…vom 14.6.2011 zur Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2006 geht folgendes hervor: "..Einlagen sind nur insoweit der Begünstigung zugänglich, als sie betriebsnotwendig sind. Eine Geldeinlage ist insbesondere betriebsnotwendig, wenn sie dazu dient, einen konkreten Kapitalbedarf aus Anlass konkreter betrieblicher Investitionen oder konkreter betrieblicher Aufwendungen…
Es bestehen keine Bedenken, eine Entnahme dann unberücksichtigt zu lassen, wenn der Entnahme eine betragsgleiche Einlage gegenübersteht, die innerhalb von höchstens zehn Tagen vor oder nach der Entnahme erfolgt. Voraussetzung ist, dass beide Vorgänge im selben Wirtschaftsjahr stattfinden. Soweit die Einlage die Entnahme neutralisiert sind…
…§ 27 Abs 5 Z 7 oder Zinsen aus Geldeinlagen bei Kreditinstituten und aus sonstigen Geldforderungen gegenüber Kreditinstituten im Sinne des § 27a Abs 1 Z 1 handelt. Nach Abs 3 dieser Bestimmung hat der Abzugsverpflichtete die Kapitalertragsteuer im Zeitpunkt des Zufließens der Kapitalerträge abzuziehen. Verdeckte Ausschüttungen…
…27 Abs. 2 Z 1, § 27 Abs. 5 Z 7 oder Zinsen aus Geldeinlagen bei Kreditinstituten und aus sonstigen Forderungen gegenüber Kreditinstituten im Sinne des § 27a Abs. 1 Z 1 handelt. […] (4) Dem Empfänger der Kapitalerträge ist die Kapitalertragsteuer ausnahmsweise vorzuschreiben, wenn 1. der…
…27 Abs. 2 Z 1, § 27 Abs. 5 Z 7 und Zinsen aus Geldeinlagen bei Kreditinstituten und aus sonstigen Forderungen gegenüber Kreditinstituten im Sinne des § 27a Abs. 1 Z 1 liegen auch dann inländische Einkünfte aus Kapitalvermögen vor, wenn der Schuldner der Kapitalerträge Wohnsitz, Geschäftsleitung…
…Maßgabe der folgenden Vorschriften zulässig: 1. Verluste aus Einkünften nach Abs. 3, 4 und 4a können nicht mit Zinserträgen aus Geldeinlagen und sonstigen Geldforderungen bei Kreditinstituten im Sinne des § 27a Abs. 1 Z 1 sowie mit Zuwendungen gemäß Abs. 5 Z 7 ausgeglichen werden. 2…
…im Ausland bezogenen Kapitalerträgen für welche eine Steuerabgeltung nach § 97 EStG nicht vorgesehen ist und diese Besserstellung geeignet ist, einen Erblasser zu Lebzeiten vom Erwerb oder der Veräußerung des nicht begünstigten ausländischen Kapitalvermögens abzuhalten. In Bezug auf Geldeinlagen etc. bei Banken iS des § 93 Abs…
…94 | Erste Bank, Wertpapierdepot | 1.115,27 | 278,73 | Summe | 1.910,44 | 477,52 Das Bundesfinanzgericht hat über die Beschwerde erwogen: Der Bf bezog im Jahr 2014 Zinsen aus Geldeinlagen und Erträge aus einem Wertpapierdepot. Der Bf hat…
…1 EStG differenziert damit gemäß Abs. 1 Z 1 zwischen Geldeinlagen und sonstigen nicht verbrieften Forderungen bei Kreditinstituten und sieht dafür einen Steuersatz von 25% vor; für alle anderen Fälle von Kapitalerträgen (gemäß Z 2) einen solchen von 27,5%. Die Rechtsgrundlage für diese - sachlich…
…3.4.2013. Aufgrund des kurzen Zeitraumes sei offensichtlich, dass die Geldeinlage nur zum Ausgleich von Entnahmen getätigt wurde und werde sie daher nicht als betriebsnotwendig angesehen. In einem rechtzeitig gestellten Vorlageantrag wurde dem widersprochen, als die Einlage für Investitionen von Anlagegütern, die für den…
