…noch in der Begründung des (angefochtenen) Einkommensteuerbescheides vom 21.7.2010 Berücksichtigung gefunden hat. Obwohl dies im Verlauf des Rechtsmittelverfahrens auch von der Bw (bzw. deren steuerlicher Vertreterin) nicht aufgezeigt worden war, sah sich der Unabhängige Finanzsenat dennoch veranlasst, unter dem Gebot der Rechtsrichtigkeit seiner…
…ganz allgemein das Gebot der Redlichkeit und das Verbot arglistigen oder treuwidrigen Verhaltens (auch in Verfahren) in sich schließt (vgl. auch Fasching, Lehrbuch 2 , Rz 139, unter vergleichenden Hinweisen auf die im Verfassungsrang stehende Vorschrift des Art. 6 MRK, die das Gebot eines fairen Verfahrens…
…bzw der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den angeführten Zeitraum nicht in voller Höhe entrichtet worden sei und wäre die Festsetzung gem § 201 Abs 2 Z 3 BAO auf Grundlage des Betriebsjahreslohnkontos 2013 erfolgt. Die Ermessensentscheidung begründete das Finanzamt mit dem „Prinzip der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der…
…sich insbesondere unter Bedachtnahme auf das Gebot der Gleichmäßigkeit der Besteuerung die Voraussetzungen für die Wiederaufnahme des Verfahrens und die Begründung für den berichtigten Bescheid ergeben. Neben dem berichtigten Grunderwerbsteuerbescheid wendet sich die gegenständliche Berufung gegen den Bescheid betr. Wiederaufnahme des Verfahrens mit der Begründung…
…soweit sie nicht verrechnet worden wäre, ausbezahlt werde. Die Auszahlung der angerechneten Körperschaftsteuer erfolge zu Recht, da nur eine dem verfassungsmäßigen Gebot der Gleichbehandlung entsprechende Auslegung des Umgründungssteuergesetzes herangezogen werden dürfe. Ein Grund für die Wiederaufnahme läge daher nicht vor. Im angefochtenen Einkommensteuerbescheid 2004 vom…
…an der gleichmäßigen Besteuerung aller Steuerpflichtigen besteht, erscheint die Festsetzung nicht unbillig. Im Hinblick darauf, dass die Festsetzung zu einer nicht unerheblichen Nachforderung an DB und DZ führt, stehen ihr auch nicht das Gebot der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit entgegen. Unter Berücksichtigung der von der…
…öffentliche Interesse" u.a im Hinblick auf das Gebot der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Vollziehung zu verstehen. Dem FA ist beizupflichten, dass dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung) grundsätzlich der Vorrang vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit einzuräumen ist und wurde von der Bf…
…die nicht mit der Fernleitung, Verteilung und Speicherung zusammenhängen. In den ErlRV 1081 BlgNr XXIV GP wird zu § 107 GWG 2011 ausgeführt: „Für Speicherunternehmen gilt in Umsetzung des Ar.t 15 Richtlinie 2009/73/EG- neben dem Gebot der Gleichbehandlung und der buchhalterischen Entflechtung gem…
…Begleichung der Mautgebühren wäre für die Außenprüfung ohne Mitwirkung der BF (Vorlage von Verträgen und Erteilung von Auskünften erst im Beschwerdeverfahren) nicht möglich gewesen. Bei der im Sinne des § 20 BAO vorzunehmenden Interessenabwägung sei dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit der Vorrang vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit…
…Zweckmäßigkeitsgründen erfolgt sei. Im vorliegenden Fall überwiege das Interesse der Behörde an der Rechtsrichtigkeit der Entscheidung das Interesse auf Rechtsbeständigkeit. Die Auswirkungen können nicht als geringfügig angesehen werden. Mit gleichem Datum erließ das Finanzamt die Sachbescheide betreffend der Umsatzsteuer für die Jahre 2008, 2009 und…
…auch das Gebot der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Vollziehung) sind erst in zweiter Linie ausschlaggebend (vergleiche für Literatur und Lehre Ritz, BAO5, § 20, Tz 5 bis 9 und die dort aufgezählte Judikatur und Literatur). Gegen das Ausüben des Ermessens im Sinn der Norm könnte…
…dass Unrichtigkeiten der Abgabenfestsetzung der einzelnen Jahre iHv. € 3.360,78 bis 4.209,00 vorlagen, in Ansehung derer dem Gebot der Rechtsrichtigkeit der Vorrang vor dem der Rechtsbeständigkeit einzuräumen war. Zu verweisen ist auch auf § 114 Abs. 1 BAO. Auch der Grundsatz von…
… 299 BAO insbesondere der Vorrang des Prinzips der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung) vor jenem der Rechtsbeständigkeit zu beachten (Ritz, ÖStZ 1987, 96). Lediglich im Falle bloß geringfügiger steuerlicher Auswirkung wird das Gebot der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Vollziehung für eine negative Ermessensübung sprechen (Ritz…
…Prinzip der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung) gegenüber dem der Rechtsbeständigkeit (Rechtskraft) der Vorrang zu geben sein (Ritz, BAO4, § 20 Rz 8 und § 303 Tz 38). Bei Ermessensbestimmungen ist dabei insbesondere das aus Art 126b B-VG ableitbare Gebot der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Vollziehung…
…Vor allem bei amtswegigen verbösernden Wiederaufnahmen kann der bloße abstrakte Hinweis auf den Vorrang der "Bedachtnahme auf das Gebot der Gleichmäßigkeit der Besteuerung" (durch Herstellung der Rechtsrichtigkeit) gegenüber der Rechtsbeständigkeit (Rechtssicherheit), damit der Verweis auf die Interessen der Allgemeinheit für sich allein wohl nicht genügen…
…dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit Vorrang vor dem Gebot der Rechtsbeständigkeit zu geben. Der Bw erhob gegen diesen Bescheid fristgerecht Berufung und beantragte eine mündliche Berufungsverhandlung vor dem Berufungssenat. Das Finanzamt legte die Berufung nach Einholung einer Prüferstellungnahme und einer Gegenäußerung des Bw der FLDWNB vor…
…eingelangt am 25.02.2002 /AS 31/2002: H.P. /Ausbildung in Wien :WiU +JUS, 1-12/2000 - Kostentragung zu 100 %: Zur Vermeidung von Wiederholungen wird hinsichtlich der Rechtsrichtigkeit der inhaltlichen Änderung (§ 34 Abs. 8 EStG 1988) auf Punkt 3 a) verwiesen. Zur Frage des…
…0132). Bei der Ermessensübung ist dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit der Vorrang vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit einzuräumen (vgl. VwGH 18.12.1996, 94/15/0157; VwGH 9.7.1997, 95/13/0124; VwGH 21.1.2004, 2002/13/0071). Ein behördliches Verschulden an der Übernahme…
…dazu geschaffen worden, um dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit und der Gleichmäßigkeit der Besteuerung zum Durchbruch zu verhelfen. Sofern nicht besondere Umstände vorliegen, sei der Behörde daher kein Vorwurf zu machen, wenn sie bei Ihrer Ermessensübung dem Gebot der Gleichbehandlung aller Abgabenpflichtigen im Sinne des § 114…
…dazu geschaffen worden, um dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit und der Gleichmäßigkeit der Besteuerung zum Durchbruch zu verhelfen. Sofern nicht besondere Umstände vorliegen, sei der Behörde daher kein Vorwurf zu machen, wenn sie bei Ihrer Ermessensübung dem Gebot der Gleichbehandlung aller Abgabenpflichtigen im Sinne des § 114…