…Unbilligkeit der Aufhebungen vorliegt. Ad Nichtvorliegen von Geringfügigkeit: In Anbetracht der beträchtlichen Verluste in den Beschwerdejahren, die ursprünglich in den Einkommensteuerbescheiden 2009 bis 2011 berücksichtigt wurden, ist das Bundesfinanzgericht zu der Ansicht gelangt, dass auch keine Geringfügigkeit der steuerlichen Auswirkungen vorliegt, bzw. die Rechtswidrigkeit nicht…
…Bf. vorgebrachten Einwands, bislang noch nicht berücksichtigte Ausgaben für ein Arbeitszimmer im Wohnungsverband seien noch zu berücksichtigen und würden in Verbindung mit den Versicherungskosten zusammengerechnet eine Wiederaufnahme wegen Geringfügigkeit der Auswirkung nicht begründen können, ist festzuhalten: Die genannten Themenfelder "Arbeitszimmer" und "Versicherungskosten" sind sowohl saldiert…
…Absicht die Gleichmäßigkeit der Besteuerung herzustellen, alle für die Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2009 datiert vom 16. März 2010. Allein eine mögliche Geringfügigkeit der Auswirkungen der festgestellten Rechtswidrigkeit des Einkommensteuerbescheides 2009 könnte dagegen sprechen. Damit dieses Argument schlagend werden kann, muss die Geringfügigkeit sowohl absolut als…
…ff). Der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes in diesem Zusammenhang folgend (vgl VwGH vom 26. Februar 2013, 2009/15/0016) ist eine jährliche steuerliche Auswirkung von € 654,00 weder absolut noch relativ geringfügig. Eine mögliche Geringfügigkeit der Auswirkungen der festgestellten Rechtswidrigkeit der Einkommensteuerbescheide 2011 - 2016, die…
…beiliegenden Berechnungsblatt bedeutet gegenüber der Festsetzung des Erstbescheides von 71.839,42 € eine Reduktion um 50.955,91 €. Auch dies ist absolut und relativ (70.93 %) noch immer eine massive Änderung, die das Ausmaß der Geringfügigkeit der steuerlichen Auswirkungen bei Weitem übersteigt und…
…sein wird, wenn die Rechtswidrigkeit bloß geringfügig ist bzw. wenn sie keine wesentlichen Folgen nach sich gezogen hat (Verweis auf VwGH 14.12.2006, 2002/14/0022; in diesem Sinne auch Ritz, BAO 5 , § 299 Tz 55f mwN). Die Geringfügigkeit bei der Anwendung des § 299…
…vorzunehmen wären. Nur im Falle der Geringfügigkeit neu hervorgekommener Tatsachen hat die Behörde Verhältnismäßigkeitsüberlegungen - insbesondere auch in Bezug auf das Ergebnis der neuen Sachentscheidung - in ihre Ermessensentscheidung einzubeziehen (vgl. VwGH 24.04.2014, 2010/15/0159). Im vorliegenden Fall ist die steuerliche Auswirkung, die auf…
…die im Zeitpunkt der Erlassung des Erstbescheides unbekannt waren. Diese Tatsachen führten auch zu einem anderen Spruch des Einkommensteuerbescheides 2005. Der Bf. bringt weiters vor, dass das behördliche Ermessen zur Wiederaufnahme aufgrund der Geringfügigkeit der steuerlichen Auswirkung rechtswidrig geübt und nur anhand von Textbausteinen begründet…
…von einer Geringfügigkeit der steuerlichen Auswirkung jedoch keine Rede sein (VwGH 26.2.2013, 2009/15/0016, betreffend eine steuerliche Auswirkung von jährlich 654,00 € und in Summe 2.616,00 €; VwGH 24.4.2014, 2010/15/0159, betreffend eine steuerliche Auswirkung iHv…
…derartige IFB berücksichtigt werden, ist argumentativ wegen der Gleichbehandlung eine positive Ermessensübung naheliegend. Bei Berücksichtigung des IFB in dieser Größenordnung (EUR 35.718) kann man auch nicht von einer "Geringfügigkeit" der Auswirkung sprechen (vgl. BFG RV/5100354/2016)." Mit Beschwerdevorentscheidung vom 17.4.2026 wurde…
