Nach § 41 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) haben alle Dienstgeber, die im Bundesgebiet Dienstnehmer beschäftigen, den Dienstgeberbeitrag zu leisten. Dienstnehmer sind nach § 41 Abs. 2 FLAG 1967 Personen, die in einem Dienstverhältnis im Sinne des § 47 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes 1988 stehen. Gemäß § 41…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin xyz in der Beschwerdesache Bf., verteten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs und Steuerberatungsgesellschaft, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 111 , betreffend Abweisung eines Antrages auf erstmalige Festsetzung einer Selbstberechnungsabgabe…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat in der Beschwerdesache N.N., Adresse1, vertreten durch PWC PricewaterhouseCoopers Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, Erdbergstraße 200, 1030 Wien, über die Beschwerde vom 08.04.2016 gegen den Bescheid des Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 03.03…
Im Übrigen bestätigt auch der vorgelegte Mailverkehr (Zeitraum März bis Juli 2016 bzw. Jänner 2017) zwischen belangter Behörde und steuerlicher Vertretung sowie mit dem Bf. dass Unterlagen/Rechnungen (Aufzeichnungen erbrachter Leistungen, Bankbelege, Verrechnungskonto) bereits zuvor seitens der belangten Behörde angefordert worden waren, diese aber nicht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Andrea Ornig über die Beschwerde des NN, vertreten durch RA, vom 22.05.2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17 vom 19.04.2017, Steuernummer SN, betreffend Haftung gemäß § 9 BAO…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter in der Beschwerdesache Dr., Adresse2, als Masseverwalter im Schuldenregulierungsverfahren des I., Adresse1, über die Beschwerde des Haftungspflichtigen vom 19. Dezember 2012 gegen den Haftungsbescheid…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache BF, über die Beschwerde vom 17.12.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt AB vom 19.11.2018, betreffend Bestellung gem. § 81 Abs. 2 Bundesabgabenordnung (BAO) zur Vertreterin der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache X, y, vertreten durch Fellner Wratzfeld & Partner, Rechtsanwälte GmbH, Schottenring 12, 1010 Wien, gegen die Bescheide des Magistrats der Stadt Wien, Magistratsabteilung 31 Wiener Wasser vom 2. Juli 2014 Gz. MA…
Die haftungsgegenständlichen Lohnabgaben 11/2016 bis 3/2017 wurden dem Finanzamt ebenfalls von der Primärschuldnerin als Ergebnis der von ihr vorgenommenen Selbstberechnung bekannt gegeben. In der Revision gegen das Erkenntnis vom 6.9.2022 war erstmals vorgebracht worden, dass die den Lohnabgaben zugrunde liegenden Gehälter…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch UNICONSULT Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH, Bahnhofstraße 35a, 4910 Ried im Innkreis, über die Beschwerde vom 17.04.2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Grieskirchen Wels zu StNr.: xxx…
Die Höhe der von der BF in den jeweiligen Jahren im Beschwerdezeitraum an die s.r.o. bezahlten Vergütungen wurde von der Abgabenbehörde in den Unterlagen der Betriebsprüfung aufgeschlüsselt und ist für das Bundesfinanzgericht nachvollziehbar. Die an das Arbeitskräftegestellungsunternehmen überwiesenen Beträge ergeben sich aus den…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache Bf., AdresseBf., vertreten durch PWC PricewaterhouseCoopers WP u StB, Erdbergstraße 200, 1030 Wien, über die Beschwerde vom 08.04.2016 gegen den Bescheid des Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom…
…Aufforderung der belangten Behörde im Zuge der Außenprüfung nicht bekanntgegeben wurden (ersichtlich aus der Ergänzung vom 16.10.2017; Beilage 4). Kommt ein Abgabepflichtiger einer in richtigem Ermessensgebrauch getätigten Aufforderung zur Empfängerbenennung nicht nach, oder befindet die Abgabenbehörde in freier Beweiswürdigung die Empfängerbenennung als unzureichend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Anna Radschek in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch RPC Reschenhofer & Partner Consulting Steuerberatung GmbH, Lichtenfelsgasse 5 Tür 10, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 26. April 2021 gegen die Bescheide des Finanzamtes…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache Bf., AdresseBf., vertreten durch PWC PricewaterhouseCoopers Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, Erdbergstraße 200, 1030 Wien, über die Beschwerde vom 08.04.2016 gegen den Bescheid des Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache BF, über die Beschwerde vom 18.05.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Freistadt Rohrbach Urfahr vom 21.04.2015 zu St.Nr. 000/0000 betreffend Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse…
…Richtig ist der Einwand der Beschwerdeführerin, dass die Aufforderung zur Empfängerbenennung im Ermessen der Abgabenbehörde liegt. Rechtswidrig wäre eine derartige Aufforderung und somit der Ermessensgebrauch dann, wenn der Auftrag durch unverschuldete tatsächliche Unmöglichkeit unerfüllbar wäre. Dies ist aber gegenwärtig keinesfalls gegeben. Die Beschwerdeführerin hat angegeben…
…7.11.2018 wies das Finanzamt die Beschwerde als unbegründet ab. In der Beschwerdevorentscheidung betreffend die Wiederaufnahmebescheide führte das Finanzamt nach Darstellung der höchstgerichtlichen Rechtsprechung zum "Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln" und zum Ermessensgebrauch aus, dass sich die Wiederaufnahme des Verfahrens auf die neuhervorgekommenen Tatsachen…
…dass die in den jeweiligen Feststellungsbescheiden getroffenen Entscheidungen unzutreffend seien. Insofern ist die Begründung nicht nachvollziehbar. Vielmehr wurden sie mit der Begründung angefochten, dass der Ermessensgebrauch gemäß § 295 BAO nicht dargestellt wurde. Darüber verschweigt sich das do. Finanzamt in der BVE erneut. " Das FA legte…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den R. in der Beschwerdesache XY, Adresse1, vertreten durch PWC PricewaterhouseCoopers Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, Erdbergstraße 200, 1030 Wien, über die Beschwerde vom 08.04.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und…