigenkapital gegeben." Weiters setze eine Aufhebung gemäß § 299 BAO die vorherige Klärung des Sachverhaltes voraus…
…Begründungsmängel auf, die ihre Nachvollziehbarkeit unmöglich machen. In verfahrensrechtlicher Hinsicht stellen Begründungsmängel Verfahrensmängel dar, deren Vorliegen zur Rechtswidrigkeit der Bescheide infolge Vorliegens von Verfahrensmängeln führt. Da die verfahrensgegenständlichen WA-bescheide von Amts wegen erlassen wurden, fallen sie unter die Begründungspflicht des § 93 Abs. 3 BAO…
…hätte die belangte Behörde bei ordnungsgemäßer Begründung ihres Erkenntnisses erkennen müssen, dass sie die Erfüllung des Tatbestandes nicht mit überragender Wahrscheinlichkeit oder gar Gewissheit annehmen kann. Aufgrund der äußerst vagen Begründung kann daher gesagt werden, dass die belangte Behörde auch durch diesen Mangel zu einer…
…von der Betriebsprüfung durchgeführte Subsumierung des beschwerdegegenständlichen Sachverhalts unter die entsprechenden abgabenrechtlichen Bestimmungen sowie die Anwendung der verfahrensrechtlichen Normen zu Recht erfolgte. Da lt oa VwGH-Judikatur und VwGH 24.6.2010, 2010/15/0059 die Aufhebung gem. § 299 BAO die Gewissheit der Rechtswidrigkeit voraussetzt…
…in der Lage war zu den Untersuchungen zu kommen. Diesbezüglich hat er sich immer rechtzeitig und begründet entschuldigt. Es wäre daher eine neue Ladung zum Sachverständigen erforderlich gewesen zur eingehenden Überprüfung seiner psychischen Erkrankung und Dispositionsfähigkeit. Das da bei Aufnahme dieses Beweises das Ergebnis des…
…2014 gegen den Bescheid des Finanzamt Gmunden Vöcklabruck vom 16.05.2014, betreffend Einkommensteuer 2012 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der nunmehrige Beschwerdeführer …
…Verordnung "FinanzOnline" des BMF (BGBl II 2006/97) wurde im Rahmen dieser Verordnungsermächtigung erlassen. Da übergroße Anbringen jedenfalls schriftlich eingebracht werden können und § 86a BAO dem Verordnungsgeber ein Ermessen einräumt, über welchen Übermittlungsweg (FinanzOnline) Anbringen zulässig sind, ist eine Gesetzwidrigkeit der Finanz-Online-Verordnung für…
…Fahrlässigkeit im Sinne des § 8 Abs. 3 FinStrG zum Zeitpunkt der Tatverwirklichungen, wonach es der Beschuldigte als wahrscheinlich vorhersehbar eingestuft hätte, dass er durch seine Straftaten auch eine Steuerpflicht ausgelöst hat und Verkürzungen an Einkommensteuer bewirkt hätte, nicht gegeben war. Mangels Vorliegen der für eine…