…der Besonderheit des vorliegenden Sachverhaltes ist jedenfalls zu hinterfragen, ob hier nicht ein bloßes Steuervermeidungsmodell vorliegt. Auf Grund eines allfälligen Missbrauchs von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten wäre die Gesellschaftsteuer letztlich mit demselben Ergebnis, wie bei wirtschaftlicher Betrachtung im Sinne der Judikatur des EuGH, so zu erheben…
…des Zuschusses abstellender Betrachtung, ein Gesellschafterzuschuss der Stiftung an die Beschwerdeführerin vor. Zum Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten: Mit der Gründung einer Mantelgesellschaft mit einem Stammkapital von € 35.000,00 durch eine Enkelgesellschaft eines in wirtschaftlicher Beziehung zur Stiftung stehenden Finanzdienstleisters, einer Kapitalausstattung der…
…Anteils- und Abtretungsvertrag habe die Zwischengesellschaft 100% der Anteile der Rechtsvorgängerin an die C. Privatstiftung übertragen. Dieser Gesellschafterwechsel sei am 4. Jänner 2008 ins Firmenbuch eingetragen worden. Aus den auszugsweise beigelegten, lt. übriger Aktenlage bereits am 12. Dezember 2007 geschossenem Anteils- und Abtretungsvertrag geht hervor…
…RV/0160-I/08; Triendl, Missbrauch bei „unangemessener“ Rechtsgestaltung, UFSjournal 2010, 406). Durch Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes kann gemäß § 22 Abs. 2 BAO die Abgabepflicht nicht umgangen oder gemindert werden. Liegt ein Missbrauch (Abs. 1) vor, so sind die Abgaben auf…
…Anteils- und Abtretungsvertrag habe die Zwischengesellschaft 100% der Anteile der Rechtsvorgängerin an die C. Privatstiftung übertragen. Dieser Gesellschafterwechsel sei am 18. Dezember 2007 ins Firmenbuch eingetragen worden. Aus den auszugsweise beigelegten, lt. übriger Aktenlage bereits am 12. Dezember 2007 geschossenem Anteils- und Abtretungsvertrag geht hervor…
…RV/0160-I/08; Triendl, Missbrauch bei „unangemessener“ Rechtsgestaltung, UFSjournal 2010, 406). Durch Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes kann gemäß § 22 Abs. 2 BAO die Abgabepflicht nicht umgangen oder gemindert werden. Liegt ein Missbrauch (Abs. 1) vor, so sind die Abgaben auf…
…Eine derartige Vorgangsweise sei nur möglich, wenn sich die Gesellschafter einig seien. In diesem Zusammenhang stelle sich folglich auch die Frage des Vorliegens eines Missbrauches von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts iSd § 22 BAO. Jedenfalls könne die in Punkt 4 des Gesellschaftsvertrages ausgewiesene Klausel…
…Das monatliche Entgelt betrug ab Juli 2011 € 4.689,28. Zusätzlich wurde ihm ein Firmen Pkw auch zur privaten Nutzung überlassen und dafür ein Sachbezug von € 560,00 pro Monat festgesetzt. Dies ergibt sich aus dem im Prüfungsverfahren vorgelegten Lohnkonto der BF für…
…zur Einsicht in das Grundbuch umfasst auch die Einsichtnahme in das Personenverzeichnis des Grundbuchs; 2. in das automationsunterstützt geführte Firmenbuch; die Berechtigung zur Einsicht in das Firmenbuch umfasst auch die bundesweite Suche nach im Zusammenhang mit den Rechtsträgern gespeicherten Personen; 3. in das zentrale Melderegister…
…sich der Aktenlage nicht entnehmen - auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (Art. I Abs. 1 Bundesverfassungsgesetz zur Durchführung des Internationalen Übereinkommens über die Beseitigung aller Formen rassischer Diskriminierung, BGBl 390/1973) verletzt. Zurückverweisung Gemäß § 278 BAO kann das Verwaltungsgericht bei unterlassenen Ermittlungen mit Beschluss die Beschwerde…
…wies das Zollamt mit dieser VZTA das Schalungssystem der Position 8480 6000 00 der KN zu (darunter fallen "Formen für mineralische Stoffe"). Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde vom 13.06.2022 ergänzt mit Eingaben vom 21.06.2022 und vom 06.07…
…abwesend war. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Zurückweisung) Bei der Auslegung von Anbringen kommt es nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen an, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes (Ritz/Koran, BAO8 …
…dieselbe Form aufweisen und das somit ein "Hohlprofil" im Sinne der Erläuterungen zum HS zu dessen Kapitel 73 darstellt, in ein Erzeugnis mit den gleichen Formen, dessen Eigenschaften aber aufgrund dieser Formgebung unterschiedlich sind und das somit auch ein "Hohlprofil" im Sinne dieser Erläuterungen darstellt…
…nicht verzichten zu wollen, ist - entgegen der Darstellung in der Beschwerde - eindeutig: es wird auf ein Rechtsmittel nicht verzichtet. Die Anwendung des Grundsatzes, dass es in der Beurteilung von Parteienvorbringen nicht auf Bezeichnungen und zufällige verbale Formen ankommt, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke in der Beschwerdesache Piotr Z******, *****Adresse*****, hinsichtlich des als "Berufung" bezeichneten Anbringens vom 28. 10. 2014, beim Finanzamt eingelangt am 31. 10. 2014, dort als Eingang verbucht am 4. 11. 2014, betreffend die als Differenzzahlungsbescheid…
…verstehen. Diese Beseitigung kann entweder ordnungsgemäß (etwa durch Ablagerung in hiefür genehmigten Deponien) oder rechtswidrig (etwa durch konsenslose Ablagerungen) erfolgen. Verwertung erfasst als Überbegriff alle Formen von Recycling (Aufbereitung) und Wiederverwendung aber auch die sonstige Verwertung (etwa Verfüllung). In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass…
Unter Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes im Sinne des § 22 Abs. 1 BAO versteht der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung eine solche rechtliche Gestaltung, die im Hinblick auf den angestrebten wirtschaftlichen Erfolg ungewöhnlich und unangemessen ist und ihre Erklärung nur in der Absicht…
ach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes es für die Beurteilung von Anbringen nicht auf die Bezeichnungen von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen ankommt, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes (VwGH 11.11.2010, 2010/17/0053, 0054). Eine…
A.2. Solche Ausschüttungen können das Einkommen der Körperschaft in zwei Formen mindern, einerseits als direkte verdeckte Ausschüttung wegen überhöhter (scheinbarer) Ausgaben oder als indirekte verdeckte Ausschüttung wegen zu geringer (fehlender) Einnahmen. Die erste Form führt zu einer Aufwandskürzung, die zweite zu einer Einnahmenerhöhung. Im…
Bis zum AbgÄG 2005 bestand offenkundig ein großer Gestaltungsspielraum, dessen bloße Ausnützung für sich noch kein Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes nach § 22 BAO darstellt (vgl zu einem gleich gelagerten Fall auch UFS 28. Juni 2006, RV/0225-K/05). Im Gestaltungsspielraum…