…zuständig. Sofern Renten aus zwei Ländern bezogen werden, ist nur der Staat betreffend Familienbeihilfe bzw Familienleistung für ein Kind zuständig, der gleichzeitig Renten- und Wohnstaat des Kindes ist, also in beschwerdegegenständlichem Fall Polen (der Familienwohnsitz ist lt. Antrag in Polen; Art. 68 Abs. 1 lit…
…mit den Branchen "Landwirtschaftliche Kulturpflanzen im Zusammenhang mit Tierzucht und -zucht (gemischte Tätigkeit)" sowie "Einzelhandelsverkauf von Kleidung in Fachgeschäften". Die Tätigkeit würde als Ergänzung zur vom Bf. betriebenen Landwirtschaft passen und auch der Zeitpunkt der Geschäftseröffnung würde zu einer Verlegung des Familienwohnsitzes nach Polen passen…
…der Familienwohnsitz nach wie vor in Polen lag, wobei der Bf. und seine Frau möglicherweise erwogen, den Wohnsitz in der Folge nach Österreich zu verlegen, was jedoch scheiterte. Eine abschließende Klärung der Frage kann jedoch dahin gestellt bleiben, weil soweit ersichtlich der Bf. in diesem…
…Polen erwerbstätig ist oder sich in gleichgestellten Verhältnissen befindet) und gemäß § 2 Abs. 2 FLAG der Bf. die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt (vgl. VwGH vom 22.11.2016, Ro 2014/16/0067). Aufgrund des durchgeführten Ermittlungsverfahrens wird davon ausgegangen, dass sich der Familienwohnsitz…
…oder dessen Ehegattin einer weiteren Erwerbstätigkeit in Polen im Streitjahr nachgegangen sind. Gem. Verwaltungsgerichtshof (Erkenntnis vom 26.5.2004, 2000/14/0207) stellt auch der bloße Besitz eines Eigenheims am ausländischen Wohnsitz keinen Grund für eine Verlegung des Familienwohnsitzes von Österreich ins Ausland dar. Weiters…
…jedoch darunter (rund ein Zwanzigstel). Die Einkünfte der Ehefrau des Beschwerdeführers in Polen waren daher im Jahr 2015 (wie auch davor) von erheblichem wirtschaftlichem Gewicht und begründeten eine Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes und rechtfertigten damit eine dauernde doppelte Haushaltsführung. Trotz Verringerung der Höhe der…
…oder ihr Ehemann im Beschwerdezeitraum ihren Lebensmittelpunkt in Österreich gehabt hätten: Vielmehr ergibt sich aus dem Sachverhalt eindeutig, dass sich der Familienwohnsitz in Polen befunden hat. Der Ehemann hatte in Österreich nur einen Nebenwohnsitz und machte seit dem Jahr 2018 Aufwendungen für Familienheimfahrten als Werbungskosten…
…Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner einen Hausstand unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Personen bildet (VwGH 2.2.2008, 2015/13/0037). 3.1.2. Unstrittig ist, dass der Beschäftigungsort des Beschwerdeführers mehr als 80 km vom Familienwohnsitz in Polen (Stadt…
…26.07.2007, 2006/15/0047). Zu den einzelnen Beschwerdeeinwendungen stellt das Bundesfinanzgericht fest: Kinder: Als Unzumutbarkeitsgründe hat die Bf. angeführt, dass die Kinder am Familienwohnsitz in Polen wohnen und von den Eltern, die sich das gemeinsame Obsorgerecht teilen, finanziell unterstützt werden. So sei das…
…Verlegung des Familienwohnsitzes nach Österreich unzumutbar machen sollte. Hinsichtlich Sprache ist anzuführen, dass Kinder umso leichter eine weitere Sprache erlernen, je früher sie in dem neuen Sprachumfeld aufwachsen. Das BFG geht davon aus, dass seine Tochter zweifelsfrei die Möglichkeit gehabt hätte, eine zum polnischen Ausbildungssystem…
