…etc, kann das Finanzamt nicht mit der Bemerkung "rechtfertigen maßgebliche Gründe die Vermutung, dass die benannten Personen nicht die Gläubiger bzw. die Geldempfänger der abgesetzten Beträge sind" die Absetzbarkeit versagen. Schuldig bleibt die Abgabenbehörde bis jetzt mit der Bekanntgabe, welche "maßgebenden Gründe" hier angenommen werden…
…Verzinsung, Kreditrahmen, Kreditsicherheiten, Beurteilung der Bonität des Geldempfängers und Prüfung der Sicherheiten des Geldempfängers. Diese Punkte seien von Seiten der Beschwerdeführerin nicht durchgeführt worden. Die Nichtbeachtung wesentlicher Fremdvergleichsbestimmungen ohne Zinsverrechnungen und Sicherheiten oder ohne eindeutig festgelegte und bezahlte Tilgungsraten regelmäßig den Willen zur Vorteilsgewährung indiziere…
…ist die Feststellung Tz 1 mit der Überschrift Barzahlung Subunternehmer. Unter diesem Punkt wird festgehalten: "In den Buchhaltungsunterlagen des Jahres 2020 finden sich im Ordner des Barbelegkreises Eingangsrechnungen und dazugehörige Kassa-Ausgangs Belege welche auch vom Geldempfänger gegengezeichnet sind. In der elektronischen Buchhaltung ist erfasst…
…Unternehmen nicht mehr existieren würden. Betreffend diese Auskunft ist festzuhalten, dass hinsichtlich der streitgegenständlichen Unternehmen ***T*** ***K*** und ***L*** d.o.o. keine Geldempfänger namhaft gemacht wurden. Bezüglich ***Person-B*** s.p. wurde Herr ***Person-B*** und betreffend ***P*** ***T*** d.o.o. Herr ***P…
…da keine Empfänger der Geldbeträge namhaft gemacht werden konnten. Auch nach zweimaliger Nachfrage im Zuge diverser Besprechungen wurde diese Namhaftmachung der Geldempfänger bzw der Leistenden abgelehnt. Im Zuge einer Besprechung wurde von Seiten des Steuerberaters beantragt, das Gebäude aus dem Privatvermögen eingelegt zu behandeln. Der…
…gemacht hat, schließlich auch noch die im Außenprüfungsbericht festgestellten „Auffälligkeiten“ bzgl. Erscheinungsbild der Kassenquittungen und die im Zuge der mündlichen Verhandlung vom 10.10.2018 erörterten Unklarheiten bzw. Ungereimtheiten im Zusammenhang mit den Zahlungsbelegen (unbekannte tatsächliche Geldempfänger, unbekannte tatsächliche Geldübernahmedaten, fragliche Abzeichner der Kassenbelege, etc…
…welche die strittigen Aufwandsrechnungen gestellt haben sollen, erinnern könne. Namen der Geldempfänger (Empfängernennung) hätten ebenfalls nicht genannt werden können. In freier Beweiswürdigung habe die Behörde diese Rechnungen und Zahlungen nicht anerkennen können (Seite 3 der Beilage zur Niederschrift). B sei laut seiner Aussage in der…
…eingetragen zu werden und formal notwendige Handlungen durchzuführen, ohne jedoch die wahren Machthaber dieser Firmen zu sein. Da diese Firmen nur aus Scheingeschäftsführern bestanden hätten, hätten sie nicht die wahren Leistungserbringer und Geldempfänger sein können. Der Bf sei gemäß § 162 Abs. 1 BAO aufgefordert worden…
…des Gesellschafter-Geschäftsführers der X GesmbH, NN, übereinstimmt. Eine Überprüfung der Identität des Zahlungsempfängers wurde nicht vorgenommen. Im Zeitpunkt der Zahlung wurden lt. Bf vom Geldempfänger, der namentlich nicht mehr genannt werden kann, diverse Bestätigungen (Firmenbuchauszug v. 19.4.2013, HFU Gesamtliste und MIAS Abfrage…
…Scheingesellschaftern bestanden hätten, könnten sie nicht die wahren Leistungserbringer und Geldempfänger gewesen sein. Zusätzlich würden folgende erschwerende und im normalen Geschäftsverkehr unübliche Umstände vorliegen: -) der Geschäftsführer hätte in der Befragung vom 17.5.2011 keine einzige Kontaktperson zu diesen Firmen namentlich nennen können; -) es lägen…
