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GebR 2025 Rz 538–54110.8.3. Gebührenschuld und Gebührenschuldner
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.8.3. Gebührenschuld und Gebührenschuldner Rz 538: Gemäß § 14 TP 9 Abs. 4 GebG entsteht die Gebührenschuld für Reisedokumente mit der Hinausgabe (Aushändigung) des Reisedokuments durch die Behörde (siehe Rz 138 ff). Gebührenschuldner ist derjenige, für den oder in dessen Interesse das Reisedokument ausgestellt…

GebR 2025 Rz 189–1989.2. Gesamtschuldverhältnis bei mehreren Gebührenschuldnern
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

9.2. Gesamtschuldverhältnis bei mehreren Gebührenschuldnern Rz 189: Trifft die im § 13 Abs. 1 GebG festgelegte Verpflichtung zur Entrichtung der festen Gebühr zwei oder mehrere Personen, so sind sie nach § 13 Abs. 2 GebG zur ungeteilten Hand verpflichtet. § 13 Abs. 2 GebG entspricht dem § 6…

GebR 2025 Rz 692–69810.14.2. Gebührenschuld und Gebührenschuldner
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Gebührenschuld und Gebührenschuldner Rz 692: Die Gebührenschuld entsteht mit der Ausfertigung des Zulassungsscheines (Zulassungsbescheinigung) und Überstellungsfahrtscheines durch die Zulassungsstelle. Rz 693: Für als amtliches Zeugnis von Behörden des Bundes oder der Länder ausgestellte Zulassungsscheine (Zulassungsbescheinigung) und Überstellungsfahrtscheine entsteht die Gebührenschuld im Zeitpunkt der Unterzeichnung oder…

GebR 2025 Rz 179–1889. Gebührenschuldner bei den festen Gebühren (§ 13 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

9. Gebührenschuldner bei den festen Gebühren (§ 13 GebG) 9.1. Allgemeines Rz 179: § 13 Abs. 1 GebG regelt, welche Person hinsichtlich der festen Gebühren des § 14 GebG (zB Eingaben, Beilagen, Zeugnisse ua.) zur Gebührenentrichtung verpflichtet ist. Diese Person ist Abgabepflichtiger iSd § 77 Abs. 1 BAO…

UFSW RV/1390-W/08Gemeinschaftskonformität der Eingabengebühr nach § 17a VfGG und der Gebührenerhöhung nach § 9 Abs 1 GebG für per Telefax weitergeleitete Eingabe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.10.2008

…weshalb die Befreiung iSd §§ 63 ff ZPO iVm § 35 Abs. 1 VfGG nicht zur Anwendung kommen kann. Gebührenschuldner der Eingabengebühr ist gemäß 17a Z. 6 VfGG iVm § 13 Abs. 1 Z. 1 GebG derjenige, für den oder in dessen Interesse die Eingabe eingebracht wird. Trifft…

UFSI RV/0199-I/12Gebührenschuldner bei Einräumung eines Wohnungsgebrauchsrechtes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.12.2012

…war laut Betreff diese Vereinbarung. Gemäß § 28 Abs. 1 Z 1 lit. a GebG ("Gebührenschuldner") sind bei zweiseitig verbindlichen Rechtsgeschäften, wenn die Urkunde von beiden Vertragsteilen unterfertigt ist, die Unterzeichner der Urkunde zur Entrichtung der Gebühren verpflichtet. Trifft die Verpflichtung zur Gebührenentrichtung zwei oder mehrere…

GebR 2025 Rz 315–32010.2.2. Mehrere Bewilligungen in einer Ausfertigung
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…von der ausstellenden Behörde einer anderen Dienststelle (Krankenkasse, Kammer usw.) übersendet und daher nicht dem Berechtigten zum Nachweis der verliehenen Berechtigung übergeben werden. 10.2.4. Gebührenschuld und Gebührenschuldner 10.2.4.1. Gebührenschuld Rz 318: Die Gebührenschuld für amtliche Ausfertigungen entsteht gemäß § 11 Abs…

GebR 2025 Rz 514–51510.7.3. Befreiungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…4c befreit. 10.7.4. Gebührenschuld und Gebührenschuldner Rz 515: Die Gebührenschuld für den Antrag auf Erteilung eines Einreisetitels gemäß § 14 TP 8 Abs. 1 und 1a GebG entsteht mit der Überreichung des Antrages. Gebührenschuldner ist derjenige, für den oder in dessen Interesse der Antrag…

GebR 2025 Rz 785–79210.20.4. Gebührenschuld und Gebührenschuldner
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.20.4. Gebührenschuld und Gebührenschuldner Rz 785: Die Gebührenschuld für die Antragsgebühr (Abs. 1) entsteht mit der Einbringung des Antrages. Die Gebührenschuld für die Erledigungsgebühr (Abs. 2) entsteht mit der Hinausgabe des Ausweises. Die Gebührenschuld für die Wiederausfolgung des Ausweises (Abs. 3) entsteht gemäß…

GebR 2025 Rz 1531–153527.8.2. Mehrere Eigentümer, mehrere Liegenschaften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…die Hypothek eingeräumt wird bzw. des Höchstbetrages. 27.8.4. Entstehen der Gebührenschuld, Gebührenschuldner, Haftung Rz 1535: Die Hypothekarverschreibung ist ein einseitig verbindliches Rechtsgeschäft. Zum Entstehen der Gebührenschuld siehe Rz 1046 ff. Gebührenschuldner ist der Gläubiger (§ 28 Abs. 1 Z 2 GebG; siehe Rz 1179…

