…W., Thomas W. und Norbert B. auf unbestimmte Zeit eine Offene Erwerbsgesellschaft wie folgt: I. Firma Die Herren W... A..., W... T... und B... N... errichten auf unbestimmte Zeit eine Offene Erwerbsgesellschaft unter der Firma 'W... OEG'. II. Sitz Der Sitz der Gesellschaft ist ... B…
…dann, wenn die Tätigkeit in bürgerlich-rechtlichen Gesellschaftszusammenschlüssen ausgeübt wird. Diese Auffassung wird auch für den Fall beibehalten, dass die selbständige Tätigkeit in der - im Zeitpunkt des Inkrafttretens der BAO noch nicht existent gewesenen - Rechtsform einer eingetragenen Erwerbsgesellschaft ausgeübt wird. Beträgt daher bei einer Mitunternehmerschaft…
…Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Gemäß § 4 Abs. 1 Erwerbsgesellschaftsgesetz (EGG) sind auf eingetragene Erwerbsgesellschaften (offene Erwerbsgesellschaften bzw. Kommandit-Erwerbsgesellschaften) die Vorschriften des Handelsgesetzbuches und der vierten Einführungsverordnung zum HGB über die offene Handelsgesellschaft und die Kommanditgesellschaft sowie - unter Bedachtnahme auf die §§ 2 und 6 - die…
…Erscheinen ausdrücklich gefordert wird, durch eigenberechtigte natürliche Personen, juristische Personen, Personengesellschaften des Handelsrechts oder eingetragene Erwerbsgesellschaften vertreten lassen. Bevollmächtigte haben sich durch eine schriftliche, auf Namen oder Firma lautende Vollmacht auszuweisen. Im vorliegenden Fall konnte nur Frau Einspruch erheben oder dessen Rechtsvertreterin, nicht aber eine…
…des Gebrauches im angeschlossenen Tarif (Sondernutzung) angegeben ist. Nach § 9 Abs. 1 VStG ist für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften durch juristische Personen, Personengesellschaften des Handelsrechts oder eingetragene Erwerbsgesellschaften, sofern die Verwaltungsvorschriften nicht anderes bestimmen und soweit nicht verantwortliche Beauftragte (Abs. 2) bestellt sind, strafrechtlich verantwortlich…
…ausdrücklich gefordert wird, durch eigenberechtigte natürliche Personen, juristische Personen, Personengesellschaften des Handelsrechts oder eingetragene Erwerbsgesellschaften vertreten lassen. Bevollmächtigte haben sich durch eine schriftliche, auf Namen oder Firma lautende Vollmacht auszuweisen. Im vorliegenden Fall kann nur Herr ***Bf1*** Einspruch erheben oder dessen Rechtsvertreter, nicht aber eine…
…des Gebrauches im angeschlossenen Tarif (Sondernutzung) angegeben ist. Nach § 9 Abs. 1 VStG ist für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften durch juristische Personen, Personengesellschaften des Handelsrechts oder eingetragene Erwerbsgesellschaften, sofern die VerwaItungsvorschriften nicht anderes bestimmen und soweit nicht verantwortliche Beauftragte (Abs. 2) bestellt sind, strafrechtlich verantwortlich…
…eigene Rechtspersönlichkeit gemäß § 12 BAO für die Abgabenschulden der Personenvereinigung hafteten. Gemäß § 4 EEG seien auf eingetragene Erwerbsgesellschaften die Vorschriften des UGB anzuwenden, sodass gemäß § 161 UGB die Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft den Gläubigern als Gesamtschuldner persönlich hafteten. Der Bf. hafte als persönlich…
…ausdrücklich gefordert wird, durch eigenberechtigte natürliche Personen, juristische Personen, Personengesellschaften des Handelsrechts oder eingetragene Erwerbsgesellschaften vertreten lassen. Bevollmächtigte haben sich durch eine schriftliche, auf Namen oder Firma lautende Vollmacht auszuweisen. Im vorliegenden Fall konnte nur Frau ***Bf1*** Einspruch erheben oder dessen Rechtsvertreter*in, nicht aber…
…folgenden Monates in einer automationsunterstützt auswertbaren Form anzuzeigen. Nach § 9 Abs. 1 VStG sei für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften durch juristische Personen, Personengesellschaften des Handelsrechts oder eingetragene Erwerbsgesellschaften, sofern die Verwaltungsvorschriften nicht anderes bestimmen und soweit nicht verantwortliche Beauftragte (Abs. 2) bestellt sind, strafrechtlich verantwortlich…
