…0030 mwN) vor, wenn aus der wirtschaftlichen Lage des Steuerpflichtigen und den besonderen Umständen des Einzelfalles geschlossen werden kann, dass nur bei raschem Zugriff der Abgabenbehörde die Abgabeneinbringung voraussichtlich gesichert erscheint. Für eine Gefährdung bzw wesentliche Erschwerung sprechen etwa drohende Insolvenzverfahren, Exekutionsführung von dritter Seite…
…Liegt eine derartige Gefährdung vor, ist die Begünstigung – ohne weitere Prüfung des Antrages – zwingend zu versagen. Die wirtschaftliche Notlage als Begründung für einen Antrag auf Bewilligung von Zahlungserleichterungen kann nur dann zum Erfolg führen, wenn gleichzeitig glaubhaft gemacht wird, dass die Einbringlichkeit der Abgaben durch…
…Zugriff der Behörde die Abgabeneinbringung voraussichtlich gesichert erscheine (VwGH 30.6.2015, 2012/15/0165). Ziel des Sicherungsverfahrens sei, dem Abgabengläubiger bereits zu einem Zeitpunkt, in dem sein Anspruch zwar dem Grunde nach feststehe, er aber noch nicht realisierbar sei, wegen Drohung der Gefährdung oder…
…alle Bescheide dem Masseverwalter vorlägen, müsse ihm dieser Umstand auch bekannt sein. Zur Erlassung des Sicherstellungsauftrages kurz vor der Insolvenz wiederholte das Finanzamt den im Sicherstellungsauftrag zur rechtlichen Würdigung enthaltenen Passus, wonach eine Gefährdung oder wesentliche Erschwerung der Abgabeneinbringung u.a. bei drohendem Konkurs oder…
…bestehe objektiv gesehen kein Grund, dass die Einbringlichkeit von Abgaben der Bf. gefährdet wäre. Eine Gefährdung der Abgabeneinbringung wäre dann gegeben, wenn es zu einem Wechsel der Aktionäre komme und diese beschlössen, die gesamten in Österreich befindlichen Liegenschaften der Bf. an dritte Personen oder Firmen…
…08.2017 einen Sicherstellungsauftrag. Ein solcher hat zwar eine Gefährdung oder wesentliche Erschwerung der Abgabeneinbringung zur Voraussetzung, nicht aber vom Abgabenschuldner selbst gesetzte Gefährdungshandlungen (Ritz, BAO 6 , § 232 Tz 6). Darüber hinaus erstattete das Finanzamt Anzeige an die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Abgabenhinterziehung nach …
…Tatbestand einer Gefährdung oder Erschwerung aus; eine vom Abgabenschuldner selbst gesetzte Gefährdungshandlung ist nicht erforderlich. In all diesen Fällen genügt es, wenn aus der wirtschaftlichen Lage und den sonstigen Umständen des Einzelfalles geschlossen werden kann, dass nur bei raschem Zugriff der Abgabenbehörde die Abgabeneinbringung voraussichtlich…
…werden. Sicherstellungsaufträge setzen eine Gefährdung oder wesentliche Erschwerung der Einbringung der betreffenden Abgaben voraus. Dies liegt vor, wenn aus der wirtschaftlichen Lage und den sonstigen Umständen des Einzelfalles geschlossen werden kann, dass nur bei raschem Zugriff der Abgabenbehörde die Abgabeneinbringung voraussichtlich gesichert erscheint (zB VwGH…
…dass die Verhältnisse eine Gefährdung der Einbringung der anfallenden Abgaben mit sich bringen. Der zum Zeitpunkt der Erlassung des Sicherstellungsauftrages festgestellte Sachverhalt - insbesondere die Aussage des X - rechtfertigt den dringenden Verdacht einer Abgabenhinterziehung und damit einer Gefährdung und Erschwerung der Abgabeneinbringung. Die Feststellungen des Finanzamtes…
…dass auf eine Gefährdung der Abgabeneinbringung gerichtet sei. Es werde die Stattgabe beantragt. Mit weiterem Bescheid des damaligen Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 17. März 2015 wurde der Antrag vom 7. August 2014 auf Bewilligung von Aussetzungen der Einhebung der Anspruchszinsen zu den…
