…Finanz-Organisationsreformgesetzes, BGBl I 2020/99, oder auch beider Gesetze zu deren Ahndung zuständig wäre. - Im gegenständlichen Fall wäre nun diese nunmehrige Gerichtszuständigkeit keine Folge der Organisationsreform der Finanzverwaltung, sondern hat auch bereits bei Anwendung der Rechtslage bis zum 31. Dezember 2020 bestanden, weshalb die…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch R in der Finanzstrafsache gegen Besch. (Beschuldigter) vertreten durch PHH Prochaska Havranek Rechtsanwälte GmbH, 1010 Wien, Julius-Raab- Platz 4 wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 , 3 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde der Amtsbeauftragten…
Weitere GZ. RV/5300030/2019 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Richard Tannert in der Finanzstrafsache gegen den Verdächtigen A, geb. xxxxa, Geschäftsmann, whft. laut belangter Behörde XXXA, vormals XXXA1, bzw. behauptet XXXA2, Slowakei, vertreten durch Dr. Caroline Toifl, Rechtsanwältin…
…Verfügung hinsichtlich des Zeitraumes überschießend gewesen ist. 22. Soweit durch die Beschwerdeführer eine Unzuständigkeit des einschreitenden Spruchsenatsvorsitzenden zur Erlassung der bekämpften Anordnung unter Hinweis auf eine Gerichtszuständigkeit eingewendet wird und auf einen gegenüber A ergangenen Bescheid vom 25. April 2019 (als Ablichtung den Rechtsmittelschriftsätzen beigeschlossen)…
weitere GZ. RM/5300003/2015 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Richard Tannert in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, Pensionist und Autohändler, dzt. Justizanstalt XXX, vertreten durch Dr. Franz Xaver Berndorfer, Rechtsanwalt, Lüfteneggerstraße 12, 4020 Linz, wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehungen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Ploner hinsichtlich der Beschwerde der Bf., vertreten durch die Steuerberatungskanzlei, vom 19. Juli 2010 gegen den Bescheid des (damals zuständigen) Finanzamtes Klagenfurt, Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern, Erf.Nr. 123.321/2010, vom 32…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter A in der Beschwerdesache BF, gegen FA vertreten durch AB wegen behaupteter Rechtswidrigkeit des Bescheides vom 30.01.2019, betreffend Pfändung einer Geldforderung zu Recht erkannt: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet…
…33 Abs. 2 FinStrG (hier mangels Zuständigkeit) gemäß § 190 StPO eingestellt und ergänzend ausgeführt: "Mangels Feststellung des die Gerichtszuständigkeit begründenden strafbestimmenden Wertbetrages wird die Anzeige zur Vornahme von Ermittlungen im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren übermittelt (Benachrichtigung von der Einstellung des Verfahrens vom 21. Februar 2018). C. Am…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Ploner hinsichtlich der Beschwerde der Bf., vertreten durch die Steuerberatungskanzlei, vom 20. Juli 2010 gegen den Bescheid des (damals zuständigen) Finanzamtes Klagenfurt, Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern, Erf.Nr. 789.987/2010, vom 32…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. RI über die Beschwerde vom 13.2.2017 der Frau B F aus Stadt / Slowenien gegen den Bescheid des Finanzamtes Stadt2 vom 27.1.2017 betreffend Arbeitnehmerveranlagung 2011 zu Recht erkannt: Der bekämpfte…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Ploner hinsichtlich der Beschwerde der Bf., vertreten durch die Steuerberatungskanzlei, vom 19. Juli 2010 gegen den Bescheid des (damals zuständigen) Finanzamtes Klagenfurt, Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern, Erf.Nr. 456.654/2010, vom 33…
…erforderlichen Sicherheit abschließend festgestellt werden. Der Vollständigkeit halber bleibt anzumerken, dass dem Bundesfinanzgericht zwar die Überschreitung der Gerichtszuständigkeit von nunmehr € 150.000,00 bei einer Nachforderung von € 251.334,00 an Einkommensteuer 2013 (nunmehr der Einkünfte aus gewerblichem Grundstückshandel) bekannt ist, wobei gemäß …
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache Bf, über die Beschwerde vom 27.05.2014 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Gmunden Vöcklabruck vom 29.04.2014, betreffend die Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen zu Recht erkannt…
…werde. Am 7.4.2025 benachrichtigte die Staatsanwaltschaft die belangte Behörde von der Einstellung des gerichtlichen Verfahrens, da die Feststellung der Gerichtszuständigkeit nicht nachvollzogen werden könne, zumal im Bericht keine Zahlen genannt worden seien und daher die konkrete Höhe des strafbestimmenden Wertbetrags im verwaltungsbehördlichen Wirkungsbereich…
…Strafverfahren in die Zuständigkeit des Gerichtes fällt, hat der Außenprüfer unverzüglich eine entsprechende Mitteilung an die Finanzstrafbehörde zu machen. Die Finanzstrafbehörde hat nach § 54 FinStrG den Beschuldigten von der Gerichtszuständigkeit zu verständigen. Das Verfahren ist nach den Bestimmungen des 3. Unterabschnitts zu führen: Sonderbestimmungen für…
…98 ergeben sich in Summe weitere mögliche strafbestimmende Wertbeträge an Umsatzsteuer 2019 bis 2020 sowie Einkommensteuer 2019 von maximal € 21.133,00. Mit einem Gesamtbetrag von € 72.246,98 ist die Schwelle zur Gerichtszuständigkeit nicht überschritten, sodass zweifellos weiterhin verwaltungsbehördliche Zuständigkeit gegeben ist…
… 8.3.1994, 93/05/0117), was jedenfalls für ein (verfahrenseinleitendes) Begehren gelten muss, das eine Gerichtszuständigkeit begründen soll (vgl. auch Baldauf in SWK 7/2012, 395 mit weiteren Nachweisen). Das gilt umso mehr, wenn eine Formulierung (hier "Sollte der Beschwerde vom Finanzamt nicht stattgegeben…
…Staatsanwaltschaft mit Verfügung vom 25. April 2017 ihr Ermittlungsverfahren gegen den Beschwerdeführer, die C-GmbH als belangten Verband und andere Verdächtige gemäß § 190 StPO iVm § 202 Abs. 1 FinStrG wegen fehlender Gerichtszuständigkeit eingestellt ("Einleitungsverständigung", Pkt. 3.2.2). C. § 202 Abs. 1 FinStrG (wie von…
…die Staatsanwaltschaft mit Verfügung vom 25. April 2017 ihr Ermittlungsverfahren gegen B, die A-GmbH als belangten Verband und andere Verdächtige gemäß § 190 StPO iVm § 202 Abs. 1 FinStrG wegen fehlender Gerichtszuständigkeit eingestellt ("Einleitungsverständigung", Pkt. 3.2.2). C. § 202 Abs. 1 FinStrG (wie von…
…sachliche Zuständigkeit derselben Finanzstrafbehörde fielen. Deshalb liegt bei der Zweitangeklagten für die verbliebenen Jahre 2000 bis 2004 lediglich ein strafbestimmender Wertbetrag - 93 000 Euro - vor, der eine Gerichtszuständigkeit gemäß § 53 Abs 1 FinStrG nicht begründet. Darüber hinaus wird dem Täter gemäß § 9 FinStrG weder Vorsatz…