…Sicht der Außenprüfung liege aus folgenden Gründen kein fremdübliches, einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise standhaltendes Rechtsgeschäft vor: Der Abschluss des Vertrages über die Forderungsabtretung durch GF als Geschäftsführer der F Malta habe für die beschwerdeführende Gesellschaft und ihre Gesellschafter bzw. Geschäftsführer folgende Konsequenzen gebracht: Zusätzlich zur Verbindlichkeit…
…für den Forderungsübergang bilde, ein (tatsächlicher) Forderungsübergang jedoch dadurch nicht nicht erfolgt sei. Die jüngere, nach Ergehen der gegenständlichen Bescheide ergangene Rechtsprechung spreche wohl gegen die Annahme einer gebührenpflichtigen Beurkundung der Forderungsabtretung (vgl. zB VwGH 11.9.2014, 2013/16/0221). Den rechtlichen Ausführungen des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den_Senat in der Beschwerdesache Bf., A-1, vertreten durch Wirtschaftstreuhänder Mag. Werner Obermüller, Maderspergerstraße 22a, 4020 Linz, über die Beschwerde vom 23.06.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Neunkirchen Wiener Neustadt vom…
…des Ausmaßes der Unzulänglichkeit der in den Fälligkeitszeitpunkten zur Verfügung gestandenen Mittel zur Erfüllung der vollen Abgabenverbindlichkeiten kommt eine Beschränkung der Haftung der Bf. bloß auf einen Teil der von der Haftung betroffenen Abgabenschulden nicht in Betracht (VwGH 21.1.1991, 90/15/0055). Forderungsabtretung
Eine schuldhafte Pflichtverletzung des Bf. ergibt sich auch aus seiner Rechtfertigung, dass sämtliche Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen der Bank aufgrund von Kreditverträgen bereits im Jahr 2008 abgetreten worden seien, da die Begünstigung anderer Gläubiger durch Schuldtilgungen durch Abtretung von Forderungen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt…
… Doralt, EStG 13 , § 16 Tz 22). Im Fall der Forderungsabtretung entsteht der Zufluss beim Zedenten im Zeitpunkt der Zahlung des Schuldners an den Zessionar (VwGH 12.2.65, 1767/64), es sei denn, die Haftung des Zedenten für die Einbringlichkeit der Forderung wäre vertraglich ausgeschlossen…
…dann völlig ungeeignet, wenn ihre Festsetzung doch rechtens gewesen wäre. Tz 23 verdeckte Ausschüttungen der ***B*** GmbH 2010 Es werde auf die Beschwerdeschrift der ***A*** GmbH vom 18.12.2018 verwiesen. Tz 24 Forderungsabtretung an ***Sohn3GF*** 2013 Die Begründung würde nicht zutreffen. Es handle sich…
…wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Mit Schreiben vom 5. Dezember 2013 wurde ein Forderungsabtretungsvertrag vom 31. Oktober 2013, abgeschlossen zwischen der Bank als Verkäuferin und der Bf. als Käuferin…
…wurde vorgebracht, dass das Ausscheiden aus der Geschäftsführung eines von zwei Geschäftsführern der GmbH keine wesentliche Änderung der organisatorischen Struktur darstelle. Weder die Forderungsabtretung noch die späterer Rangrücktrittserklärung hätten eine Auswirkung auf den rechtlichen und wirtschaftlichen Bestand der Forderung des Gesellschafters gegen die Gesellschaft. Die…
…er über die Beschwerdeführerin, welche zu diesem Zeitpunkt deren Alleingesellschafterin war, mittelbar an der ***B*** GmbH beteiligt. Tz 24 Forderungsabtretung an ***Sohn3GF*** 2013 Zwischen der Beschwerdeführerin und der ***N*** GmbH wurde am 11.03.2008 ein Treuhandvertrag abgeschlossen, aus dem hervorgeht, dass die Beschwerdeführerin auf…
