…vom 29.12.2021 die Daten nicht meldepflichtiger Konten in nachfolgender Form offenzulegen. Diese seien: • Kontonummer • Steuerliche Ansässigkeit (Kontoinhaber) • Eröffnungsdatum • Schließungsdatum (wenn vorhanden) Es fehle der vorliegenden extrem umfangreichen und nicht konkretisierten GMSG-Datenanforderung (Ersuchen um Ergänzung/Auskunft vom 5.5.2022) die gesetzliche Grundlage…
…solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die Anwendbarkeit des § 38 Abs. 3 BWG in Zusammenhang mit der GMSG-Meldepflicht, sowie die in diesen Zusammenhang stehenden datenschutzrechtlichen Aspekte sind Rechtsfragen, denen grundsätzliche Bedeutung zukommt…
…sollen als Finanzvergehen geahndet werden, wie dies bereits in ähnlicher Weise und mit gleicher Strafdrohung in § 13 Kapitalabfluss-Meldegesetz, BGBl. I Nr. 116/2015 sowie § 107 Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz - GMSG, BGBl. I Nr. 116/2015 konzipiert ist. Zu beachten ist, dass das Finanzstrafgesetz (FinStrG), BGBl…
…sollen nach dem Willen des Gesetzgebers wirkungsvolle Sanktionen bei Meldepflichtverletzungen durch die Abgabenbehörden des Bundes verhängt werden können, wie dies bereits im Kapitalabfluss-Meldegesetz, BgBI 2015/116 oder im Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz (GMSG), BGBl I 2015/116, vorgesehen ist. Die vorsätzliche Verletzung von Meldepflichtverletzungen gem …
…sollen als Finanzvergehen geahndet werden, wie dies bereits in ähnlicher Weise und mit gleicher Strafdrohung in § 13 Kapitalabfluss-Meldegesetz, BGBl. I Nr. 116/2015 sowie § 107 Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz - GMSG, BGBl. I Nr. 116/2015 konzipiert ist. Zu beachten ist, dass das Finanzstrafgesetz (FinStrG), BGBl…
…sollen als Finanzvergehen geahndet werden, wie dies bereits in ähnlicher Weise und mit gleicher Strafdrohung in § 13 Kapitalabfluss-Meldegesetz, BGBl. I Nr. 116/2015 sowie § 107 Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz - GMSG, BGBl. I Nr. 116/2015 konzipiert ist. Zu beachten ist, dass das Finanzstrafgesetz (FinStrG), BGBl…
…sollen als Finanzvergehen geahndet werden, wie dies bereits in ähnlicher Weise und mit gleicher Strafdrohung in § 13 Kapitalabfluss-Meldegesetz, BGBl. I Nr. 116/2015 sowie § 107 Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz - GMSG, BGBl. I Nr. 116/2015 konzipiert ist. Zu beachten ist, dass das Finanzstrafgesetz (FinStrG), BGBl…
…sollen als Finanzvergehen geahndet werden, wie dies bereits in ähnlicher Weise und mit gleicher Strafdrohung in § 13 Kapitalabfluss-Meldegesetz, BGBl. I Nr. 116/2015 sowie § 107 Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz - GMSG, BGBl. I Nr. 116/2015 konzipiert ist. Zu beachten ist, dass das Finanzstrafgesetz (FinStrG), BGBl…
…sollen als Finanzvergehen geahndet werden, wie dies bereits in ähnlicher Weise und mit gleicher Strafdrohung in § 13 Kapitalabfluss-Meldegesetz, BGBl. I Nr. 116/2015 sowie § 107 Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz - GMSG, BGBl. I Nr. 116/2015 konzipiert ist. Zu beachten ist, dass das Finanzstrafgesetz (FinStrG), BGBl…
…sollen als Finanzvergehen geahndet werden, wie dies bereits in ähnlicher Weise und mit gleicher Strafdrohung in § 13 Kapitalabfluss-Meldegesetz, BGBl. I Nr. 116/2015 sowie § 107 Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz - GMSG, BGBl. I Nr. 116/2015 konzipiert ist. Zu beachten ist, dass das Finanzstrafgesetz (FinStrG), BGBl…
…sollen als Finanzvergehen geahndet werden, wie dies bereits in ähnlicher Weise und mit gleicher Strafdrohung in § 13 Kapitalabfluss-Meldegesetz, BGBl. I Nr. 116/2015 sowie § 107 Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz - GMSG, BGBl. I Nr. 116/2015 konzipiert ist. Zu beachten ist, dass das Finanzstrafgesetz (FinStrG), BGBl…
…1 WiEReG werden als Finanzvergehen geahndet, wie dies bereits in ähnlicher Weise und mit gleicher Strafdrohung in § 13 Kapitalabfluss-Meldegesetz, BGBl. I Nr. 116/2015, sowie § 107 Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz - GMSG, BGBl. I Nr. 116/2015, konzipiert ist. Gem. § 15 Abs. 1 Z 2 WiEReG …