…bei Vermietung und Verpachtung) habe der Bf. der gegenständlichen Literatur nicht entnehmen können. Mit Vorhalt vom 22. Jänner 2016 ersuchte das Bundesfinanzgericht, bezugnehmend auf die Eingabe von 14. Jänner 2015, um Aufklärung darüber, wie die jährlich angeführten Beträge der AfA-Differenz hinsichtlich Zehntel- und Fünfzehntelabschreibung…
…die jährliche Afa mit 2.569,95 € (anstatt der Fünfzehntelabschreibung nach § 15 Abs. 3 EStG 1988) und die sonstigen Werbungskosten mit 1.945,00 € angesetzt. Die Einkünfte aus Vermietung betreffend 2004 bis 2006 stellen sich danach wie folgt dar: | | 2004 |…
…es unverändert bei EUR 4.950,00. Nach dem Akteninhalt gibt es keine Anhaltspunkte, dass die im 2. OG renovierte Wohnung vor ihrer Instandhaltung vermietet worden ist. 3. Rechtliche Erwägungen 3.1. Die Vermietung der Wohnung im 2. OG erfolgt außerbetrieblich. Auch bei den außerbetrieblichen…
…von 1,5 %, ergäben (vgl. Tz 1 der NS); 2. es sich bei den aus der (möglichen) Vermietung des laut baubehördlichem Bewilligungsbescheid (Um- und Zubau) nicht als Ferien- bzw. Wochenendhaus, sondern lediglich als Hauptwohnsitz nutzbaren, bisher lediglich im Zeitraum vom 16. bis zum 21.7…
…seien. Folglich stehe für die Sanierungskosten gem. § 28 Abs 3 die Fünfzehntel-Abschreibung zu. Das sei bei der Erstellung der Steuererklärungen nicht berücksichtigt worden, da die diesbezügliche Unterlage nicht vorgelegen sei und infolge der de facto Fallfrist 30.04. die Steuererklärungen abgegeben werden haben müssen…
… 23 Abs. 1 BAO) oder eines Sachverhalts, bei dem die vereinbarte Vermietung nicht tatsächlich durchgeführt worden wäre, zu verneinen, weil die Vorschreibung eines Mietzinses von 3,96 €/ m² für Top 1 und 3,51 €/m² für Top 3 und Top 4 bis 10…
…dem vom Verwaltungsgerichtshof mit Erkenntnis des verstärkten Senates VwGH 03.07.1996, 93/13/0241, als absehbar erkannten Zeitraum und entspricht bei einer Vermietungstätigkeit jener Zeitspanne, die zum getätigten Mitteleinsatz in einer nach der Verkehrsauffassung vernünftigen, üblichen Relation steht. Ob eine Tätigkeit objektiv geeignet ist…
…2 LVO davon auszugehen, dass es sich bei der gegenständlichen Vermietung des beschwerdegegenständlichen Objekts von Anfang an und somit den gesamten Beschwerdezeitraum betreffend um Liebhaberei handelte. Die daraus entstandenen negativen Einkünfte (Verluste) waren daher steuerlich nicht zu berücksichtigen und die Beschwerden betreffend die Jahre 2003…
…Euro eingependelt. Sodann sei es stetig bergauf gegangen. 2010 sei der m2-Preis für die Vermietung derartiger Objekte bereits bei etwa 12 Euro gelegen. Nun seien es 14 bis 16 Euro (alles Nettomieten). Die Verkaufspreise in dieser Gegend seien alleine letztes Jahr um ca. 30…
…Vermietung und Verpachtung 1.2. Ansatz eines auf diese Berechnungsbasis anzuwendenden Unsicherheitszuschlags hinsichtlich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung infolge der bisher im Verfahren aufgezeigten Mängel des Rechnungswesens der Bf 2. Ausgaben- bzw. Vorsteuerseitig: 2.1. Außerstreitstellung einer Berechnungsbasis hinsichtlich der Ausgaben bzw. Vorsteuern bei…
