…Fa ***1*** Transportvennittlungs und Finanzierungsberatungs GmbH sowie zur Firma ***21*** Group, *** Co Kuwait befragt, wobei aus der abgefassten Niederschrift keinerlei Unklarheiten bzw Verdachtsmomente zu erkennen sind. Hervorzuheben ist im Bezug auf die Person des Repräsentanten der kuwaitischen Firma, Herrn ***22***, dass dieser mit Herrn Dr…
…den Mehrwertsteuerschwindel hätte erkennen müssen. Damit steht der Bf. das Recht auf Vorsteuerabzug nicht zu. 4. Neufestsetzung der Umsatzsteuer 2012 Wie an oberer Stelle dargestellt wurden - in Abweichung von der gelegten Umsatzsteuerjahreserklärung 2012 - im Rahmen der Erlassung des Umsatzsteuerbescheides 2012 die Vorsteuern um den Betrag…
…Mehrwertsteuerschwindel erkennen müssen. Wider den Gf.-Freispruch vom Landesgericht für Strafsachen Wien hinsichtlich des Vorwurfs, als Bf.-Inhaberin vorsätzlich eine Umsatzsteuerverkürzung bewirkt zu haben, als Grund für eine Stattgabe verwies die belangte Behörde auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs,weil es für die Aberkennung des…
…Gesamtbetrachtung kam das Bundesfinanzgericht aus den oben dargelegten Gründen zum Ergebnis, dass die Bf den Mehrwertsteuerschwindel hätte erkennen müssen. Der Bf steht daher das Recht auf Vorsteuerabzug nicht zu. Bezüglich der Akteneinsicht wird festgehalten, dass unter Akteneinsicht die Einsichtnahme sowie die Abschriftnahme durch die Partei…
…dass er die Rechnungen zur Anweisung gebracht, jedoch nicht geprüft hat, zumal die Leistungen als erbracht beschrieben wurden. In dieser Beschuldigteneinvernahme findet sich als letzte Frage eine Frage des Rechtsanwalts von ***ST***, ob dieser die Rechnungen einer Plausibilitätsprüfung unterzogen hatte. ***ST*** hat diese Frage dahingehend…
…gemeinsame Mehrwertsteuersystem gewährleistet somit die Neutralität hinsichtlich der steuerlichen Belastung aller wirtschaftlichen Tätigkeiten unabhängig von ihrem Zweck oder ihrem Ergebnis, sofern diese Tätigkeiten selbst der Mehrwertsteuer unterliegen. Zu den für die Entstehung des Vorsteuerabzugsrechts erforderlichen materiellen Voraussetzungen geht aus dem Wortlaut von Art. 17 Abs…
…selbständig geführt worden. Die Sitzadresse der Fa. D-GmbH ab 1.05.2014 - D-Platz, - ist zugleich die Meldeadresse des in Bulgarien geborenen Geschäftsführers von 26.02.2014 bis 27.03.2015 gewesen. Der Unterkunftgeber ist I.M. gewesen. Im Firmenbuch ist die Löschung der…
…sodass den Behörden zunächst ohne nähere Kenntnis der tatsächlichen Sachverhalte das Agieren eines Betrugsunternehmens nicht auffällt. Hingegen ist es aus Sicht des erkennenden Gerichts einem Auftraggeber sehr wohl möglich und zumutbar, sich anlässlich der Auftragsvergabe und Auftragsdurchführung von der Seriosität des Auftragnehmers zu überzeugen (vgl…
…DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Hallas & Partner Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, Praterstraße 38, 1020 Wien, über die Beschwerde (vormals Berufung) vom 28.10.2003 gegen die Bescheide des FA Wien 8/16/17…
…und die dort angeführte Rechtsprechung des OGH). Schweres Verschulden (grobe Fahrlässigkeit liegt demnach nicht schon vor, wenn das durchschnittliche Maß einer Fahrlässigkeit überschritten wird; das Verhalten des Täters muss vielmehr eine das durchschnittliche Maß einer Fahrlässigkeit beträchtlich übersteigende Sorglosigkeit erkennen lassen (OGH 28.2.1978…
