…bzw der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den angeführten Zeitraum nicht in voller Höhe entrichtet worden sei und wäre die Festsetzung gem § 201 Abs 2 Z 3 BAO auf Grundlage des Betriebsjahreslohnkontos 2013 erfolgt. Die Ermessensentscheidung begründete das Finanzamt mit dem „Prinzip der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der…
…an der gleichmäßigen Besteuerung aller Steuerpflichtigen besteht, erscheint die Festsetzung nicht unbillig. Im Hinblick darauf, dass die Festsetzung zu einer nicht unerheblichen Nachforderung an DB und DZ führt, stehen ihr auch nicht das Gebot der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit entgegen. Unter Berücksichtigung der von der…
…öffentliche Interesse" u.a im Hinblick auf das Gebot der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Vollziehung zu verstehen. Dem FA ist beizupflichten, dass dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung) grundsätzlich der Vorrang vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit einzuräumen ist und wurde von der Bf…
…die nicht mit der Fernleitung, Verteilung und Speicherung zusammenhängen. In den ErlRV 1081 BlgNr XXIV GP wird zu § 107 GWG 2011 ausgeführt: „Für Speicherunternehmen gilt in Umsetzung des Ar.t 15 Richtlinie 2009/73/EG- neben dem Gebot der Gleichbehandlung und der buchhalterischen Entflechtung gem…
…Begleichung der Mautgebühren wäre für die Außenprüfung ohne Mitwirkung der BF (Vorlage von Verträgen und Erteilung von Auskünften erst im Beschwerdeverfahren) nicht möglich gewesen. Bei der im Sinne des § 20 BAO vorzunehmenden Interessenabwägung sei dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit der Vorrang vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit…
…Zweckmäßigkeitsgründen erfolgt sei. Im vorliegenden Fall überwiege das Interesse der Behörde an der Rechtsrichtigkeit der Entscheidung das Interesse auf Rechtsbeständigkeit. Die Auswirkungen können nicht als geringfügig angesehen werden. Mit gleichem Datum erließ das Finanzamt die Sachbescheide betreffend der Umsatzsteuer für die Jahre 2008, 2009 und…
…auch das Gebot der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Vollziehung) sind erst in zweiter Linie ausschlaggebend (vergleiche für Literatur und Lehre Ritz, BAO5, § 20, Tz 5 bis 9 und die dort aufgezählte Judikatur und Literatur). Gegen das Ausüben des Ermessens im Sinn der Norm könnte…
…dass Unrichtigkeiten der Abgabenfestsetzung der einzelnen Jahre iHv. € 3.360,78 bis 4.209,00 vorlagen, in Ansehung derer dem Gebot der Rechtsrichtigkeit der Vorrang vor dem der Rechtsbeständigkeit einzuräumen war. Zu verweisen ist auch auf § 114 Abs. 1 BAO. Auch der Grundsatz von…
…von Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsgründen (§ 20 BAO) verfügt. Im vorliegenden Fall überwiegt das Interesse an der Rechtsrichtigkeit das Interesse auf Rechtsbeständigkeit. Die steuerlichen Auswirkungen können auch nicht als bloß geringfügig angesehen werden. Im BP-Bericht wurde unter TZ 3 Wiederaufnahme des Verfahrens folgende Begründung angeführt: Gem. …
…Höhe der streitgegenständlichen Abgabenforderungen kann von Geringfügigkeit jedenfalls nicht gesprochen werden und liegen Hinweise dafür, dass diese gänzlich uneinbringlich wären nicht vor. Die im Rahmen der Ermessensübung vorzunehmende Interessenabwägung wirkt sich zulasten des Beschwerdeführers aus, dies umso mehr angesichts dessen, dass das Prinzip der Rechtsrichtigkeit…