…an prognostizierten Zahlen für den gesamten absehbaren Zeitraum (ob dieser nun 20 oder 25 Jahre umfasst, hängt von der Qualifizierung als "kleine" oder "große" Vermietung ab), andererseits fehlt es bei gesetzlichen Einnahmenbeschränkungen am Ansatz marktkonformer Mieteinnahmen (vgl. Brennsteiner/Zangerl-Reiter in Wiesner/Grabner/Knechtl/Wanke…
…Einkünften im Rahmen der Ermittlung der Einkünfte auf Vermietung und Verpachtung laut Finanzamt? Steuerlicher Vertreter (TS11/003): Die Berücksichtigung der Aufwendung Vorperiode in der Zeile Nr. 88 bei der Ermittlung des Geldabgangs ist zutreffend. Hingegen hat die Zurechnung bei den steuerlichen Auswirkungen in Zeile Nr…
…Die vom Finanzamt ursprünglich nur teilweise (hinsichtlich eines Betrags von 450.513,60 €) nicht anerkannten „Aufwendungen Vorperioden“(805.021,19 €) wurden unstrittigerweise von der Bf im Beschwerdezeitraum bei der Einkünfteermittlung abgezogen und haben die von ihr erklärten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gekürzt…
…die Möglichkeit des Ansatzes der wirtschaftlichen Nutzungsdauer, auf die sich das vorgelegte Gutachten beruft, als bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als nicht anwendbar eingestuft und der Afa- Satz mit 1,5% angesetzt. Die Ansicht der Finanzbehörde, wonach unter § 16 Abs1 Z 8 lit e…
…höheren (meist steuerfreien) Veräußerungserlöses ermögliche. Bei Eigentumswohnungen werde der gemeine Wert am ehesten aus unbedenklichen Vergleichswerten abzuleiten sein. Seien solche nicht vorhanden, sei die Gewichtung von Sach- und Ertragswert je nach Eignung des Objektes zur Eigennutzung oder Vermietung vorzunehmen. Die Wohnung mit 30 m² befinde…
…Einbringenden regelmäßig keinen Einfluss auf die (umgründungsbedingt neu geregelten) relativen Beteiligungsverhältnisse an der übernehmenden Gesellschaft haben wird. Eine Weitergeltung der Fünfzehntelabschreibungen sollte aber jedenfalls dann möglich sein, wenn konkret nachgewiesen wird, dass der Firmenwert bei der Bemessung der Gegenleistung entsprechend berücksichtigt wurde (vgl. idZ Lachmayer…
…RV/0317-W/07; 8.9.2010, RV/0048-K/08). Dies wurde seitens der Beschwerdeführerin auch richtigerweise so gehandhabt. Bei Vermietung und Verpachtung sind also notwendige Aufwendungen als Werbungskosten zu berücksichtigen, auch wenn sie nur durch die Tatsache bedingt sind, dass das Objekt vorhanden…
…Einkünften führt oder nicht. Gemäß § 26c Z 10 KStG ist diese Vorschrift erstmals bei der Veranlagung für das Jahr 2006 anzuwenden. Die Einkünfte der Bf. aus der Vermietung der im Inland befindlichen Grundstücke begründen daher nach der eingeschränkten Isolationstheorie gemäß § 98 Abs. 1 Z 3…
…Alleineigentum und unter der Geschäftsführung von Z.. Der Geschäftszweig all dieser Kommanditgesellschaften ist laut Firmenbuch der „Kauf und Verkauf sowie die Vermietung von Immobilien“, bei zwei KGs wird der Geschäftszweig mit „Immobilienverwaltung“ angegeben. Diese Kommanditgesellschaften und auch Z. als natürliche Person erwarben in den Jahren…
…2 Z 3 LVO falle, erst in den LRL 2012 aufgenommen worden sei, sei die günstigere Aussage in den LRL 1997 relevant. Bei der bisherigen Klassifizierung als "Kleine Vermietung" habe das Finanzamt nicht berücksichtigt, dass die Bf. auf die bisher unbefriedigende Mietauslastung des Appartements am…