…um die gesetzeskonforme Inbetriebnahme und Betreibung der Registrierkasse zu kümmern. Durch das Unterlassen der Anmeldung der Registrierkasse via Finanz-Online hat der Beschuldigte die Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. c FinStrG in objektiver Hinsicht begangen. Ihm waren bereits durch die Medienwirkung der Inkraftsetzung der…
…die Registrierkasse nicht ordnungsgemäß installiert wurde, sondern lediglich eingewendet, dass die subjektive Tatseite hinsichtlich des Vergehens nach § 51 Abs. 1 lit. c FinStrG nicht gegeben sei. Der objektive Tatbestand dieser Bestimmung, die Verletzung einer abgabenrechtlichen Pflicht zur Einrichtung technischer Sicherheitsvorkehrungen, indem er bis 05.06…
…des Beschuldigten angenommen werden. Eine Strafbarkeit einer Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 FinStrG, welche nur vorsätzlich begangen werden kann, liegt daher nicht vor. Von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung konnte gemäß § 160 Abs. 1 und Abs. 2 lit. c FinStrG idgF abgesehen werden, da sich die Einstellung…
…5020 Salzburg, wegen Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs 1 lit c FinStrG über die Beschwerde des Beschuldigten vom 15. April 2024 gegen das Erkenntnis des Amtes für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde vom 4. April 2024, Geschäftszahl ***Zahl1***, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 12. März 2026 in…
…Abgabe der Umsatz- und Einkommensteuersteuererklärungen 2011 die Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht im Sinne einer Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG dar, welche keinen Verkürzungsvorsatz erfordert. Die Nichtabgabe dieser Steuererklärungen stellt daher eine Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG dar…
…A-GmbH** und der Verband, die **A-GmbH** die abgabenrechtliche Pflicht zur Führung oder Aufbewahrung von Büchern oder sonstigen Aufzeichnungen oder zur Einrichtung technischer Sicherheitsvorkehrungen verletzt haben und somit eine Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. c FinStrG begangen haben. IV. Außerdem besteht der Verdacht…
…Bareinnahmen und von der Belegerteilungsverpflichtung im Rahmen von Bargeschäften hatte und er diese Pflichten vorsätzlich nicht erfüllt hat. Die subjektive Tatseite der Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs. 1 lit. c FinStrG ist daher ebenfalls verwirklicht. Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 51 Abs. 1 lit. d FinStrG: Sachverhalt: Am 15…
…staatlichen Gelder erhalten. Und jetzt soll ich auch noch dafür bestraft werde, weil ich erst verspätet die Ust-Meldungen gemacht habe? Das kann und darf nicht sein in einem Rechtsstaat. 3.) Beschwerde wegen des Vorwurfs von Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. c FinStrG Hr…
…beiden für Vergehen im Voranmeldungsstadium in Frage kommenden Tatbestände erfüllt ist, eine Festlegung hinsichtlich Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG oder Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG ist nicht erforderlich, aber Mindesterfordernis für eine Festsetzung einer Abgabenerhöhung für ein Vergehen im…
…94 + 09/12 € 448,44 + 10/12 € 448,44 + 11/12 € 898,38 + 12/12 € 448,44) nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet bzw. abgeführt und hiedurch Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG begangen zu haben. II…
…eine Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs 1 lit c FinStrG begangen zu haben. b) vorsätzlich bis 25.11.2019 eine abgabenrechtliche Pflicht zur Ausstellung oder Aufbewahrung von Belegen verletzt und hierdurch eine Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs 1 lit d FinStrG begangen zu haben. Gem § 51 Abs…
…der Jahreserklärungen oder die verspätete Abgabe" vorliegt. Die Einreichung der (vollständigen und wahrheitsgemäßen) Abgabenerklärung muss innerhalb der (allgemeinen oder im Einzelfall erstreckten) Frist erfolgen. Einer Finanzordnungswidrigkeit macht sich nach § 51 Abs 1 lit a FinStrG schuldig, wer, ohne hiedurch den Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu…
…wegen Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG (zumindest bedingt vorsätzliche Nichtentrichtung bzw. Nichtabfuhr der Lohnabgaben unter ebenfalls zumindest bedingt vorsätzlicher Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht in Form einer nicht fristgerechten Einreichung der Abgabenerklärung) und wegen einer Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. c FinStrG …
…b) der Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG begangen. Gemäß §§ 33 Abs. 5, 51 Abs. 2 iVm § 21 Abs. 1 und 2 FinStrG wird dafür über ihn eine Geldstrafe von € 250,00 (in Worten: Euro zweihundertfünfzig) und gemäß § 20 FinStrG für den…
…dass ***25*** sowohl objektiv als auch subjektiv die Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG zu verantworten hat. Bei der Strafbemessung wertete der Senat als mildernd bei ***25***: die teilweise Schadensgutmachung und die Sorgepflichten für ein Kind,hingegen als erschwerend die einschlägige Vorstrafe sowie…
…Mai 2010 bis 5. August 2010 eine Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG zu verantworten. 10.5. Vorgeworfene Verkürzungen von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer betreffend die Voranmeldungszeiträume Jänner bis Mai und September 2009: Betreffend diese Voranmeldungszeiträume hat der Beschuldigte die von ihm errechneten Zahllasten…
…Beschuldigte erlassen. Die Beschuldigte wurde für schuldig befunden, eine Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. c FinStrG begangen zu haben, da sie vorsätzlich eine abgaben- oder monopolrechtliche Pflicht zur Führung oder Aufbewahrung von Büchern und sonstigen Aufzeichnungen oder zur Einrichtung technischer Sicherheitsvorkehrungen verletzte, indem sie…
…und von der Belegerteilungsverpflichtung im Rahmen von Bargeschäften hatte und er diese Pflichten vorsätzlich nicht erfüllt hat. Die subjektive Tatseite der Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs. 1 lit. c und d FinStrG ist daher ebenfalls verwirklicht. Das durchgeführte Beweisverfahren hat jedoch auch ergeben, dass der Bf…
…sich als Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs. 1 FinStrG zu bestrafen wären. Gleiches gilt auch für die Hinterziehung von Einkommensteuer, wenn beispielsweise im steuerlichen Rechenwerk einer Gesellschaft (hier die B-KG) nicht zutreffende KFZ-Kosten zum Ansatz gebracht werden (§ 51 Abs. 1 lit. c FinStrG iVm…
…A./ III./, dass ***6*** sowohl objektiv als auch subjektiv die Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG zu verantworten hat. Bei der Strafbemessung wertete der Senat als mildernd bei ***6***: die teilweise Schadensgutmachung und die Sorgepflichten für ein Kind, hingegen als erschwerend die einschlägige…