IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Wolfgang Nemec in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Intercura Treuhand- und Revisionsgesellschaft mbH, Bösendorferstraße 2, 1010 Wien, gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling vom 23. Oktober 2008, betreffend Einkommensteuer 2007…
…Fassung ist der unentgeltliche Erwerb nicht wörtlich erwähnt (nur Anschaffung oder Herstellung). Den vom VwGH (siehe oben: Erkenntnis 2008/15/0200) bei der Interpretation als maßgeblich angesehenen Gesetzesmaterialien, nämlich den erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage des Strukturanpassungsgesetzes 2006 zu § 16 EStG 1988 - die auch vom Bf…
…der Begründung des Erkenntnisses seine Anschauung an die Stelle jener der Finanzstrafbehörde zu setzen und das angefochtene Erkenntnis (den Bescheid) abzuändern oder aufzuheben, den angefochtenen Verwaltungsakt für rechtswidrig zu erklären oder die Beschwerde als unbegründet abzuweisen. Erläuternde Bemerkungen zu § 15 WiEReG: Verletzungen von Meldeverpflichtungen gemäß …
…Ritz, § 205 Tz 35). Diese Vorgangsweise ist auch den parlamentarischen Materialien zur Schaffung der Bestimmung des § 205 BAO zu entnehmen (siehe Erläuternde Bemerkungen RV 311 BlgNR 21. GP zu Art. 27 Z 8). Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig…
…durchgeführten Publikumstanzveranstaltungen mit dem Hinweis, dass EUR 1.062,41 bereits bezahlt wurden, Vergnügungssteuer im Gesamtbetrag von EUR 5.907,86 vorgeschrieben. Der Mitunternehmerbegriff iSd VGSG sei weit auszulegen (siehe Erläuternde Bemerkungen zum VGSG 2005). Er sei nicht damit begrenzt, dass die vereinnahmten Entgelte im…
…Grund zwischenstaatlicher Verträge oder anderer völkerrechtlicher Privilegien begünstigt, soll es nur insoweit zu einer Gutschrift kommen, als das Einkommen auch unter Berücksichtigung dieser steuerbefreiten Beträge unter der Besteuerungsgrenze bleibt." (Erläuternde Bemerkungen zur Regierungsvorlage 848 der Beilagen XXII. Gesetzgebungsperiode). Für Zwecke der Ermittlung der SV-Rückerstattung…
…Ra 2018/15/0098, verwiesen. Des Weiteren wird auf die erläuternden Bemerkungen zu § 6 VGSG 2005, LGBl. für Wien Nr. 56 (LGBl. 56/2005, Beilage 29/2005, Erläuternde Bemerkungen) hingewiesen: "Der Begriff des Spielapparates ist in der Judikatur ausreichend definiert, ua im Erkenntnis des VwGH…
…§ 205 Tz 35). Diese Vorgangsweise ist auch den parlamentarischen Materialien zur Schaffung der Bestimmung des § 205 BAO zu entnehmen (siehe Erläuternde Bemerkungen RV 311 BlgNR 21. GP zu Art. 27 Z 8). Die Beschwerde war daher als unbegründet abzuweisen. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis…
…die Beschwerdeführerin bei der Selbstberechnung des EKB-S den Betrag von 1.133.622,87 Euro als Absetzbetrag geltend gemacht und damit Investitionen von verbundenen Unternehmen anteilig abgezogen. Nach den Erläuternden Bemerkungen zum EKBSG sollte ein Absetzbetrag für begünstigte Investitionen in diese Technologien vorgesehen werden…
…Grundstückseigentümerin noch Grundstücksbewirtschafterin der Grundstücke, die von der Leitung betroffen seien, wäre. Seitens der belangten Behörde wurde in diesem Zusammenhang auf die erläuternden Bemerkungen zur Einführung des § 107 EStG 1988 verwiesen und ausgeführt, dass durch die Veräußerung lediglich der Infrastrukturbetreiber wechsle, der die Leitung im…
