IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***MV***, als Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der ***Bf***, ***BfAdr***, über die Beschwerde vom 23. Dezember 2015 gegen die Bescheide des ***FA*** vom 3. November 2015 betreffend die Wiederaufnahme der…
Die relevanten Versicherungskunden gemäß Anlage ./2 geben die Kundenbeziehungen (darin enthalten Adresse, Name und gegebenenfalls Telefonnummer) der ***2*** zum Übertragungsstichtag richtig wider. Die relevanten Versicherungskunden wurden nicht vor dem Übertragungsstichtag durch die ***2*** an einen Dritten veräußert oder sonst zur Nutzung an Dritte überlassen. Die…
…die Eigenschaft als neu hervorgekommen nehmen. Den im Erstverfahren allein vorliegenden Abgabenerklärungen der Bf. war nicht zu entnehmen, dass Geldstrafen und Weinflaschen als Betriebsausgaben geltend gemacht wurden, der Bf. eine Starthilfe in Höhe von € 150.000 gewährt aber nicht als Einnahmen verbucht wurde und…
…Anwendung des § 212 Abs. 1 BAO auf Zahlungserleichterungen im Finanzstrafverfahren ist zu berücksichtigen, dass die mögliche Uneinbringlichkeit der Geldstrafe ohnehin unter der zusätzlichen Sanktion des Vollzuges der gerade für diesen Fall ausgesprochenen Ersatzfreiheitsstrafe steht (VwGH 24.9.2003, 2003/13/0084), sodass, abgesehen von den…
…zulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer, Herr ***Bf1***, stellte per Telefax am 30. April 2024 einen Antrag auf Zahlungsaufschub betreffend Geldstrafen hinsichtlich Parkometerabgabe. Die belangte Behörde, der Magistrat der Stadt Wien, forderte den Beschwerdeführer zur Zahlung von 29,00 Euro auf, um seine derzeitige Zahlungsfähigkeit zu belegen…
…EU-Geldbuße von unbekanntem Ausmaße. Die Gewinnermittlung der D-KG für das Jahr 2007 wurde daher durch die ernsthaft drohende Verpflichtung der Bezahlung einer Geldstrafe unmittelbar mitgeprägt. Jahr 2010: Am 27.03.2012 wurde erklärungsgemäß der Feststellungsbescheid für das Jahr 2010 erlassen, der rechtskräftig wurde.…
…Barumsätze durch eine technische Sicherheitseinrichtung gegen Manipulationen zu schützen (Verwendung von manipulationssicheren Registrierkassen). Strafbemessung: Gemäß § 51 Abs. 2 FinStrG wird die Finanzordnungswidrigkeit mit einer Geldstrafe bis zu 5 000 Euro geahndet. Gemäß § 23 Abs. 1 FinStrG ist Grundlage für die Strafbemessung die Schuld des Täters. …
…auf Euro 39.578,53. Die grob fahrlässige Abgabenverkürzung wird nach § 34 Abs. 3 FinStrG mit einer Geldstrafe bis zum Einfachen des maßgeblichen Verkürzungsbetrages geahndet. Gemäß der Bestimmung des § 23 Abs. 1 und 2 FinStrG ist Grundlage für die Bemessung der Strafe die Schuld des…
… 21 Abs. 1 FinStrG: Hat jemand durch eine Tat oder durch mehrere selbständige Taten mehrere Finanzvergehen derselben oder verschiedener Art begangen und wird über diese Finanzvergehen gleichzeitig erkannt, so ist auf eine einzige Geldstrafe, Freiheitsstrafe oder Geld- und Freiheitsstrafe zu erkennen. Neben diesen Strafen ist…
Gemäß § 23 Abs. 3 FinStrG war bei der Bemessung der Geldstrafe die eingeschränkte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Beschuldigten und die Sorgepflichten für 2 Kinder zu berücksichtigen. Wegen überlanger nicht von der Bf. zu vertretender Verfahrensdauer, die Hausdurchsuchung hat am 12. Mai 2009 stattgefunden, die Betriebsprüfung wurde…