GebR 2025 Rz 1176–118822. Gebührenschuldner (§ 28 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

22. Gebührenschuldner (§ 28 GebG) 22.1. Zweiseitig verbindliche Rechtsgeschäfte Rz 1176: Bei zweiseitig verbindlichen Rechtsgeschäften (siehe Rz 1050 ff) sind die Unterzeichner der Urkunde zur Entrichtung der Gebühren verpflichtet, wenn die Urkunde von beiden Vertragsteilen unterfertigt ist (VwGH 18.12.1989, 88/15/0119). Rz…

GebR 2025 Rz 1193–119824. Haftung (§ 30 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

24. Haftung (§ 30 GebG) Rz 1193: Neben den zur Entrichtung der Gebühren verpflichteten Gebührenschuldnern (siehe Rz 1176 ff) haften die übrigen an einem Rechtsgeschäft beteiligten Personen für die Gebühr. Weiters haften im Falle einer nicht ordnungsgemäßen Gebührenanzeige (siehe Rz 1199 ff) alle nach § 31 Abs…

BFG RV/7102908/2015Entrichtung der Eingabengebühren für Beschwerden an das Bundesverwaltungsgericht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.05.2017Teil 2/3

…Einbringung der Eingabe. Im Gebührengesetz ist nicht vorgesehen, dass die Behörde den Gebührenschuldner zur Gebührenentrichtung auffordern muss. Die Aufforderungen durch die Behörden tragen dem Servicegedanken sowie der Bürgernähe Rechnung. Eine Verpflichtung der Behörde, den Gebührenschuldner zur Gebührenentrichtung aufzufordern, ist im Gebührengesetz nicht verankert. Die Gebührenschuld…

GebR 2025 Rz 1468–147027.5.3.1. Zusammenfassung der Ermittlung der Bemessungsgrundlage in Kurzdarstellung
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Jahren | Bestimmte Dauer von maximal 18 Jahren 27.5.4. Entstehen der Gebührenschuld und Gebührenschuldner Rz 1469: Der Vertrag über die Einräumung einer Dienstbarkeit ist ein zweiseitig verbindliches Rechtsgeschäft. Zum Entstehung der Gebührenschuld siehe Rz 1046 ff. Rz 1470: Gebührenschuldner sind gemäß § 28 Abs…

GebR 2025 Rz 1349–135227.3.2.3. Zusammenfassung der Ermittlung der Bemessungsgrundlage in Kurzdarstellung
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Jahren | Bestimmte Dauer von maximal 18 Jahren 27.3.3. Entstehen der Gebührenschuld und Gebührenschuldner Rz 1350: Bestandverträge sind zweiseitig verbindliche Rechtsgeschäfte. Rz 1351: Zum Entstehen der Gebührenschuld siehe § 16 GebG (Rz 1050 ff). Rz 1352: Zum Gebührenschuldner siehe § 28 GebG (Rz 1176 ff).

BFG RV/5100171/2013Eingabengebühr
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.07.2014

…auslösend - wird eine Erledigung dann anzusehen sein, wenn hinsichtlich des gestellten Anbringens nach der anzuwendenden Verwaltungsvorschrift kein weiterer behördlicher Erledigungsschritt derselben Instanz mehr erfolgt. Auf die Rechtskraft der abschließenden Erledigung kommt es nicht an. Gebührenschuldner ist gemäß § 13 Abs. 1 Z 1 GebG bei Eingaben…

GebR 2025 Rz 496–49810.6.2. Mehrere Protokolle in einer Schrift
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…7, § 12 Abs. 1 GebG (siehe Rz 112 ff und Rz 437 ff). 10.6.3. Gebührenschuld und Gebührenschuldner 10.6.3.1. Entstehen der Gebührenschuld Rz 497: Die Gebührenschuld entsteht für Protokolle nach § 14 TP 7 Abs. 1 Z 1 und 2 GebG gemäß …

GebR 2025 Rz 66–693.1.2.3. Abfuhr (§ 3 Abs. 2 Z 2 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Dieser Pauschalbetrag ist bereits in der Erledigungsgebühr in Höhe von 30 Euro enthalten. Der Gebührenschuldner muss für die Ausstellung des Ausweises daher 30 Euro entrichten. Diese Erledigungsgebühr verbleibt somit zu 100% beim Land. Rz 68: Auf dem Zahlungs- oder Überweisungsbeleg sind der Gesamtbetrag der entrichteten…

BFG RV/7102118/2014Übernahme einer Bürgschaft durch den Alleingesellschafter für die Verbindlichkeiten einer Immobilien-GmbH und Inanspruchnahme als Haftungspflichtiger für die Gebühr
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.09.2023

…in Anspruch genommen werden musste. Neben den Gebührenschuldnern (§ 28 bzw § 29) haften die übrigen am Rechtsgeschäft beteiligten Personen. Bei einseitig verbindlichen Rechtsgeschäften haften diejenigen Vertragspartner, in deren Interesse die Urkunde nicht ausgestellt ist. So wird zB bei der Bürgschaft der Bürge selbst nicht Gebührenschuldner (vgl …

UFSW RV/0076-W/04Erlassung eines Gebührenbescheides an den im Innenverhältnis nicht zur Entrichtung der Gebühr Verpflichteten, wobei das Ermessen nicht begründet wurde.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.03.2006

  Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der G., vertreten durch R., gegen den Bescheid des Finanzamtes A. vom 17. April 2003, Erf.Nr. 0, St.Nr. 00, betreffend Rechtsgebühr entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Die…