…Vorsteuerabzug an der fehlenden UID des Leistungsempfängers scheitern zu lassen. Die Verwaltungspraxis (UStR Rz 1554 idF AÖF 18/2007) misst dem Merkmal materielle Bedeutung zu und versteht die Vorschrift zugleich als Ordnungsvorschrift: Danach besteht keine Vorsteuerabzugsberechtigung, wenn die UID des Abnehmers in der Rechnung fehlt…
…des Zollamtes verwiesen. Selbst wenn dies der Fall sein sollte, ergebe sich aber daraus, dass jedenfalls bis zum 6. April 2007 die Voraussetzungen für eine steuerfreie innergemeinschaftliche Weiterlieferung bestanden hätten, weil jedenfalls bis zu diesem Zeitpunkt eine aufrechte, wirksame UID für den Empfänger bestanden habe…
…Ort war. Die Eintragung des falschen Empfängers (durch falsche Matchcodeauswahl) könne nicht zur Versagung der Steuerbefreiung nach Art. 6 Abs. 3 UStG 1988 führen. Selbst das Fehlen der UID Nr. des Abnehmers stelle keine materiell rechtliche Voraussetzung der Steuerbefreiung dar. Es sei unrichtig, dass die…
…getroffen: Hinsichtlich der vorgelegten Belege des Prüfungszeitraumes die eigentlich die ersten Geschäftskontakte der KG darstellten, könnten diese aufgrund deren Mängel in drei Kategorien gegliedert werden. Bei den Rechnungen der R GmbH sei schon aufgrund der fehlenden zweiten Empfänger-UID aus formal rechtlichen Gründen der Vorsteuerabzug…
…dass die nachträgliche Rechnungsberichtigung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Leistungsempfängers durch den Leistenden im Laufe des Verfahrens die mangelhafte Rechnung noch ergänzt und daher anzuerkennen ist. Abgesehen davon erscheint die Verweigerung des Vorsteuerabzuges bei bloßem Fehlen der (ausländischen) UID des Leistungsempfängers und noch dazu eines ausländischen…
…die UID-Nummer des Rechnungsausstellers überprüft worden sei. Auch die Antwort auf die neunte Frage, wer der Empfänger der am 1. Dezember 2015 damit in Zusammenhang geleisteten Akontozahlung in Höhe von € 4.000,00 auf ein Konto einer österreichischen Bank gewesen sei, konnte der…
…wurde die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) gemäß § 26 Abs. 3 UStG 1994 der AGmbH direkt auf deren Finanzamtskonto vorgeschrieben. Die Verzollung wurde von einer Spedition durchgeführt. Für die Lieferungen an die AGmbH verwendete die Bf. ihre deutsche UID. Die Bf. fakturierte die Lieferungen an die AGmbH als…
…UID-Nummer wurde mit 2.9.2006 begrenzt. Tz 2 Sachverhalt über die Prüfung Lieferungen von F zur [Bf.] Ö [Die Bf.] Ö hatte im Prüfungszeitraum in G Lagerhallen angemietet. Die Firma gab es dort seit 1.7.2002 und wurde für die Verwaltung der…
…Sonder-UID bei gleichzeitigem indirekten Vertretungsverhältnis lediglich ein Angebot an die Speditionswirtschaft darstelle, auf freiwilliger Basis eine Steuerbefreiung unter vereinfachten, im EU-Vergleich recht unbürokratischen Voraussetzungen in Anspruch zu nehmen. Eine andere zutreffende österreichische UID-Nummer sei nicht erklärt worden und fehle in der Anmeldung…
…rechtskonform als indirekte Vertreterin der kroatischen und rumänischen (richtig wohl bulgarischen) Empfänger aufgetreten sei. Es genüge hierfür die Glaubhaftmachung durch die Vorlage der auf den Vertretenen lautenden Frachtpapiere. Davon ausgehend habe man die Risikofaktoren laut Arbeitsrichtlinie ZK 4200 für das Fehlen der Voraussetzungen des Art…