…Dass im Beschwerdefall die Rechtswidrigkeit keine wesentlichen Folgen nach sich gezogen habe, behauptet auch die Bf. in ihrer Beschwerde bzw. dem Vorlageantrag nicht. Angesichts der steuerlichen Auswirkung von mehr als € 36.000,00 kann von einer Geringfügigkeit der steuerlichen Auswirkungen keine Rede sein (vgl…
…sich aus der Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich des Mehrkindzuschlages eine Rückforderung in Höhe von 240 € ergibt, gelangt das Bundesfinanzgericht zu der Ansicht, dass keine Geringfügigkeit der Auswirkung vorliegt bzw die Rechtswidrigkeit nicht bloß geringfügig ist und somit die Ermessensentscheidung zugunsten der Verfügung der Wiederaufnahme…
…Geringfügigkeit der steuerlichen Auswirkung - der Rechtsrichtigkeit den Vorrang vor der Rechtsbeständigkeit einzuräumen, verpflichtet die Abgabenbehörde den maßgeblichen Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln (Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/Urtz, BAO3 § 303 Anm. 35). Diesem Grundsatz wird das gegenständliche Verfahren nicht gerecht. Einerseits ist die Rechtsrichtigkeit der…
…Gebrauch der Wiederaufnahmemöglichkeit. Die Geringfügigkeit ist dabei an Hand der steuerlichen Auswirkungen der konkreten Wiederaufnahmsgründe und nicht auf Grund der steuerlichen Gesamtauswirkungen zu beurteilen, die infolge Änderungen auf Grund anderer rechtlicher Beurteilungen im Sachbescheid vorzunehmen wären. Die Ermessensentscheidung muss nicht nur die Beseitigung der Rechtskraft…
…auch die Verbuchung der EUSt auf dem Abgabenkonto zu Unrecht erfolgte. Somit ergibt sich im gegenständlichen Fall durch die Wiederaufnahme auf Grund der anderen rechtlichen Subsumtion durch den bundesweiten Fachbereich eine Auswirkung von 0,00 €; Verfügungen von Wiederaufnahmen bei Geringfügigkeit der Auswirkungen stellen jedoch…
…Beurteilungen im Sachbescheid vorzunehmen wären. Nur im Fall der Geringfügigkeit neu hervorgekommener Tatsachen hat die Behörde Verhältnismäßigkeitsüberlegungen – insbesondere auch in Bezug auf das Ergebnis der neuen Sachentscheidung – in ihre Ermessensentscheidung einzubeziehen. Bei mehreren Verfahren sind die steuerlichen Auswirkungen nicht je Verfahren, sondern insgesamt zu berücksichtigen…
…auch nicht dargetan. Auch eine Geringfügigkeit der steuerlichen Auswirkung ist bei einem Verspätungszuschlag von EUR 3.302,04 nicht gegeben. Unter Berücksichtigung der genannten Umstände sowie im Hinblick auf die dargelegte nicht bloß geringfügige steuerliche Auswirkung war die Aufhebung des Aufhebungsbescheides im Rahmen des Ermessens…
…dass ungeachtet des Prinzips der Vorrangigkeit der Rechtsrichtigkeit vor jenem der Rechtsbeständigkeit eine Wiederaufnahme in aller Regel dann nicht in Betracht komme, wenn die steuerlichen Auswirkungen absolut bzw. relativ bloß geringfügig wären; im Falle einer Geringfügigkeit der Auswirkungen wäre eine Unterlassung der Wiederaufnahme auch aus…
…zu der Ansicht, dass keine Geringfügigkeit der steuerlichen Auswirkungen vorliegt, bzw die Rechtswidrigkeit nicht bloß geringfügig ist. Wie bereits ausgeführt, ist es Zweck der Bestimmung über die Aufhebungen gemäß § 299 BAO, dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit vor allem im Hinblick auf den Grundsatz der Gleichmäßigkeit der…
…und Zweckmäßigkeit der Vollziehung) sind erst in zweiter Linie ausschlaggebend (vergleiche für Literatur und Lehre Ritz, BAO5, § 20, Tz 5 bis 9 und die dort aufgezählte Judikatur und Literatur). Gegen das Ausüben des Ermessens im Sinn der Norm könnte allerdings die Geringfügigkeit der Auswirkungen eines…