IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***SenV*** als Vorsitzende, die Richterin ***Ri*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***SenLR1*** und ***SenLR2*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch Bernardini, Egger & Co Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung GmbH, Trazerberggasse 85, 1130 Wien, über die Beschwerde…
…Nichtberücksichtigung von Zu- oder Abschlägen gilt als offensichtliche Unrichtigkeit im Sinne des § 293b der Bundesabgabenordnung. Gemäß § 28 Abs. 7 EStG 1988 gilt in Bezug auf die Fehlerberichtigung § 4 Abs. 2 Z 2 durch Ansatz von Zu- und Abschlägen sinngemäß. § 5 Abs. 1 EStG 1988 normiert…
…aus: § 4 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 idF Abgabenänderungsgesetz 2012 gelte für Fehlerberichtigungen. Fehler aus verjährten Veranlagungszeiträumen seien im ersten zum Zeitpunkt der Bescheiderlassung noch nicht verjährten Veranlagungszeitraum durch den Ansatz eines Zu- oder Abschlages mit steuerlicher Wirkung periodenübergreifend zu berichtigen. Die Bestimmung bezwecke…
… 21 BewG erfüllt sind. Einer Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Feststellung des Einheitwertes zu einem vorangegangenen Stichtag bedarf es dabei selbst dann nicht, wenn die Fortschreibung der Fehlerberichtigung dient (vgl. VwGH 15.2.1991, 89/15/0011). Ein Wertfortschreibungsbescheid bedarf daher keiner Begründung in der Richtung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 17. Juli 2014 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 24. Juni 2014 betreffend Feststellungsbescheid, Wertfortschreibung (§ 21 (1) Z. 1 BewG) zum 1. Jänner 2014…
… 21 BewG erfüllt sind. Einer Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Feststellung des Einheitwertes zu einem vorangegangenen Stichtag bedarf es dabei selbst dann nicht, wenn die Fortschreibung der Fehlerberichtigung dient (vgl. VwGH 15.2.1991, 89/15/0011). Ein Wertfortschreibungsbescheid bedarf daher keiner Begründung in der Richtung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter_A in der Beschwerdesache Beschwerdeführer, Anschrift_A, vertreten durch Rechtsanwälte_A, über die Beschwerde vom 16. April 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 9. April 2021 betreffend Berichtigung gemäß § 293 BAO zu Einkommensteuerbescheid…
…Gegenständlich liege ein Anwendungsfall des § 4 Abs 2 Z 2 EStG vor, weswegen die bB eine Fehlerberichtigung durch Ansatz entsprechender aufwandswirksamer Abschläge vorzunehmen habe. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 3. November 2020 (Zustellung: 12. November 2020) gab die bB der Bescheidbeschwerde teilweise statt und gewährte für das…
…laut § 28 Abs. 7 EStG § 4 Abs. 2 Z 2 EStG in Bezug auf die Fehlerberichtigung durch Ansatz von Zu- und Abschlägen sinngemäß gelte. Nach Anführen von Judikatur wurde ausgeführt, dass im gegenständlichen Fall zwei Fehler vorliegen würden, die es zu berichtigen gelte. Zum einen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Stb, gegen den Bescheid des Finanzamt FA vom 27.09.2013, StNr. 123, betreffend Einkommensteuer 2010 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache BF vertreten durch Steuerberatung, gegen den Bescheid des FA Graz-Stadt vom 14.12.2012, zu St.Nr. 1234, betreffend Vorsteuererstattung 01-12/2011 zu Recht erkannt: Der als Beschwerde zu…
…die nach § 293 BAO zu einer Fehlerberichtigung führen können. Gegenständlich weicht der Bescheidwille der belangten Behörde von der im Programmablauf festgesetzten Wasser- und Abwassergebühr ab. Dass das EDV-System den Abzug der bereits vorgeschriebenen Teilzahlungen für Wasser nochmals in gleicher Höhe vornimmt und sich dieser…
…5.7.2023, RV/7100523/2023 geänderten Ergebnistangenten in den jeweiligen Einkommensteuerveranlagungen des Beschwerdeführers zu berücksichtigen sind. 2. Fehlerberichtigung für bereits verjährte Jahre im ersten nicht verjährten Jahr 2007 Zweitens ist zu prüfen, ob die in den Jahren 2001 bis 2006 rechtswidrig gem § 28 Abs…
…dass nach § 4 Abs 2 Z 2 EStG 1988 eine Fehlerberichtigung für verjährte Zeiträume durch die Verhängung eines Zuschlages im ersten zum Zeitpunkt der Bescheiderstellung noch nicht verjährten Veranlagungszeitraum vorzunehmen ist. Im Beschwerdefall ist jedoch der erste zum Zeitpunkt der Bescheiderstellung noch nicht verjährte Zeitraum…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende Richterin Mag. Karoline Windsteig, den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Petra-Maria Ibounig und Mag. Heinrich Witetschka in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Hason & Partner Steuerberatung KG…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf***, vertreten durch PwC PricewaterhouseCoopers Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, Donau-City-Straße 7, 1220 Wien, über die Beschwerde vom 5.6.2019 gegen den Bescheid des Finanzamts Graz-Stadt vom 16…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Adr.Bf., vertreten durch Mag. Veronika Beatrice Weiß-Farahani, Judengasse 7/21+22, 1010 Wien, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 28. Mai 2015, betreffend Einkommensteuer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. R in der Beschwerdesache XY, vertreten durch die Z Steuerberatung OG, gegen den Bescheid des Finanzamtes C vom 24. Juni 2015 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2014 (Berichtigung gemäß § 293 BAO) zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 23. März 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 18. März 2021 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2020 zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. N über die Beschwerde vom 18. Juni 2013 der Bf., vertreten durch Stb., gegen den Bescheid vom 11. Juni 2013 des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg betreffend Umsatzsteuer 2011 nach Durchführung der am…