(5) Werden in einem Dokument, das Form und Inhalt eines Feststellungsbescheides hat, gemeinschaftliche Einkünfte auch Personen oder Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit zugerechnet, die nicht oder nicht mehr rechtlich existent sind (insbesondere infolge Todes, Beendigung der Gesellschaft, Gesamtrechtsnachfolge) oder die nicht oder nicht mehr handlungsfähig…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner, MBA MSc, sowie Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache des Bf, vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Anna Mechtler-Höger in der Beschwerdesache NameBf, AdresseBf, vertreten durch Mag. Rivo Java Killer, Hauptplatz 26, 2700 Wiener Neustadt, über die Beschwerde vom 04.02.2016 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt…
Beim Erörterungstermin am 10.1.2023 führten die Parteien übereinstimmend aus, dass es auch (vergleichsweise geringe) Umsätze aus der Bewirtschaftung der Getreidefelder und des Forstes gibt und diese in den Umsätzen laut Kontrollmitteilungen nicht enthalten seien. Diese Umsätze würden jedenfalls im Sicherheitszuschlag Deckung finden. Es…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner MBA MSc und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache des BF, vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Bernhard Renner in der Beschwerdesache ABC-GmbH vertreten durch ECOVIS Niederösterreich Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., Hauptplatz 24, 3250 Wieselburg, über die Beschwerde vom 4.8.2014 gegen den Bescheid des Finanzamts Amstetten Melk Scheibbs…
…eine Betriebstätte. Dementsprechend sind gemäß Art. 7 Abs. 2 DBA-Slowakei die Gewinne der ***5*** ks in Österreich nach österreichischen Gewinnermittlungsvorschriften zu versteuern. Da es sich bei der ***5*** ks um eine einer GmbH & Co KG vergleichbare Personengesellschaft handelt, sind die Gewinne dem Beschwerdeführer (dem…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner MBA MS und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache der Bf., vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke als Vorsitzenden, die Richterin Mag. Gertraud Hausherr als beisitzende Richterin, Stv. Kammerdirektor Ing. Mag. Dr. Martin Jilch als fachkundigen Laienrichter und Edeltraud Müller-Kogler als fachkundige Laienrichterin, über die als Beschwerde weitergeltende…
Die umsatzsteuerliche Neutralität, die ein Grundpfeiler der EU-Mehrwertsteuerrichlinie ist, darf nicht durch nationale steuerliche Vorschriften gefährdet werden. Es muss dem Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinn unbenommen bleiben, ob er eine umsatzsteuerliche Pauschalierung oder eine Ermittlung nach allgemeinen Vorschriften vornimmt. Er darf durch die Wahl der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Walter Aiglsdorfer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Marion Riezinger, Sonnblickstraße 6, 4614 Marchtrenk, über die Beschwerde vom 5. September 2022 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 5. August 2022…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat durch Einzelrichter/Einzelrichterin in der Beschwerdesache des Beschwerdeführers, vertreten durch THT Treuhand Team Graz WT u Stb GmbH, C.v.Hötzendorf-Str.68, 8010 Graz, gegen die Bescheide des Finanzamtes X vom 09.03.2015, betreffend Einkommensteuer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Gertraud Hausherr in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerden vom 17. April 2015 gegen die Bescheide des Finanzamtes Waldviertel nun Finanzamt Österreich vom 18. März 2015 betreffend Einkommensteuer 2010, 2011, 2012 Steuernummer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden, Richter Mag. BR und die weiteren Senatsmitglieder, Richter Dr. AW sowie Dipl.Ing. CB und LP als fachkundige Laienrichter, über die Beschwerde der WB (als Erbin nach GB), wohnhaft in XXXX, vertreten durch Dr. JS…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die als Beschwerde weiterwirkende Berufung des ***[1]*** ***[2]***, ***[3]*** ***[4]***, ***[5]***, vertreten durch Stöger & Partner Wirtschaftstreuhand- und SteuerberatungsgmbH, 3580 Horn, Riedenburgstraße 3, im Beschwerdeverfahren auch durch Quintax, gerlich-fischer-kopp steuerberatungsgmbh…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Ilse Rauhofer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch DSC Doralt Seist Csoklich Rechtsanwälte GmbH, Währinger Straße 2-4, 1090 Wien, über die Beschwerden vom 21. März 2017 und vom 17. Mai 2019…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, über die Beschwerde vom 22. Juni 2015 gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Stadt (nunmehr "Finanzamt Österreich") vom 21. Mai 2015 betreffend die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer…
Darüber hinaus ist abschließend noch einmal festzuhalten, dass aus abgabenrechtlicher Sicht die Gewinnverteilung (und somit die Zuweisung von Einkünften!) in wirtschaftlicher Betrachtungsweise grundsätzlich nach dem Ausmaß der Beiträge zur Teilnahme am Marktgeschehen vorzunehmen ist. Zu diesen Beiträgen gehört aber, wie oben ausgeführt, jedenfalls die Arbeitskraft…
…329; E 25.10.2006, 2006/15/0034, 2007, 116). Die prinzipiell für jede einzelne noch als selbständig anzusehende "Einheit" gesonderte Betrachtung entspricht allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften (Fuchs/Renner in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG22 Liebhabereiverordnung (Stand 1.10.2021, rdb.at), Rz 338 mit Hinweis auf …
…04.2014 zur Kenntnis gebrachten Aufteilung der Erlöse auf Lebensmittel und andere Waren wurden im Zuge des Prüfungsverfahrens keine Einwendungen erhoben. Auf Grundlage der vom steuerlichen Vertreter des Bf geführten Ein- und Ausgabenrechnung wurde vom Prüfer für das Jahr 2012 nach Maßgabe der Gewinnermittlungsvorschriften gemäß …