…EStG bisher | 57.135,65 | § 11a EStG lt BP | 0,00 | Differenz | - 57.135,65 Einlagen sind nur insoweit der Begünstigung zugänglich, als sie betriebsnotwendig sind. Eine Geldanlage ist insb. betriebsnotwendig, wenn sie dazu dient einen konkreten Kapitalbedarf aus Anlass…
Es bestehen keine Bedenken, eine Entnahme dann unberücksichtigt zu lassen, wenn der Entnahme eine betragsgleiche Einlage gegenübersteht, die innerhalb von höchstens zehn Tagen vor oder nach der Entnahme erfolgt. Voraussetzung ist, dass beide Vorgänge im selben Wirtschaftsjahr stattfinden. Soweit die Einlage die Entnahme neutralisiert sind…
…Mittel zeitgerecht auf das Girokonto zu überweisen. Mache der Bf. von dieser Möglichkeit wegen eines nicht ins Gewicht fallenden Zinsverlustes nicht Gebrauch und tätige er stattdessen kurz vor Jahresende eine Geldeinlage, die bereits 18 Tage später wieder entnommen werde, so handle es sich bei dieser…
…§ 27 Abs 5 Z 7 oder Zinsen aus Geldeinlagen bei Kreditinstituten und aus sonstigen Geldforderungen gegenüber Kreditinstituten im Sinne des § 27a Abs 1 Z 1 handelt. Nach Abs 3 dieser Bestimmung hat der Abzugsverpflichtete die Kapitalertragsteuer im Zeitpunkt des Zufließens der Kapitalerträge abzuziehen. Verdeckte Ausschüttungen…
…3.4.2013. Aufgrund des kurzen Zeitraumes sei offensichtlich, dass die Geldeinlage nur zum Ausgleich von Entnahmen getätigt wurde und werde sie daher nicht als betriebsnotwendig angesehen. In einem rechtzeitig gestellten Vorlageantrag wurde dem widersprochen, als die Einlage für Investitionen von Anlagegütern, die für den…
…Die abweisende Berufungsvorentscheidung vom 7.5.2013 wurde vom Finanzamt dahingehende begründet, dass nur betriebsnotwendige Einlagen der Begünstigung zugänglich seien. Eine Geldeinlage sei betriebsnotwendig, wenn sie entweder zur Deckung eines konkreten Kapitalbedarfs aus Anlass konkreter betrieblicher Aufwendungen diene, welche andernfalls mit Fremdmitteln finanziert werden müssten…
…27 Abs. 2 Z 1, § 27 Abs. 5 Z 7 oder Zinsen aus Geldeinlagen bei Kreditinstituten und aus sonstigen Forderungen gegenüber Kreditinstituten im Sinne des § 27a Abs. 1 Z 1 handelt. […] (4) Dem Empfänger der Kapitalerträge ist die Kapitalertragsteuer ausnahmsweise vorzuschreiben, wenn 1. der…
…27 Abs. 2 Z 1, § 27 Abs. 5 Z 7 und Zinsen aus Geldeinlagen bei Kreditinstituten und aus sonstigen Forderungen gegenüber Kreditinstituten im Sinne des § 27a Abs. 1 Z 1 liegen auch dann inländische Einkünfte aus Kapitalvermögen vor, wenn der Schuldner der Kapitalerträge Wohnsitz, Geschäftsleitung…
…Maßgabe der folgenden Vorschriften zulässig: 1. Verluste aus Einkünften nach Abs. 3, 4 und 4a können nicht mit Zinserträgen aus Geldeinlagen und sonstigen Geldforderungen bei Kreditinstituten im Sinne des § 27a Abs. 1 Z 1 sowie mit Zuwendungen gemäß Abs. 5 Z 7 ausgeglichen werden. 2…
…im Ausland bezogenen Kapitalerträgen für welche eine Steuerabgeltung nach § 97 EStG nicht vorgesehen ist und diese Besserstellung geeignet ist, einen Erblasser zu Lebzeiten vom Erwerb oder der Veräußerung des nicht begünstigten ausländischen Kapitalvermögens abzuhalten. In Bezug auf Geldeinlagen etc. bei Banken iS des § 93 Abs…