…Es habe daher gemäß § 162 BAO der Geldempfänger nicht namhaft gemacht werden können. Es gebe auch keine Unterlagen über die schuldbefreiende Wirkung der Zahlungen und ob das Bargeld tatsächlich der R-GmbH zugeflossen sei. In der fristgerecht dagegen erhobenen Berufung führte der steuerliche Vertreter aus…
…Auftrag des Bf. getätigt worden wären. Des Weiteren sei auf Gutschriften fremder Personen die Unterschrift des Bf. als Geldempfänger vorgefunden worden. Auf mehreren firmeninternen Identitätsnachweisen von Zulieferern der Fa. L GmbH – Reisepasskopien – sei der Vermerk „F“ angebracht gewesen,was den Schluss zulasse, dass diese Vermerke…
…seien, was den Verdacht zulasse, dass diese Lieferungen im Auftrag des Bf. getätigt worden wären. Des Weiteren sei auf Gutschriften fremder Personen die Unterschrift des Bf. als Geldempfänger vorgefunden worden. Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb resultierten aus Altmetallverkäufen an mehrere Altmetallfirmen (Fa. 1- GmbH, Fa. 2- …
…Verdacht zulasse, dass diese Lieferungen im Auftrag des Bf. getätigt worden wären. Des Weiteren seien auf Gutschriften fremder Personen die Unterschrift des Bf. als Geldempfänger vorgefunden worden. Auf mehreren firmeninternen Identitätsnachweisen von Zulieferern der Fa. X-GmbH – Reisepasskopien – sei der Vermerk „ N. “ angebracht gewesen, was…
…lediglich versucht, die von ihm bereits ausgelegten Beträge zumindest in Sachleistung zurückzuerhalten, da andernfalls die Gefahr bestanden hätte, eines größeren Betrages mangels Liquidität des Geldempfängers verlustig zu gehen, ohne ein Fahrzeug zu erhalten. Diese Motivation ist vom ursprünglich beabsichtigten Ankauf völlig losgelöst zu betrachten, der…
…vorgebracht wurde, eine mündliche Vereinbarung über das gewährte Darlehen vorliege, ist nicht glaubhaft, insbesondere als diese zwischen S als alleinvertretungsbefugten Geschäftsführer und wiederum S als Geldempfänger ohne Publizitätswirkung, quasi in einem "inneren Dialog", abgeschlossen worden sein müsste. Es erscheint lebensnaher und daher wahrscheinlicher, dass diese…
…diverse unbeglichene Rechnungen) zu begleichen, damit die Firma aus dem Firmenbuch gelöscht/liquidiert werden könne. Bei den übergebenen Geldbeträgen an diverse am Firmensitz vorstellige Personen aus dem Umfeld von Bf. wären die Geldempfänger M.M.A. dadurch, dass sie diese des Öfteren mit dem Bf…
…Angaben die Bezug habenden Informationen lediglich aus Aussagen des [Bf.] abgeleitet hat (siehe Niederschrift vom 13.01.2016 letzter Absatz, Anlage 7) und soweit Aussagen der angeblichen Geldempfänger vorliegen, die Entlohnung für die Scheingeschäftsführer das im Rahmen der Schätzung zum Ansatz gebrachte Ausmaß nicht erreichten…
…war demnach das Monatshonorar (bis Juli 6.000,- € netto = + 44%, ab August weiter ansteigend von 10.000,- € bis auf zuletzt 19.000,- €). Auf sämtlichen Rechnungen fehlen Barzahlungsbestätigungen des Geldempfängers. Die Kassabelege nehmen keinen Bezug auf die zugehörige Rechnungsnummer oder das Rechnungsdatum…
…war demnach das Monatshonorar (bis Juli 6.000,- € netto = + 44%, ab August weiter ansteigend von 10.000,- € bis auf zuletzt 19.000,- €). Auf sämtlichen Rechnungen fehlen Barzahlungsbestätigungen des Geldempfängers. Die Kassabelege nehmen keinen Bezug auf die zugehörige Rechnungsnummer oder das Rechnungsdatum…