…Eine bloße formelhafte Begründung ("Vorrang der Rechtsrichtigkeit vor Rechtsbeständigkeit") sei unzureichend. Das Finanzamt wäre als Rechtsmittelbehörde nicht befugt einen anderen Wiederaufnahmegrund ihrer Beurteilung zugrunde zu legen als in den angefochtenen Bescheiden aufscheint ohne gegen das Gebot der "Identität der Sache" zu verstoßen. Es ist zutreffend…
…an der gleichmäßigen Besteuerung aller Steuerpflichtigen besteht, erscheint die Festsetzung nicht unbillig. Im Hinblick darauf, dass die Festsetzung zu einer nicht unerheblichen Nachforderung an DB und DZ führt, stehen ihr auch nicht das Gebot der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit entgegen. Unter Berücksichtigung der von der…
…303) insbesondere der Vorrang des Prinzips der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung) vor jenem der Rechtsbeständigkeit zu beachten. Bei der Ermessensübung ist auch das, u.a. aus Art 126b B-VG ableitbare (z.B. VfGH 10.12.1966, G 22/66, Slg 5421) Gebot der Sparsamkeit…
…Gebot der amtswegigen Sachverhaltsermittlung offenkundig verletzt. Inhaltlich werde nochmals festgehalten: Zur Übertragung der Option an Uk DA Die Betriebsprüfung releviere hier insbesondere, dass keine schriftlichen Verträge vorliegen, aus denen die Übertragung des Optionsrechtes an Uk DA hervorgingen. Das Finanzamt komme zur Auffassung, dass aus der…
…Interesse, insbesondere an der Einhebung der Abgaben, beizumessen (vgl. VwGH 22.4.2009, 2006/15/0257). Die Ermessensübung hat sich vor allem am Zweck der Norm zu orientieren. Bei der Ermessensübung ist auch das Gebot der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Vollziehung zu beachten (vgl…
…richtet, insbesondere der Vorrang des Prinzips der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung) vor jenem der Rechtsbeständigkeit zu beachten (vgl. Ritz, aaO, § 20, Tz 6 und die dort wiedergegebene Judikatur und Literatur). Unter Billigkeit versteht die ständige Rechtsprechung die „Angemessenheit in Bezug auf berechtigte Interessen der Partei“…
…BAO) insbesondere der Vorrang des Prinzips der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung) vor jenem der Rechtsbeständigkeit zu beachten. Bei der Ermessensübung ist auch das, u.a. aus Art 126b B-VG ableitbare (z.B. VfGH 10.12.1966, G 22/66, Slg 5421) Gebot der Sparsamkeit…
…08.2010, 2010/17/0091). Durch den eben erwähnten Beschluss liegt hinsichtlich aller verfahrensgegenständlichen Wirtschaftsgüter das Rechtsschutzinteresse des im Maßnahmenbeschwerdeverfahren eingeschrittenen Bf. zur Frage der Rechtsrichtigkeit der ausgeübten unmittelbaren Befehls- und Zwangsgewalt nicht mehr vor. Die zunächst bestehende vorläufige Sicherstellung/Beschlagnahme hörte damit auf, ein…
… 20 BAO) verfügt. Im vorliegenden Fall überwiegt des Interesse an der Rechtsrichtigkeit das Interesse auf Rechtsbeständigkeit. Die steuerlichen Auswirkungen können auch nicht als bloß geringfügig angesehen werden. Körperschaftsteuer 2007 Das Finanzamt setzte mit Bescheid vom 7.11.2018 die Körperschaftsteuer für 2007 mit € 503…
…entgegenstehende Geringfügigkeit der steuerlichen Auswirkungen nicht vorliegt, kann somit gerade auch im Hinblick auf den geringen Verwaltungsaufwand nicht in Abrede gestellt werden. Zudem widerspricht die zusätzliche Berücksichtigung des Pauschalbetrages neben den dadurch abgedeckten tatsächlichen Betriebsausgaben dem Gebot der Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen. Billigkeitsgründe, die der Berichtigung…