…des Gebrauches im angeschlossenen Tarif (Sondernutzung) angeben sei. Nach § 9 Abs. 1 VStG sei für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften durch juristische Personen, Personengesellschaften des Handelsrechts oder eingetragene Erwerbgesellschaften, sofern die Verwaltungsvorschriften nichts anderes bestimmen und soweit nicht verantwortliche Beauftragte (Abs. 2) bestellt seien, strafrechtlich verantwortlich…
…des Gebrauches im angeschlossenen Tarif (Sondernutzung) angeben sei. Nach § 9 Abs. 1 VStG sei für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften durch juristische Personen, Personengesellschaften des Handelsrechts oder eingetragene Erwerbgesellschaften, sofern die Verwaltungsvorschriften nichts anderes bestimmen und soweit nicht verantwortliche Beauftragte (Abs. 2) bestellt seien, strafrechtlich verantwortlich…
…Erscheinen ausdrücklich gefordert wird, durch eigenberechtigte natürliche Personen, juristische Personen, Personengesellschaften des Handelsrechts oder eingetragene Erwerbsgesellschaften vertreten lassen. Bevollmächtigte haben sich durch eine schriftliche, auf Namen oder Firma lautende Vollmacht auszuweisen. Im vorliegenden Fall konnten nur Sie Einspruch erheben oder Ihr Rechtsvertreterin, nicht aber eine…
…des Gebrauches im angeschlossenen Tarif (Sondernutzung) angeben sei. Nach § 9 Abs. 1 VStG sei für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften durch juristische Personen, Personengesellschaften des Handelsrechts oder eingetragene Erwerbgesellschaften, sofern die Verwaltungsvorschriften nichts anderes bestimmten und soweit nicht verantwortliche Beauftragte (Abs. 2) bestellt seien, strafrechtlich verantwortlich…
…Abgabenjahr jeweils den im Spruch genannten Betrag betragen. Nach § 9 Abs. 1 VStG sei für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften durch juristische Personen, Personengesellschaften des Handelsrechts oder eingetragene Erwerbsgesellschaften, sofern die Verwaltungsvorschriften nicht anderes bestimmten und soweit nicht verantwortliche Beauftragte (Abs. 2) bestellt seien, strafrechtlich verantwortlich…
…Abgabenjahr jeweils den im Spruch genannten Betrag betragen. Nach § 9 Abs. 1 VStG sei für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften durch juristische Personen, Personengesellschaften des Handelsrechts oder eingetragene Erwerbsgesellschaften, sofern die Verwaltungsvorschriften nicht anderes bestimmten und soweit nicht verantwortliche Beauftragte (Abs. 2) bestellt seien, strafrechtlich verantwortlich…
…angegeben ist. Nach § 9 Abs. 1 VStG ist für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften durch juristische Personen, Personengesellschaften des Handelsrechts oder eingetragene Erwerbsgesellschaften, sofern die Verwaltungsvorschriften nicht anderes bestimmen und soweit nicht verantwortliche Beauftragte (Abs.2) bestellt sind, strafrechtlich verantwortlich, wer zur Vertretung nach außen berufen…
…angegeben ist. Nach § 9 Abs. 1 VStG ist für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften durch juristische Personen, Personengesellschaften des Handelsrechts oder eingetragene Erwerbsgesellschaften, sofern die Verwaltungsvorschriften nicht anderes bestimmen und soweit nicht verantwortliche Beauftragte (Abs.2) bestellt sind, strafrechtlich verantwortlich, wer zur Vertretung nach außen berufen…
…folgenden Monates in einer automationsunterstützt auswertbaren Form anzuzeigen. Nach § 9 Abs. 1 VStG sei für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften durch juristische Personen, Personengesellschaften des Handelsrechts oder eingetragene Erwerbsgesellschaften, sofern die Verwaltungsvorschriften nicht anderes bestimmen und soweit nicht verantwortliche Beauftragte (Abs. 2) bestellt sind, strafrechtlich verantwortlich…
…des Gebrauches im angeschlossenen Tarif (Sondernutzung) angegeben ist. Nach § 9 Abs. 1 VStG ist für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften durch juristische Personen, Personengesellschaften des Handelsrechts oder eingetragene Erwerbsgesellschaften, sofern die Verwaltungsvorschriften nicht anderes bestimmen und soweit nicht verantwortliche Beauftragte (Abs. 2) bestellt sind, strafrechtlich verantwortlich…