…vgl Erläuternde Bemerkungen zu BGBl I Nr. 103/2001, RV 620, GP XXI, 54). Demgegenüber dient die Familienbeihilfe als Ausgleich der mit der Erhaltung und der Erziehung von Kindern verbundenen finanziellen Mehrbelastungen, wie zB Ernährung, Bekleidung, häusliche Unterbringung und Erziehung von Kindern (vgl Erläuternde Bemerkungen…
…a dem Spruchsenat vorbehalten ist, dürfen die Ersatzfreiheitsstrafen das Höchstmaß von je drei Monaten und bei den übrigen Finanzvergehen das Höchstmaß von je sechs Wochen nicht übersteigen. Grundsatzüberlegungen zu einer Strafbemessung nach § 15 WiEReG: Erläuternde Bemerkungen zu § 15 WiEReG: Verletzungen von Meldeverpflichtungen gemäß § 5 Abs…
…Gutschrifts-)Zinsenbescheid ergeht (vgl.Ritz, § 205 Tz 35). Diese Vorgangsweise ist auch den parlamentarischen Materialien zur Schaffung der Bestimmung des § 205 BAO zu entnehmen (siehe Erläuternde Bemerkungen RV 311 BlgNR 21. GP zu Art. 27 Z 8). Der Bf. hat die Rechtswidrigkeit der Anspruchszinsenbescheide lediglich…
…a dem Spruchsenat vorbehalten ist, dürfen die Ersatzfreiheitsstrafen das Höchstmaß von je drei Monaten und bei den übrigen Finanzvergehen das Höchstmaß von je sechs Wochen nicht übersteigen. Grundsatzüberlegungen zu einer Strafbemessung nach § 15 WiEReG: Erläuternde Bemerkungen zu § 15 WiEReG: Verletzungen von Meldeverpflichtungen gemäß § 5 Abs…
…a dem Spruchsenat vorbehalten ist, dürfen die Ersatzfreiheitsstrafen das Höchstmaß von je drei Monaten und bei den übrigen Finanzvergehen das Höchstmaß von je sechs Wochen nicht übersteigen. Grundsatzüberlegungen zu einer Strafbemessung nach § 15 WiEReG: Erläuternde Bemerkungen zu § 15 WiEReG: Verletzungen von Meldeverpflichtungen gemäß § 5 Abs…
…finanzstrafrechtlich vorbestraft Außerdem wurde auf die persönlichen Verhältnisse und auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Beschuldigten Bedacht genommen (§ 23 Abs. 3 FinStrG)." Grundsatzüberlegungen zu einer Strafbemessung nach § 15 WiEReG: Erläuternde Bemerkungen zu § 15 WiEReG: Verletzungen von Meldeverpflichtungen gemäß § 5 Abs. 1 sollen als Finanzvergehen geahndet werden…
…Frau, die Mutter werden möchte (Art 8 EMRK, aber auch Art 12 EMRK), es ist auch das Wohl des Kindes zu berücksichtigen, das durch eine solche in - vitro Fertilisation geboren werden würde (216 der Beilagen XVIII GP - Erläuternde Bemerkungen der RV, insbesondere S. 11, S…
…BFG 16.11.2023, RV/3100825/2019). Diese Vorgangsweise ist auch den parlamentarischen Materialien zur Schaffung der Bestimmung des § 205 BAO zu entnehmen (siehe Erläuternde Bemerkungen RV 311 BlgNR 21. GP zu Art. 27 Z 8). Für den Beschwerdefall bedeutet das, dass die Festsetzung von…
…für rechtswidrig zu erklären oder die Beschwerde als unbegründet abzuweisen. § 161 Abs. 3 FinStrG: Eine Änderung des angefochtenen Erkenntnisses zum Nachteil des Beschuldigten oder der Nebenbeteiligten ist nur bei Anfechtung durch den Amtsbeauftragten zulässig. Erläuternde Bemerkungen zu § 15 WiEReG: Verletzungen von Meldeverpflichtungen gemäß § 5 Abs…
…der Begründung des Erkenntnisses seine Anschauung an die Stelle jener der Finanzstrafbehörde zu setzen und das angefochtene Erkenntnis (den Bescheid) abzuändern oder aufzuheben, den angefochtenen Verwaltungsakt für rechtswidrig zu erklären oder die Beschwerde als unbegründet abzuweisen. Erläuternde Bemerkungen zu § 15 WiEReG: Verletzungen von Meldeverpflichtungen gemäß …