…vorliegenden Fall handelt es sich nach Ansicht der Betriebsprüfung bei der Veranlagung der Gemeinde X um sog. Widmungseinlagen. Hierbei werden Geldeinlagen der Bank mit einem bestimmten Verwendungszweck (hier Darlehen) gegeben. In diesem Zusammenhang ist es maßgelblich, wer das wirtschaftliche Risiko aus der Kreditvergabe trägt (vgl…
… 27 Abs 2 Z 1, § 27 Abs 5 Z 7 EStG 1988 oder Zinsen aus Geldeinlagen bei Kreditinstituten und aus sonstigen Geldforderungen gegenüber Kreditinstituten im Sinne des § 27a Abs 1 Z 1 EStG 1988 handelt. Wie bereits ausgeführt, wurde im gegenständlichen Fall aus Rechnungen von…
…die Regelbesteuerung (Abs. 5) anzuwenden ist. § 27a Abs. 1 EStG 1988 in der ab 01.01.2016 geltenden Fassung Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen 1.im Fall von Geldeinlagen und nicht verbrieften sonstigen Forderungen bei Kreditinstituten, ausgenommen Ausgleichzahlungen und Leihgebühren gemäß § 27 Abs. 5 Z 4…
…sonstigen derivativen Finanzinstrumenten (beispielsweise Indexzertifikaten). § 27a Abs 1 und 2 EStG 1988 lauten in der am 31.12.2018 geltenden Fassung: (1) Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen 1. im Fall von Geldeinlagen und nicht verbrieften sonstigen Forderungen bei Kreditinstituten, ausgenommen Ausgleichzahlungen und Leihgebühren gemäß § 27 Abs…
…2 Z 1, § 27 Abs. 5 Z 7 oder Zinsen aus Geldeinlagen bei Kreditinstituten und aus sonstigen Forderungen gegenüber Kreditinstituten im Sinne des § 27a Abs. 1 Z 1 handelt. Unstrittig ist, dass der Begünstigte ***2*** mit seinen Einkünften aus der Zuwendung der Beschwerdeführerin in Österreich…
… 27 Abs. 5 Z 7 oder Zinsen aus Geldeinlagen bei Kreditinstituten und aus sonstigen Forderungen gegenüber Kreditinstituten handelt Abzugsverpflichteter bei Einkünften aus der Überlassung von Kapital, einschließlich tatsächlich ausgeschütteten Erträgen und als ausgeschüttet geltenden Erträgen aus einem Kapitalanlagefonds im Sinne des Investmentfondsgesetzes oder einem Immobilienfonds…
…ausgenommen Stückzinsen; […]" § 27a EStG 1988 in der für das streitgegenständliche Jahr maßgeblichen Fassung lautet auszugsweise: "(1) Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen 1. im Fall von Geldeinlagen und nicht verbrieften sonstigen Forderungen bei Kreditinstituten, ausgenommen Ausgleichzahlungen und Leihgebühren gemäß § 27 Abs 5 Z 4, einem besonderen…
…Zufließens. 2. Bei anderen Kapitalerträgen aus der Überlassung von Kapital - nach Maßgabe des § 19 EStG 1988, wenn es sich um Zinserträge aus Geldeinlagen bei Kreditinstituten oder nicht unter § 95 Abs 3 Z 1 EStG 1988 fallende sonstige Bezüge im Sinne des § 27 Abs. 2 Z…
…§ 27 Abs. 5 Z 7 oder Zinsen aus Geldeinlagen bei Kreditinstituten und aus sonstigen Forderungen gegenüber Kreditinstituten im Sinne des § 27a Abs. 1 Z 1 handelt. b) die auszahlende Stelle in allen anderen Fällen ... (3) Der Abzugsverpflichtete hat die Kapitalertragsteuer im Zeitpunkt des Zufließens der…
…waren diese Bestimmungen des § 27a EStG 1988 idF BGBl I Nr 118 bzw. 163/2015 maßgeblich und lauteten: "(1) Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen 1. im Fall von Geldeinlagen und nicht verbrieften sonstigen Forderungen bei Kreditinstituten, ausgenommen Ausgleichzahlungen und Leihgebühren gemäß § 27 Abs. 5 Z 4…