…erste Gruppe bestehe aus ausverhandelten Einkaufsrabatten, Boni und Skonti, die unterjährig zu 100 % unmittelbar an das jeweilige Genossenschaftsmitglied weitergegen worden seien. Die zweite Gruppe umfasse einen sogenannten "Zentralrabatt". Hierbei handle es sich um einen von der beschwerdeführenden Partei lukrierten Rabatt, der nicht auf den Eingangsrechnungen…
…KStG 1988 hat nach dem Gesetzgeber rein klarstellenden Charakter, waren doch diese Rückvergütungen ungeachtet des genossenschaftsrechtlichen Förderungsauftrags und der Betrachtung des Überschusses der Genossenschaft aus dem Mitgliedergeschäft als korrekturbedürftiges Fehlergebnis im Geschäftsverkehr mit den Genossenschaftsmitgliedern nach der Rechtsprechung schon bisher den verdeckten Ausschüttungen zuzurechnen. Durch …
…das Gebäude angemietet. Die GmbH hat vor 2012 selbst Wein produziert. Es waren teilweise gleiche Traubenlieferanten, die später dann auch Genossenschaftsmitglieder wurden. Die GmbH war zuvor ein Handelsunternehmen, welches teilweise sogar Wein zugekauft hat. Das wollte man weghaben und nur mehr die eigenen Trauben verwerten.…
…Selbständigkeit einer Genossenschaft (als Körperschaftsteuersubjekt vergleichbar mit Kapitalgesellschaften) und den damit verbundenen Folgen angeknüpft werden (siehe VfGH 4.10.1991, B 1408/90). Das Genossenschaftsmitglied tritt der Genossenschaft als Anteilseigner in gesellschaftsrechtlicher Beziehung, und als Kunde bzw. Lieferant in Lieferverträgen gegenüber. Erwägungen Im Sinne des …
…bis 2021 umfasste die Bündelung von Aufträgen der Mitglieder ihrer Gesellschafterin, denen nach der Satzung der Gesellschafterin der beschwerdeführenden Partei aufgrund der Stellung als Genossenschaftsmitglied ein Recht auf Inanspruchnahme der Leistungen der beschwerdeführenden Partei zukommt, und dürfen ausschließlich Mitglieder der Gesellschafterin der beschwerdeführenden Partei bei…
…über die Verwendung eines allfälligen Überschusses entscheidet (Absatz 1) und bei Aufgabe der Ziele des Art. 2 der Statuten das vorhandene Genossenschaftskapital nicht an die Genossenschaftsmitglieder flie-ßen darf, sondern gemeinnützigen kulturellen Institutionen zukommen muss. Dies wäre bei einer privatrechtlichen Institution in dieser Form ebenfalls…
…KStG 1988 hat nach dem Gesetzgeber rein klarstellenden Charakter, waren doch diese Rückvergütungen ungeachtet des genossenschaftsrechtlichen Förderungsauftrags und der Betrachtung des Überschusses der Genossenschaft aus dem Mitgliedergeschäft als korrekturbedürftiges Fehlergebnis im Geschäftsverkehr mit den Genossenschaftsmitgliedern nach der Rechtsprechung schon bisher den verdeckten Ausschüttungen zuzurechnen. Durch …
…unter anderem auch der Geschäftsführer der Firma ***T***. Herr ***L*** wurden von allen anwesenden Genossenschaftsmitgliedern als bevollmächtigter Sprecher sowohl bei den persönlichen Besuchen als auch für die einzelnen Preisverhandlungen genannt. Auf Basis dieser Konstellation ging der Beschwerdeführer mit der Sorgfalt vergleichbar der eines ordentlichen Kaufmannes…
…Steuerpflichtige) verlieren, wobei auf die Zusammenarbeit zwischen Genossenschaftsmitgliedern und Genossenschaft dieselben strengen steuerlichen Regelungen wie auf die Zusammenarbeit zwischen Mitgliedern einer Familie - vor allem in Bezug auf die Üblichkeit der Geschäfte auch unter einander Fremden - anzuwenden sind. Bisherige Auffassung der Finanzverwaltung Wie ausgeführt, folgte das…
…Steuerpflichtige) verlieren, wobei auf die Zusammenarbeit zwischen Genossenschaftsmitgliedern und Genossenschaft dieselben strengen steuerlichen Regelungen wie auf die Zusammenarbeit zwischen Mitgliedern einer Familie - vor allem in Bezug auf die Üblichkeit der Geschäfte auch unter einander Fremden - anzuwenden sind. Bisherige Auffassung der Finanzverwaltung Wie ausgeführt, folgte das…