…Ergebnis, dass die Bf den Mehrwertschwindel hätte erkennen müssen. Damit steht der Bf das Recht auf Vorsteuerabzug nicht zu. Es war somit spruchgemäß zu entscheiden. Zulässigkeit der Revision: Eine Revision ist im vorliegenden Fall nicht zulässig, da keine Rechtsfrage im Sinne des Art. 133…
…zur tatsächlichen Anmeldung/Anzeige des Rechtsgeschäftes am 24.10.2017 das Ausmaß der Fristüberschreitung lediglich rund 4 Monate beträgt. Hinzu kommt, dass unmittelbar mit Erkennen des Rechtsirrtums und nach diesbezüglicher Rückfrage bei der Abgabenbehörde die Abgabenerklärung erstattet sowie die Grunderwerbsteuer umgehend am 2.11.2017…
…zur tatsächlichen Anmeldung/Anzeige des Rechtsgeschäftes am 24.10.2017 das Ausmaß der Fristüberschreitung lediglich rund 4 Monate beträgt. Hinzu kommt, dass unmittelbar mit Erkennen des Rechtsirrtums und nach diesbezüglicher Rückfrage bei der Abgabenbehörde die Abgabenerklärung erstattet sowie die Grunderwerbsteuer umgehend am 2.11.2017…
…entgegensteht, ist nachvollziehbar, da in Irrtumsfällen auch ein Nichtgesellschafter begünstigt worden wäre und die Vorteilsgewährung daher nicht aufgrund des Gesellschaftsverhältnisses erfolgt ist. Inwieweit nach Erkennen des Irrtums ein Verzicht der Geltendmachung von Rückforderungsansprüchen eine verdeckte Ausschüttung bewirken kann, muss anhand eines Fremdvergleichs festgestellt werden. Ist…
…Abweisung) Strittig ist, ob das Einkommen des gesamten Kalenderjahres 2023 für das Überschreiten der Zuverdienstgrenze zu berücksichtigen ist oder ob nur der Zeitraum bis August 2023 heranzuziehen ist, wie es die Bf. einwendet, weil sie ihrer Meldepflicht mit dem frühestmöglichen Erkennen des Umstandes, dass der…
…befolgt hätten, worin keine grobe Fahrlässigkeit zu erkennen sei, wären die Umsatzsteuerbescheide für die Jahre 2010 bis 2013 in den vorigen Stand einzusetzen. Mit dem Wiedereinsetzungsantrag wurde gleichzeitig die Beschwerde gegen die Umsatzsteuerbescheide für die Jahre 2010 bis 2013 mit dem Streitpunkt Unionsrechtswidrigkeit des § 2…
…die Einmalzahlungen errechnet, einbehalten und an die schweizerische Behörde abgeführt, die den überhöhten Betrag an die österreichische Behörde weitergeleitet hat. Nach Erkennen des Fehlers ist eine Richtigstellung gegenüber den betroffenen Bankkunden erfolgt, sodass die Einmalzahlungen letztlich ordnungsgemäß, in richtiger Höhe einbehalten wurden. Die überhöhte Abfuhr…
…zu dieser Kontaktaufnahme auch schon wesentlich früher gehabt, z.B. bei Erkennen des Problems nach Erhalt der ersten Organstrafverfügung am 07.08.2018, um so die Beanstandungen vom 13.08.2018 und 14.08.2018 abzuwenden. Der Akteninhalt bietet keinen Anhaltspunkt dafür, dass der Bf…
…über einen Rückzahlungsanspruch gegenüber der Republik Österreich verfügen. Allerdings habe der Abgabepflichtige (= die betroffene Person im Sinn des StAbk Ö-CH) selbst keine überhöhte Abzugssteuer bezahlt, weil die Bf. den Steuereinbehalt umgehend nach Erkennen des Fehlers korrigiert und damit in richtiger Höhe vorgenommen habe…
…September 1995, 95/14/0050). Fristrelevant ist dabei jedoch, wann die Partei die Fristversäumung erkennten konnte und musste. Für den Lauf der Wiedereinsetzungsfrist kommt es somit auf den Zeitpunkt der zumutbaren Erkennbarkeit des Irrtums an (vgl etwa VwGH 26. Juni 2018, Ro 2018/16/0014;…