…auf die Haftungssumme haben. Dazu wird festgehalten, dass es sich hierbei um Meinungsverschiedenheiten betreffend die Richtigkeit der Gebarung (§ 213 BAO), insbesondere darüber, wie die Gutschriften vom Finanzamt verbucht hätten werden müssen, handelt. In einem solchen Fall ist jedoch mittels Abrechnungsbescheid (§ 216 BAO) abzusprechen (Ellinger/Iro…
…ABGB3 § 1438 ABGB Rz 11 (Stand 1.1.2002, rdb.at) ist der teleologische Aspekt maßgeblich, demzufolge die Geltendmachung der Aufrechnung die Ausübung eines Gestaltungsrechts ist, das durch empfangsbedürftige Willenserklärung, die auf Herbeiführung der Aufrechnungswirkungen gerichtet ist, erfolgt (so auch Heidinger in Schwimann/Kodek (Hrsg)…
…ABGB3 § 1438 ABGB Rz 11 (Stand 1.1.2002, rdb.at) ist der teleologische Aspekt maßgeblich, demzufolge die Geltendmachung der Aufrechnung die Ausübung eines Gestaltungsrechts ist, das durch empfangsbedürftige Willenserklärung, die auf Herbeiführung der Aufrechnungswirkungen gerichtet ist, erfolgt (so auch Heidinger in Schwimann/Kodek (Hrsg)…
…zulässig. Laut OGH sei der Schuldner gemäß § 156 Abs. 1 IO nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplanes von den Verbindlichkeiten befreit, seinen Gläubigern jenen Ausfall, den sie erleiden, nachträglich zu ersetzen oder für eine sonst gewährte Begünstigung nachträglich aufzukommen. Trotz allenfalls bestehender Aufrechnungslage seien Konkursforderungen von…
…Geltendmachung der Aufrechnung einer Aufrechnungserklärung gegenüber dem Aufrechnungsgegner, welche im gegenständlichen Fall unstreitig nicht vorliegt (vgl VwGH 30.1.2001, 96/14/0056). Gem § 33 MinStG 2022 haben registrierte Empfänger zwingend Sicherheit zu leisten. Vor diesem Hintergrund hat die Beschwerdeführerin die angeführten Sparbücher bei der…
…festzusetzen (Z 3). Geltendmachung von Haftungen Die in den §§ 80 ff BAO bezeichneten Vertreter haften gemäß § 6a KommStG 1993 neben den durch sie vertretenen Abgabepflichtigen für die diese treffende Kommunalsteuer insoweit, als diese Abgabe infolge schuldhafter Verletzung der ihnen auferlegten abgabenrechtlichen oder sonstigen Pflichten nicht…
| 1,82 | 48,78 | Summe: | | | | 43.994,77 Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Haftenden und der Abgabenbehörde über die Gebarung auf dem Abgabenkonto sind nicht im Haftungsverfahren, sondern in einem über Antrag auszulösenden Verfahren zur Erlassung eines Abrechnungsbescheides gemäß § 216…
…Die Geltendmachung eines zivilrechtlichen Anspruchs gegen ***BI*** wäre daher nicht erfolgreich gewesen. Wäre die Zusicherung des Finanzamtes unterblieben, hätte KM anders entscheiden und anders handeln können. Durch das Vertrauen der KM auf die vom Finanzamt erhaltene Zusicherung sei ihr folgender Schaden entstanden: Wäre KM im…
…BI***) den Betrag von 2.766.424,44 Euro im Wege der Aufrechnung erlangt hat, und zwar zur teilweisen Berichtigung des ihr gegen die ***13*** Limited zustehenden Rückforderungsanspruches in Höhe von 5.857.360,95 Euro. Dies ergibt sich auch aus der Übertragung des Tonbandprotokolles…
…zur Gänze mit der Konkursforderung Umsatzsteuer 10/2017) erloschen. Die Forderung des Finanzamtes sei in einem Zeitpunkt wieder aufgelebt, als die Bf. schon in Insolvenz gewesen sei (Eröffnung des zweiten Insolvenzverfahrens am 03.04.2019), weshalb eine Aufrechnung der Forschungsprämie 2018 mit der Umsatzsteuer 10…