…94 | Erste Bank, Wertpapierdepot | 1.115,27 | 278,73 | Summe | 1.910,44 | 477,52 Das Bundesfinanzgericht hat über die Beschwerde erwogen: Der Bf bezog im Jahr 2014 Zinsen aus Geldeinlagen und Erträge aus einem Wertpapierdepot. Der Bf hat…
…1 EStG differenziert damit gemäß Abs. 1 Z 1 zwischen Geldeinlagen und sonstigen nicht verbrieften Forderungen bei Kreditinstituten und sieht dafür einen Steuersatz von 25% vor; für alle anderen Fälle von Kapitalerträgen (gemäß Z 2) einen solchen von 27,5%. Die Rechtsgrundlage für diese - sachlich…
…vorliegenden Fall handelt es sich nach Ansicht der Betriebsprüfung bei der Veranlagung der Gemeinde X um sog. Widmungseinlagen. Hierbei werden Geldeinlagen der Bank mit einem bestimmten Verwendungszweck (hier Darlehen) gegeben. In diesem Zusammenhang ist es maßgelblich, wer das wirtschaftliche Risiko aus der Kreditvergabe trägt (vgl…
… 23 UmgrStG dahingehend zu interpretieren ist, dass diese Bestimmung auch einen Zusammenschluss von begünstigtem Vermögen iSd § 23 Abs. 2 UmgrStG einerseits mit nicht begünstigtem Vermögen (hier: bloße Geldeinlage) andererseits erfasst (vgl. ErlRV UmgrStG, 266 BlgNR 18. GP 32) - ein solcher Zusammenschluss auf einen in der…
…der Bf. - wie er in der mündlichen Verhandlung ausführte - trotz persönlicher Vorsprache von der Bank nicht mehr erhalten habe. Die Vorgangsweise der Eröffnung eines Kontos bzw. eines Depots für seinen Schwager und die Geldeinlage auf dieses Depot im Jahr 2013 begründet der Bf. damit, dass…
…7.500 in die Kassa des Beschwerdeführers eingelegt. Dieser Zahlungsfluss wurde nicht nachgewiesen und ist der Betrag in dieser Höhe nicht nachvollziehbar. Zudem besteht ein auffälliger kurzer zeitlicher Abstand zwischen dieser Geldeinlage vom 1. November 2011 und den Kassabelegen vom 25. Oktober 2011 und 28…
…1373 UmgrStR 2002. Dies erscheint vorerst schon deshalb sachgerecht, da auch jene Zusammenschlusspartner, die kein begünstigtes Vermögen, sondern zB bloße Geldeinlagen leisten, von der im Art. IV UmgrStG vorgesehenen Rückwirkungsfiktion umfasst sind (so etwa ausdrücklich Mühlehner in Hügel/Mühlehner/Hirschler, UmgrStG-Kommentar Rz 12 zu …
…tatsächlich übertragen worden wäre, werde auch von der Betriebsprüfung nicht behauptet. Die in Rz 1373 UmgrStR geäußerte Ansicht, dass auch eine im Zusammenschlussvertrag vereinbarte Geldeinlage bis zum letzten Tag der Neunmonatsfrist zu erbringen sei, finde im § 23 UmgrStG keine Deckung. Zu Tz. 14 Anwendbarkeit der…
…Anwendung des Art. IV zu ermöglichen, nicht die Geldeinlage anführt. Dies würde jedoch - bei einem engen Verständnis - dazu führen, dass bei Übertragung einer Geldeinlage ein Zusammenschluss nach dem Gesetzeswortlaut nicht denkbar sei. Nach der Verwaltungspraxis werde jedoch ein sehr weiter Zusammenschlussbegriff unterstellt, unter den auch…
…aber aufgrund des Fehlens grundlegender Anwendungsvoraussetzungen nicht mehr nötig. Auf Personen, die mit einer Geldeinlage beitreten, sei die Rückwirkung nicht anwendbar. Dem tritt die Bf mit folgenden Argumenten entgegen: In der deutschen Rechtsprechung werde die Ansicht vertreten, dass die Beschränkung des einzelnen Treugebers durch Mehrheitsentscheidungen…