…der UID-Nr. ********, als Versendungsland-/Ausfuhrland-Code in Feld 15 "TR" und als Bestimmungsland-Code in Feld 17 "FR" erklärt. Die Primärschuldnerin beantragte die Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr mit anschließender innergemeinschaftlicher Lieferung als indirekte Vertreterin des in den Zollanmeldungen angeführten Empfängers…
…Bf an eine Spedition in Wien geliefert. Eine weitere Warenbewegung in das Gemeinschaftsgebiet ist nicht dokumentiert. Da sämtliche Versendungsbelege fehlen, sind die Voraussetzungen der Steuerbefreiung nicht erfüllt. 11. Empf13 KFT, HU , UID Nr. ab 27.2.2006 a. Ausgangsrechnung vom 2.3.2006 über 85…
…wenn der leistende Unternehmer seinen Wohnsitz, Sitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder eine Betriebsstätte hat und die Leistungen an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird. Diesbezüglich hält aber der Europäische Gerichtshof in herrschender Rechtsprechung auch zu anderen Rechnungsmerkmalen fest, dass das Fehlen der UID…
…ausgestellt hat, und die Art der erbrachten Dienstleistungen zu identifizieren (Rz 38). Daraus folgt laut BFG, dass dies nicht nur bei fehlender UID-Nummer, sondern umso mehr auch bei unrichtiger bzw. ungültiger UID-Nummer gelten muss. Nach dem Erkenntnis des VwGH vom 27. Februar 2014…
…das Erfordernis der Richtigkeit und Gültigkeit der UID-Nummer des Leistenden nicht nur auf die zit Lehre und Judikatur, sondern auch insbesondere auf das Urteil des EuGH 22.10.2010, Rs C-438/09 Dankowski. In diesem Fall ging um den Mangel der fehlenden Umsatzsteuer…
…Gemäß BFG darf, obwohl Versendungsnachweise in der Form, wie sie die VO BGBl II 1996/401 idF BGBl II 2010/172 vorschreibt, bei den strittigen Lieferungen nicht vorlagen (hier: Fehlen von schriftlichen Empfangsbestätigungen des Warenempfängers), nicht zum Verlust der Steuerfreiheit führen, wenn sich dies als…
…Februar 2024 und gab das Finanzamt der Beschwerde teilweise statt. Zur Sequenznummer 5 führte das Finanzamt in der Begründung aus, dass keine nachvollziehbare Umrechnung erfolgt sei, der Steuersatz und die UID des Empfängers fehle. Hinsichtlich der Sequenznummern 5 und 9 vertrat es erneut den Standpunkt…
…dessen UID verwendet wird, gilt als besteuert. Die Steuer für die Lieferung des Erwerbers an den Empfänger wird vom Empfänger der steuerpflichtigen Lieferung geschuldet. Nach der besagten Vereinfachungsregelung geht die Steuerschuld für die dem Erwerb nachfolgende Lieferung im Bestimmungsmitgliedstaat auf den Empfänger des Liefergegenstandes über…
…Bei Fahrzeugverkäufen an Unternehmer innerhalb der EU ohne Anwendung der Differenzbesteuerung fehlten zum Teil die notwendigen Beförderungsnachweise und Buchnachweise im Original. Daher stellten sich die erklärten innergemeinschaftlichen Lieferungen als steuerbar dar. Die Beschwerdeführerin habe in den Jahren 2010 und 2011 Fahrzeuge von der "A" und…
…Lieferungen der Waren in das übrige Gemeinschaftsgebiet für Zwecke des Unternehmers des Abnehmers jedoch nicht geeignet. So sind aussagekräftige Aufzeichnungen wie original unterschriebene Empfangs- und/oder Zahlungsbestätigungen nicht vorhanden bzw wurden nicht vorgelegt. Ist die ausschließliche Barzahlung im Geschäftsleben schon ungewöhnlich, so ist das Fehlen…