…die Vermieterin für die Dauer von 25 Jahren ab Vertragserrichtung auf die Geltendmachung einer Kündigung verzichtet. Eine Berechtigung des "Darlehens"nehmers auf vorzeitige Rückzahlung (losgelöst vom Fortbestand des Mietvertrages) besteht hier nicht, sodass - unter Berücksichtigung der VwGH-Rechtsprechung - auch unter dieser Prämisse nicht von einem…
…werden, die schuldnerische Kasse des Bundes zur Geltendmachung der Aufrechnung (Kompensation) zu veranlassen. Im vorliegenden Fall könne eine Aufrechnung bzw. Kompensation gemäß § 1438 ABGB nicht veranlasst werden und werde versagt (Aufrechnung von derzeit noch nicht zugesprochenen Schadenersatzansprüchen gegen die Republik mit Abgabenforderungen des Bundes, Abgabenkonto…
… 216 BAO sein kann. Die Behörde hat aber die Aufrechnung der betreffenden Guthaben auch im Haftungsverfahren begründet. Ad € 1.707,44): Dieser Betrag war eine Massegutschrift, setzte sich zusammen aus Körperschaftsteuer 2010 € 768,00, KVZ 1-3/2013 € 427,76, KVZ 4…
…für eine Abgabe haften, durch Geltendmachung dieser Haftung (§ 224 Abs. 1 BAO) zu Gesamtschuldnern. Gemäß § 224 Abs 1 BAO werden die in Abgabenvorschriften geregelten persönlichen Haftungen durch Erlassung von Haftungsbescheiden geltend gemacht, in denen der Haftungspflichtige unter Hinweis auf die gesetzliche Vorschrift, die seine Haftungspflicht…
…mit dessen Konkretisierung das Gesetz Abgabenrechtsfolgen verbinde, verwirklicht werde. Auf die Bescheiderlassung und die näheren Modalitäten der Geltendmachung der Ansprüche komme es dabei nicht an. Mit dem Bescheid werde lediglich die Durchsetzung des Anspruchs bewirkt, nicht aber das Entstehen des Anspruchs (VwGH 21.11.2013…
…anerkannt wurde. Bereits bei der letzten Umsatzsteuerprüfung für die Zeiträume 06/2001 – 01/2002 sowie 02/2002 – 09/2002 wurde die Geltendmachung dieser Vorsteuer beanstandet. Die dagegen erhobene Berufung ist noch nicht entschieden. Im Übrigen verweisen wir auf die Begründung unserer Berufung vom 12. Juni…
…der Geltendmachung im Konkurs erforderlich ist, also insbesondere zur Feststellung der Forderungen, zur Teilnahme an Abstimmungen und Verteilungen, zur Vornahme der Aufrechnung. Diese konkursspezifische, auf den Konkursteilnahmeanspruch bezogene Fälligstellung der Forderung ändert allerdings materiell-rechtlich an der Fälligkeit der Forderung nichts; so bleibt beispielsweise der…
…nämlich als ergebnisabhängig verzinstes nachrangigen Darlehen mit der Kreditvertragsgebühr, die Nichtverzinsung über ca. 1. Jahr, weil die Verzinsung von einem positiven EGT abhängig ist, mit Gesellschaftsteuer von 5,5% mit 9 Jahren Laufzeit und die Aufrechnung des Darlehens mit Ansprüchen aus einer Steuerumlage als gesellschaftssteuerpflichtige…
…der Geltendmachung im Insolvenzverfahren erforderlich ist, also insbesondere zur Feststellung der Forderungen, zur Teilnahme an Abstimmungen und Verteilungen, zur Vornahme der Aufrechnung. Diese insolvenzspezifische, auf den Insolvenzteilnahmeanspruch bezogene Fälligstellung der Forderung ändert allerdings materiell-rechtlich an der Fälligkeit der Forderung nichts; so bleibt beispielsweise der…
…Geltendmachung der Forderung gemäß §17 GrestG zu werten gehabt. Wenn die Behörde nunmehr im bekämpften Bescheid ausführt, dass überhaupt gar kein Abgabenguthaben besteht, so lässt sie unbeantwortet, auf welchen Zeitpunkt sich diese Information bezieht. Richtig ist, dass ein Abgabenguthaben erst vorliegt, wenn die Summe der…