…Einbringung der Eingabe. Im Gebührengesetz ist nicht vorgesehen, dass die Behörde den Gebührenschuldner zur Gebührenentrichtung auffordern muss. Die Aufforderungen durch die Behörden tragen dem Servicegedanken sowie der Bürgernähe Rechnung. Eine Verpflichtung der Behörde, den Gebührenschuldner zur Gebührenentrichtung aufzufordern, ist im Gebührengesetz nicht verankert. Die Gebührenschuld…
…auslösend - wird eine Erledigung dann anzusehen sein, wenn hinsichtlich des gestellten Anbringens nach der anzuwendenden Verwaltungsvorschrift kein weiterer behördlicher Erledigungsschritt derselben Instanz mehr erfolgt. Auf die Rechtskraft der abschließenden Erledigung kommt es nicht an. Gebührenschuldner ist gemäß § 13 Abs. 1 Z 1 GebG bei Eingaben…
…in Anspruch genommen werden musste. Neben den Gebührenschuldnern (§ 28 bzw § 29) haften die übrigen am Rechtsgeschäft beteiligten Personen. Bei einseitig verbindlichen Rechtsgeschäften haften diejenigen Vertragspartner, in deren Interesse die Urkunde nicht ausgestellt ist. So wird zB bei der Bürgschaft der Bürge selbst nicht Gebührenschuldner (vgl …
…Unterhaltes darstellen sollten, dass zur mangelnden Rechtsbelehrung zu sagen sei, dass das Gebührengesetz nicht vorsehe, dass die Behörde den Gebührenschuldner zur Gebührenentrichtung auffordern müsse und dass bei nicht vorschriftsmäßiger Entrichtung der Gebühren vom FAGVG die Gebühr nach § 203 BAO mit einer Gebührenerhöhung nach § 9 Abs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***R*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 11. Februar 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling vom 29. Jänner 2020 betreffend die Festsetzung von Pfändungsgebühren und Auslagenersätzen zu Recht…
…Dezember 1991, 90/15/0142, sowie vom 21. März 2002, 2001/16/0599). Gebührenschuldner ist bei einer Hypothekarverschreibung der Gläubiger, weil er derjenige ist, in dessen Interesse die Urkunde ausgestellt ist (Hinweis auf mehrere Judikate des VwGH, etwa vom 31. Mai 1995, 94/16/0291…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Susanne Feichtenschlager in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***AdrBf***, vertreten durch Dr. Michael Kotschnigg, Stadlauer Straße 39/1/Top12, 1220 Wien, über die Beschwerde vom 26. Februar 2026 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 28…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, über die Beschwerde vom 26.04.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 6, vom 20.04.2018, ED 20/039058/18, betreffend Pfändungsgebühren, zu…
…bildet (vgl. VwGH 18.10.1977, 501/77 ua.). Der Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides gemäß § 203 BAO hat keinen Einfluss auf die Zahlungspflicht des Gebührenschuldners (vgl. VwGH 26.2.1979, 1057, 1058/78 und 1337, 1338/78). Allerdings beziehen sich die Säumnisbeschwerden ausdrücklich nur…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter A in der Beschwerdesache B als Masseverwalter der BF, MVStraße, MVOrt gegen FA wegen behaupteter Rechtswidrigkeit des Bescheides vom 20.06.2007 betreffend der Festsetzung einer Pfändungsgebühr und Barauslagen zu Recht erkannt: 1. Die Beschwerde…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache F.W., (Bf.) vertreten durch Riha Ulrike, Steuerberaterin, Haberergasse 2/2/220, 1220 Wien über die Beschwerde vom 26. Februar 2013…
…bildet (vgl. VwGH 18.10.1977, 501/77 ua.). Der Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides gemäß § 203 BAO hat keinen Einfluss auf die Zahlungspflicht des Gebührenschuldners (vgl. VwGH 26.2.1979, 1057, 1058/78 und 1337, 1338/78). Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes bewirkt allein…
Innrain 32 6020 Innsbruck www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Peter Maurer in der Finanzstrafsache gegen A, Anschrift, vertreten durch MMag.Dr. Roman Schobesberger, Rechtsanwalt, Adolf-Pichler-Platz 10, 6020 Innsbruck, wegen Finanzvergehen der…
…auslösend - wird eine Erledigung dann anzusehen sein, wenn hinsichtlich des gestellten Anbringens nach der anzuwendenden Verwaltungsvorschrift kein weiterer behördlicher Erledigungsschritt derselben Instanz mehr erfolgt. Auf die Rechtskraft der abschließenden Erledigung kommt es nicht an. Gebührenschuldner ist gemäß § 13 Abs. 1 Z 1 GebG bei Eingaben…
…Abs. 2 BAO betrifft nach seiner ausdrücklichen Anordnung nur die reduzierte Ausfallhaftung der Notare, Rechtsanwälte und Wirtschaftstreuhänder für Handlungen in Ausübung des Berufes bei der Beratung in Abgabensachen. Dies hindert die Abgabenbehörde jedoch nicht an der Heranziehung des Parteienvertreters als Gebührenschuldner gem. § 13 Abs. 3…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache Bf., gegen den Bescheid des ZA KK vom 27.12.2012, Zl. HH betreffend Pfändungsgebühr zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist…
…letztendlich als Hauptmieter in der Wohnung anzusehen ist, sondern welche Vertragsteile laut Urkunde als Bestandgeber und Bestandnehmer ausgewiesen sind. Laut Benützungsbewilligungsvertrag wurde die Wohnung von Ihnen an MT untervermietet und daher sind Sie als Gebührenschuldner im Sinne des § 28 Abs. 1 GebG anzusehen." Fristgerecht wurde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache BF, gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 19.04.2012 zu StNr. 001 betreffend Festsetzung von Gebühren und Auslagenersätzen des Vollstreckungsverfahrens zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache des Herrn X, gegen die Bescheide des Finanzamtes A vom 23. Jänner 2014, Steuernummer, betreffend 1. Gebühren und 2. Gebührenerhöhung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Mag. M. als Masseverwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bestandnehmerin über die Beschwerde gegen den Bescheid des Finanzamtes für…