…erworben und Konzernverbindlichkeiten zur Finanzierung dieser Gesellschaften aufgenommen, wobei auch in großem Umfang Zuschüsse bzw. Forderungsabtretungen mit anschließendem Forderungsverzicht gewährt wurden, die auf die Beteiligung aktiviert und in der Folge immer wieder steuerneutral auf den Teilwert abgeschrieben wurden. 2. Verbindlichkeiten und Zinsaufwendungen verbundene Unternehmen: 2…
…nicht anerkannt werden. Dieses Darlehen sei der Bf. zur Finanzierung einer Forderungsabtretung gewährt worden. Für das von der ***H-SAS***/***F.*** gewährte Darlehen (iZm dem Forderungserwerb per 23.12.2005) liege kein schriftlicher Darlehensvertrag zwischen der Bf. und der ***H-SAS*** vor. Im weiteren BP…
…entschieden. II. Zur Weiterverrechnung tritt ***3*** vom geltend gemachten Anspruch einen Teilbetrag von 23.000,00 Euro an ***6*** ab. ***6*** nimmt die Forderungsabtretung durch Unterfertigung dieser Abtretungsvereinbarung an. III. Der Restbetrag von weiteren 17.000,00 Euro wird an ***7*** mit gesonderter Abtretungsvereinbarung abgetreten…
…Es liege nicht dem Willen des Gesetzgebers, wenn die Abgabennachsicht nur den übrigen Konkursgläubigern zugutekäme. Zudem würde der Abgabenbehörde auch die Möglichkeit der Vertreterhaftung gegen den Masseverwalter genommen. Letztlich habe es auch eine Forderungsabtretung des Bf. vom 12. Jänner 2018 gegeben, auf die verwiesen werde. …
…F, S, P O, als Darlehensschuldnerin und Eigentümerin der Pfandliegenschaft, nimmt die Forderungsabtretung zur Kenntnis und anerkennt die Richtigkeit der abgetretenen Forderung samt Anhang und des für sie haftenden Pfandrechtes. Herr K. B. und die Bf. GmbH erteilen ihre Einwilligung, das im Grundbuch bei der…
…habe der Bf. eine Zahlungsverpflichtung von monatlich mindestens 158,33 €, die erste Zahlung sei im Dezember 2010 erfolgt. Dazu wurde die Darlehenszusage der Bausparkasse vom 30.9.2010 und die Forderungsabtretung des Bf. betreffend Ansprüche gemäß § 17 WGG auf Rückzahlung von Beträgen, die zur…
…der Primärschuldnerin in Höhe von 19.767,93 € sei allerdings vor Konkurseröffnung weder ein entsprechender Zessionsvermerk in den Büchern gesetzt worden, noch wären die Kunden von der Forderungsabtretung verständigt worden. Diese Forderungen wären daher nicht wirksam zediert worden und stünden damit der Insolvenzmasse zu…
… für sie gelten die sachenrechtlichen Regeln. Nicht zedierbar sind höchstpersönliche Rechte (beispielsweise Unterhaltsforderungen). Gesetzliche Zessionsverbote bestehen auch beispielsweise beim Wiederkaufsrecht. Bei einer Forderungsabtretung fließen Zahlungen, die der Schuldner des Zedenten unmittelbar an den Zessionar leistet, dem Zedenten im Zeitpunkt der Zahlung zu (VwGH 12.2…
…aller Geldforderungen, die dem Kreditnehmer aus dem Zielgesellschaft-Kaufvertrag zustehen und entstehen; …" 2. Ermittlungen des Finanzamtes betreffend Forderungsabtretungen 2.1. Vorhaltebeantwortung BANK 5.2.2008 Über Vorhalt des Finanzamtes vom 1. Februar 2008 übermittelte die BANK dem Finanzamt mit Schriftsatz vom 5. Februar 2008…
…für Finanzen, GZ BMF-010206/0210-Vi/5/2006 vom 22.02.2007 (kurz GebR) unter Rz 1027 Folgendes ausgeführt: "Bei einer Sicherungszession wird die Forderungsabtretung zum Unterschied von der Vollzession nicht schon mit der Willenseinigung zwischen dem Zedenten und dem Zessionar wirksam, die zivilrechtliche…