…Verwaltungsübertretung werde über die beschwerdeführende Partei gemäß § 4 Abs. 1 Parkometergesetz 2006 eine Geldstrafe in der Höhe von € 75,00 sowie im Falle der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von 17 Stunden verhängt. Ferner habe die beschwerdeführende Partei gemäß § 64 Abs. 2 des Verwaltungsstrafgesetzes 1991 - VStG…
…gegen die Strafentscheidung vor und bestritt sein vorsätzliches Handeln, verwies auf seine Anstrengungen zur Schadensgutmachung und sein ausgeglichenes Steuerkonto. Die über ihn verhängte Geldstrafe mache es ihm unmöglich, sein Unternehmen in der bisherigen Form zu erhalten, was er als außerordentliche Härte ansehe und daher um…
…Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG vom Amt für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde für schuldig befunden und über i hn eine Geldstrafe von EUR 9.000,00 (Ersatzfreiheitsstrafe 42 Tage) verhängt (RemA-OZ 10). Die Strafverfügung ist in Rechtskraft erwachsen; ein dagegen erhobener Einspruch…
…die beschwerdeführende Partei einen Beitrag zu den Kosten des Beschwerdeverfahrens in Höhe von 12,00 € zu entrichten. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens (12,00 €) sind gemeinsam mit der Geldstrafe (60,00 €) und dem Beitrag zu den Kosten der belangten Behörde (10,00 €)…
…dieser Entscheidung fällig und mittels eines gesondert zugehenden Erlagscheines auf das BAWAG-P.S.K.Konto des Finanzamtes zu entrichten, widrigenfalls Zwangsvollstreckung durchgeführt und bei Uneinbringlichkeit der Geldstrafe die Ersatzfreiheitsstrafe vollzogen werden müsste. Zur Unzulässigkeit der Revision Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs…
…1 lit. g FinStrG) ist rechtswidrigerweise unterlassen worden. Im Zuge der Rechtsbelehrung wurde dem Bestraften keine Information über die Modalitäten der Entrichtung der verhängten Geldstrafe (also etwa wann, wie und wohin die Bezahlung zu erfolgen habe) erteilt (siehe die Tonaufzeichnung von der Verhandlung; Mitteilung darüber…
…nach den Bestimmungen des § 23 Abs. 1 bis 3 lit. c FinStrG die tatsächliche Geldstrafe zu bemessen ist, beträgt 10.000 Euro (= das Einfache des Verkürzungsbetrages). Dabei sind bei der Strafbemessung als mildernd der Zeitablauf seit Begehung der Tat, die erfolgte Schadensgutmachung, der Umstand…
…Mit diesem Schreiben beantragte der Beschwerdeführer, den Zeitpunkt der Entrichtung der Geldstrafe und der Verfahrenskosten um sechs Monate hinauszuschieben. Mit Bescheid vom 4. Oktober 2012 hat die Finanzstrafbehörde dieses von ihr als "Ansuchen [...] um Bewilligung eines Strafaufschubes (Aussetzung des Strafantritts) betreffend die Ersatzfreiheitsstrafe [...]" bezeichnete Ansuchen…
…unbegründet abgewiesen und das angefochtene Straferkenntnis bestätigt. Gemäß § 52 Abs 1 und 2 VwGVG hat die Beschwerdeführerin einen Beitrag zu den Kosten des Beschwerdeverfahrens von 28 Euro (das sind 20% der verhängten Geldstrafe) zu leisten. Gemäß § 25 Abs 2 BFGG wird der Magistrat der Stadt…
…Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) insoweit Folge gegeben, als die verhängte Geldstrafe von 150 Euro auf 140 Euro und die für den Fall der Uneinbringlichkeit festgesetzte Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Stunden auf 28 Stunden herabgesetzt wird. Im Übrigen wird das angefochtene Straferkenntnis bestätigt. 2. Dementsprechend wird auch der Beitrag…