…der wirtschaftlichen Lage und den sonstigen Umständen des Einzelfalles geschlossen werden kann, dass nur bei raschem Zugriff der Abgabenbehörde die Abgabeneinbringung voraussichtlich gesichert erscheint (VwGH 27.8.1998, 98/13/0062). Im gegenständlichen Fall bringt die Bf. keine Einwände gegen die Annahme der Gefährdung der…
…Tatbestand einer Gefährdung oder Erschwerung aus; eine vom Abgabenschuldner selbst gesetzte Gefährdungshandlung ist nicht erforderlich. In all diesen Fällen genügt es, wenn aus der wirtschaftlichen Lage und den sonstigen Umständen des Einzelfalles geschlossen werden kann, dass nur bei raschem Zugriff der Abgabenbehörde die Abgabeneinbringung voraussichtlich…
…Einzelfalles geschlossen werden kann, dass nur bei raschem Zugriff der Abgabenbehörde die Abgabeneinbringung voraussichtlich gesichert erscheint (VwGH 27.8.1998, 98/13/0062). Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 7.2.1990, 89/13/0047) sind derartige Gefährdungen oder Erschwerungen u.a. bei drohendem Insolvenzverfahren…
…weshalb auch der Abgabentatbestand nicht verwirklicht worden sei. Wenn ein innerstaatlicher Abgabentatbestand durch unmittelbar anwendbares Unionsrecht verdrängt werde, könne er naturgemäß auch nicht verwirklicht werden. Es sei keine Gefährdung oder wesentliche Erschwerung der Abgabeneinbringung gegeben. Dem von der belangten Behörde angenommenen Abgabenanspruch in Höhe von…
…besonderen Umständen des Einzelfalles geschlossen werden könne, dass nur bei raschem Zugriff der Abgabenbehörde die Abgabeneinbringung voraussichtlich gesichert erscheine. Nach der zu § 232 BAO ergangenen Rechtsprechung sprächen etwa drohende Konkurs- oder Ausgleichsverfahren, Vermögensverschiebungen ins Ausland oder an Verwandte für eine Gefährdung bzw. wesentliche Erschwerung (vgl…
…aus dem Vorlageantrag hervorgehe, stelle dieser eine Vorsichtsmaßnahme dar. Ein weiterer AEH-Antrag sei eingebracht worden. Bedeutsam sei nach Lehre und Judikatur im Übrigen nicht nur ein in engem zeitlichen Zusammenhang mit dem Aussetzungsantrag stehendes auf Gefährdung der Einbringlichkeit gerichtetes Verhalten, sondern auf ein zeitlich…
…Bemessungsgrundlagen. Gefährdung oder wesentliche Erschwerung der Abgabeneinbringung: Um einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Abgabeneinbringung zu begegnen, könne die Abgabenbehörde nach Entstehung des Abgabenanspruches (§ 4 BAO) bis zum Eintritt der Vollstreckbarkeit (§ 226 BAO) einen Sicherstellungsauftrag erlassen (§ 232 BAO). Die Erschwerung der Einbringung der Abgabe(n…
…Einzelfalles geschlossen werden kann, dass nur bei raschem Zugriff der Abgabenbehörde die Abgabeneinbringung voraussichtlich gesichert erscheint (VwGH 27.8.1998, 98/13/0062). Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 7.2.1990, 89/13/0047) sind derartige Gefährdungen oder Erschwerungen u.a. bei drohendem Konkurs…
…III) Ermessensübung Um der oben dargestellten Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Abgabeneinbringung zu begegnen, könne die Abgabenbehörde nach Entstehung des Abgabenanspruches (§ 4 BAO) bis zum Eintritt der Vollstreckbarkeit (§ 226 BAO) einen Sicherstellungsauftrag erlassen (§ 232 BAO). Dem öffentlichen Interesse auf Einbringung der gegenständlichen Abgaben sei durch…
…Der Stellungnahme der Abgabenbehörde ist zu entnehmen: "Die Abgabenbehörde hat die Fehlbuchung bereits am 06.03.2018 bzw. 07.03.2018 korrigiert. Weitere konkrete Angaben zu der erheblichen Härte der Abgabenentrichtung bzw. zum Nichtvorliegen der Gefährdung der Abgabeneinbringung wurden nicht gemacht." Das Bundesfinanzgericht hat über…