…Bundesfinanzgericht stellt auf Basis des oben geschilderten Verwaltungsgeschehens und der aktenkundigen Unterlagen folgenden entscheidungswesentlichen Sachverhalt fest: Der Bf hat seinen Familienwohnsitz in Polen in einem Eigenheim. Dort leben seine Ehegattin und seine beiden Kinder. Die beiden Kinder sind in den Jahren 2013 und 2016 geboren…
…Beschwerdeführer arbeitet in Österreich und wohnt am Beschäftigungsort in einer Mietwohnung im 22. Gemeindebezirk in Wien. In der Zeit von 22.12.2017 bis 7.1.2018 war er arbeitslos gemeldet. Der Familienwohnsitz des Beschwerdeführers befindet sich in Stadt*** in Polen. Am Familienwohnsitz besitzen der…
…gemacht hat. Den Familienwohnsitz hätte der Bf. derzeit nicht nach Österreich verlegen können, weil seine Gattin eine ältere Familienangehörige pflegen hätte müssen und somit nicht nach Österreich ausreisen hätte können. Seine Gattin im Jahr 2016 wäre teilweise, d.h. bis ***7*** in Polen beschäftigt gewesen…
…Bf in Höhe von 667,82 € (2017) und 939,10 € (2018). Die Einkünfte der Ehegattin der Bf, die im Ansässigkeitsstaat der Besteuerung unterliegen, betrugen in den Jahren 2017 und 2018 jeweils 0,00 PLN. Die Ehegattin des Bf besitzt am Familienwohnsitz in Polen…
…zur Bearbeitung vorgelegt und darauf hingewiesen, dass zur Mietwohnung keine Nachweise erbracht worden seien. Auch die tatsächlich durchgeführten Familienheimfahrten in den o.a. Streitjahren sowie die Unzumutbarkeit der Verlegung des polnischen Familienwohnsitzes seien nicht nachgewiesen worden. Ebenso wurde der Bf. auf den gesetzlichen Hinderungsgrund einer…
…der Verwaltungsgerichtshof in einem jüngeren Erkenntnis (VwGH 20.12.2018, Ra 2016/13/0016) zu Aufwendungen für Familienheimfahrten unter Hinweis auf seine Rechtsprechung zur Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen dezidiert hervorgestrichen hat, hätte das Bundesfinanzgericht dem Umstand, wonach die Ehefrau des Steuerpflichtigen am Familienwohnsitz in Polen drei…
…In der Begründung führte der Bf. aus, dass die Familienheimfahrten aus beruflichen Gründen erfolgten. Seine Gattin arbeite in Polen seit vielen Jahren. Er fahre jede Woche nach Hause. Mit Schreiben vom 24.01.2018 wurde der Bf. aufgefordert bekanntzugeben ob sich am Ort des Familienwohnsitzes…
…Finanzamt eingelangten Beschwerde beantragte der Bf. Aufwendungen für Familienheimfahrten nach Polen als Kosten der doppelten Haushaltsführung und führte ins Treffen, die Voraussetzungen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung auf Dauer sei gegeben, da die Ehegattin am Ort des Familienwohnsitzes in Polen, wo die Familie ein Eigenheim…
…Finanzamt eingelangten Beschwerde beantragte der Bf. Aufwendungen für Familienheimfahrten nach Polen als Kosten der doppelten Haushaltsführung und führte ins Treffen, die Voraussetzungen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung auf Dauer sei gegeben, da die Ehegattin am Ort des Familienwohnsitzes in N, wo die Familie ein Eigenheim…
…Finanzamt eingelangten Beschwerde beantragte der Bf. Aufwendungen für Familienheimfahrten nach Polen als Kosten der doppelten Haushaltsführung und führte ins Treffen, die Voraussetzungen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung auf Dauer sei gegeben, da die Ehegattin am Ort des Familienwohnsitzes in N , wo die Familie ein Eigenheim…