…Firmenwert, sondern ein nicht abnutzbares Recht dar. Werde bei Übernahme eines Rauchfangkehrerbetriebes eine Zahlung für einen Kundenstock oder unter einer ähnlichen Bezeichnung geleistet, stelle dies auch eine Abgeltung für die Einräumung des begünstigten Marktzuganges dar und unterliege insoweit als Anschaffungskosten für ein immaterielles (firmenwertähnliches) Wirtschaftsgut…
…1988 : Für die Bewertung der einzelnen Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens gilt Folgendes: 1. Abnutzbares Anlagevermögen ist mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die Absetzung für Abnutzung nach den §§ 7 und 8, anzusetzen. Bei Land- und Forstwirten und bei Gewerbetreibenden gilt der Firmenwert als abnutzbares Anlagevermögen…
…der Firmenwert bei Land- und Forstwirten und Gewerbetreibenden gemäß § 6 Z. 1 EStG 1988 als abnutzbares Wirtschaftsgut. Die Anschaffungskosten des Firmenwerts sind nach § 8 Abs. 3 EStG 1988 auf 15 Jahre verteilt absetzbar. Anschaffen ist der entgeltliche Erwerb eines bereits hergestellten Wirtschaftsgutes. Das Wirtschaftsgut wird…
…1988 : Für die Bewertung der einzelnen Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens gilt Folgendes: 1. Abnutzbares Anlagevermögen ist mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die Absetzung für Abnutzung nach den §§ 7 und 8, anzusetzen. Bei Land- und Forstwirten und bei Gewerbetreibenden gilt der Firmenwert als abnutzbares Anlagevermögen…
…für unkörperliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens nur angesetzt werden, wenn sie entgeltlich erworben worden sind. 1.2. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kann der Geschäftswert (Firmenwert) sowohl ein abnutzbares als auch ein nicht abnutzbares Wirtschaftsgut darstellen. Entscheidend für die Abnutzbarkeit ist, dass der Firmenwert auf die…
…Substanzwert der einzelnen materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter ergibt, also durch den Betrieb des Unternehmens im Ganzen vermittelt wird (vgl VwGH 19.10.2016, Ra 2015/15/0046). Der Firmenwert ist gemäß § 6 Z 1 EStG 1988 ein abnutzbares Wirtschaftsgut. Die Anschaffungskosten des Firmenwerts sind nach …
…Wirtschaftsgüter, ist im Einzelfall zu prüfen, ob sie abnutzbar sind oder nicht (Kirchmayr/Wimmer in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG 1.12.2020 § 8 Tz 56). Der Standortvorteil eines Unternehmens gehört grundsätzlich zum Wert des Grund und Bodens bzw. des Mietrechtes und nicht zum Firmenwert…
…Domainnamen und -adressen, ist von Fall zu Fall zu prüfen, ob sie mit dem Firmenwert ein einheitliches Wirtschaftsgut bilden und daher gemeinsam mit diesem abzuschreiben sind oder ob sie selbständige Wirtschaftsgüter sind; diesfalls ist zu prüfen, ob sie überhaupt abnutzbar sind (vgl. Doralt, EStG 12 …
…folgendermaßen: "Für die Bewertung der einzelnen Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens gilt Folgendes: 1. Abnutzbares Anlagevermögen ist mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die Absetzung für Abnutzung nach den §§ 7 und 8, anzusetzen. Bei Land- und Forstwirten und bei Gewerbetreibenden gilt der Firmenwert als abnutzbares Anlagevermögen…
…6. Für die Bewertung der einzelnen Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens gilt folgendes: 1. Abnutzbares Anlagevermögen ist mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die Absetzung für Abnutzung nach den §§ 7 und 8, anzusetzen. Bei Land- und Forstwirten und bei Gewerbetreibenden gilt der Firmenwert als abnutzbares Anlagevermögen…
…6. Für die Bewertung der einzelnen Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens gilt folgendes: 1. Abnutzbares Anlagevermögen ist mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die Absetzung für Abnutzung nach den §§ 7 und 8, anzusetzen. Bei Land- und Forstwirten und bei Gewerbetreibenden gilt der Firmenwert als abnutzbares Anlagevermögen…
…Fassung gilt für die Bewertung der einzelnen Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens folgendes: 1. Abnutzbares Anlagevermögen ist mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die Absetzung für Abnutzung nach den §§ 7 und 8, anzusetzen. Bei Land- und Forstwirten und bei Gewerbetreibenden gilt der Firmenwert als abnutzbares Anlagevermögen…
…EStG Für die Bewertung der einzelnen Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens gilt Folgendes: 1. Abnutzbares Anlagevermögen ist mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die Absetzung für Abnutzung nach den §§ 7 und 8, anzusetzen. Bei Land- und Forstwirten und bei Gewerbetreibenden gilt der Firmenwert als abnutzbares Anlagevermögen…
…auszugsweise: Für die Bewertung der einzelnen Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens gilt folgendes: 1. Abnutzbares Anlagevermögen ist mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die Absetzung für Abnutzung nach den §§ 7 und 8, anzusetzen. Bei Land- und Forstwirten und bei Gewerbetreibenden gilt der Firmenwert als abnutzbares Anlagevermögen…
…6. Für die Bewertung der einzelnen Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens gilt folgendes: 1. Abnutzbares Anlagevermögen ist mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die Absetzung für Abnutzung nach den §§ 7 und 8, anzusetzen. Bei Land- und Forstwirten und bei Gewerbetreibenden gilt der Firmenwert als abnutzbares Anlagevermögen…
…6. Für die Bewertung der einzelnen Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens gilt folgendes: 1. Abnutzbares Anlagevermögen ist mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die Absetzung für Abnutzung nach den §§ 7 und 8, anzusetzen. Bei Land- und Forstwirten und bei Gewerbetreibenden gilt der Firmenwert als abnutzbares Anlagevermögen…
…1988: Für die Bewertung der einzelnen Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens gilt folgendes: 1. Abnutzbares Anlagevermögen ist mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die Absetzung für Abnutzung nach den §§ 7 und 8, anzusetzen. Bei Land- und Forstwirten und bei Gewerbetreibenden gilt der Firmenwert als abnutzbares Anlagevermögen…
…2007 gilt für die Bewertung der einzelnen Wirtschaftsgüter des ABNUTZBAREN Anlagevermögens, dass ABNUTZBARES Anlagevermögen mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die Absetzung für Abnutzung nach den §§ 7 und 8, anzusetzen ist. Bei Land- und Forstwirten und bei Gewerbetreibenden gilt der Firmenwert als abnutzbares Anlagevermögen…
…als abnutzbares Anlagevermögen iSd § 7 Abs. 1 EStG 1988, dessen Anschaffungskosten der zwingenden Anordnung des § 8 Abs. 3 EStG 1988 zufolge linear über 15 Jahre zu verteilen sind. Nach § 8 Abs. 3 EStG 1988 ist lediglich ein derivativ erworbener Firmenwert als selbständig bewertbares Wirtschaftsgut abschreibbar…
…Firmenwert, sondern ein nicht abnutzbares Recht dar. Wird bei Übernahme eines Rauchfangkehrerbetriebes eine Zahlung für einen „Kundenstock" oder unter einer ähnlichen Bezeichnung geleistet, stellt diese auch eine Abgeltung für die Einräumung des begünstigten Marktzuganges dar und unterliegt insoweit als Anschaffungskosten für ein immaterielles (firmenwertähnliiches) Wirtschaftsgut…