…hat das Straferkenntnis des Spruchsenates mit Schriftsatz vom 4. Mai 2018 zur Gänze angefochten. Soweit der Beschuldigte die Formulierung des Spruches des Straferkenntnisses als rechtswidrig rüge, sei dies im Beschwerdeverfahren sanierbar. Wie der Beschuldigte selbst ausführe, sei dadurch keine Erhöhung des strafbestimmenden Wertbetrages und somit…
…da sich die Bedenken des Beschwerdeführers hinsichtlich der Formulierung des Schuldspruches als berechtigt erweisen: Der angefochtene Bescheid trägt einen im Rahmen des gegenständlichen Beschwerdeverfahrens nicht sanierbaren Mangel insoweit in sich, als der Spruchsenat - wie von der Verteidigung im Ergebnis zu Recht kritisiert - in seinem Erkenntnis…
…bei Beachtung des strafbestimmenden Wertbetrages und des damit gegebenen Strafrahmens und bei Berücksichtigung der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten, sei für den Senat eine Geldstrafe - im Bereich von knapp über 20 % der Maximalstrafe - in Höhe von € 40.000,00 schuld- und tatangemessen gewesen…
…19. 12. 2002, 2002/16/0149 - ÖStZB 2003/702]. Zusammenfassend ist Gegenstand dieses Beschwerdeverfahrens das mündlich verkündete Erkenntnis des Spruchsenates, die schriftliche Ausfertigung ist im Rahmen der Rechtsmittelentscheidung an die mündlich verkündete Entscheidung insoweit anzupassen, als zu entscheiden ist, ob die Voraussetzungen einer Abgabenhinterziehung nach …
…strafbestimmenden Wertbeträge für die Finanzvergehen - damit auch für die Höhe der Geldstrafe - gaben wir nur an, dass ich, ***Bf1***, zunächst im Rahmen meiner Einkommen- und Umsatzsteuererklärung betreffend Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft den Buschenschank deklarierte, dies mit den entsprechenden Pauschalierungsmöglichkeiten (siehe auch die Zeugenaussage des…
…als qualifizierte Vorprüfung auch für Zwecke des Finanzstrafverfahrens übernehmbar. Somit ergibt sich ein strafbestimmender Wertbetrag von € 2.442,79. Nach den Feststellungen der abgabenbehördlichen Prüfung sind demnach im Lokal J im Jahr 2009 steuerpflichtige Umsätze erzielt worden, die im Rahmen eines Einzelunternehmens des Bf…
…nähere detailliertere Prüfung im Rahmen des Beschwerdeverfahrens hätte allenfalls einen höheren strafbestimmenden Wertbetrag ergeben, doch war aufgrund des Verböserungsverbotes des § 161 Abs. 3 FinStrG davon Abstand zu nehmen. Zu den Honoraren ist festzuhalten, dass diese von den jeweiligen auszahlenden Stellen nach Ablauf des Jahres zusammengefasst…
…Umstand im Rahmen der Strafzumessung durchaus zu berücksichtigen, weil sich auch unter Berücksichtigung dieses Umstandes (sowie der ohnedies bereits vom Spruchsenat G-2 als Organ des Amtes für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde festgehaltenen Strafzumessungsgründe) zeigt, dass insgesamt betrachtet die verhängte Geldstrafe vollkommen angemessen ist. Eine Erhöhung…
…Umstand im Rahmen der Strafzumessung durchaus zu berücksichtigen, weil sich auch unter Berücksichtigung dieses Umstandes (sowie der ohnedies bereits vom Spruchsenat G-2 als Organ des Amtes für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde festgehaltenen Strafzumessungsgründe) zeigt, dass insgesamt betrachtet die verhängte Geldstrafe vollkommen angemessen ist. Eine Erhöhung…
…keine strafbefreiende Wirkung zukam. Im Zuge des nachfolgenden Verfahrens wurde festgestellt, dass für 2013 keine Jahreserklärungen zu Einkommen- und Umsatzsteuer und für 01-12/2014 sowie 07/2016 keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben und auch keine Zahlungen geleistet wurden. Die strafbestimmenden Wertbeträge gründen sich auf das vorgelegte…
…sich während des gesamten Strafverfahrens nicht. Als erfahrene und im Wirtschaftsleben stehende Person ist jedoch von der Kenntnis der bestehenden abgabenrechtlichen Verpflichtungen auszugehen, wobei dies aufgrund der einschlägigen Vorstrafen umso mehr auf die Beschuldigte zutrifft. Der strafbestimmende Wertbetrag beruht auf den nachvollziehbaren Berechnungen des Finanzamtes…
…Zugunsten des Beschuldigten ist daher eine Ausdehnung des strafbestimmenden Wertbetrages im Beschwerdeverfahren für den Zeitraum 06/2018 von bisher € 9.767,60 auf € 15.391,96 nicht möglich, da dies bisher nicht Sache des Beschwerdeverfahrens war. Subjektive Tatseite Zur subjektiven Tatseite ist zunächst…
…Einkommensteuerbescheide 2004 bis 2006 erlassen, in denen für sämtliche Subprovisionen der Betriebsausgabenabzug verwehrt wurde. Die Finanzstrafbehörde nahm in der Folge im Rahmen der strafrechtlichen Würdigung des Sachverhaltes eine Berechnung des strafbestimmenden Wertbetrages in Form einer Schätzung des Gewinnes derart vor, dass die geltend gemachten Provisionen…
…brutto - 75.170,12 abzügl. ***1*** Provision 13.738,74 verdeckte Gewinnausschüttung 3.778,15 KESt 27,5%" Unbestritten ist im Rahmen des gegenständlichen Beschwerdeverfahrens die Schätzungsbefugnis der Abgabenbehörde aufgrund der aufgezeigten Mängel der Buchhaltung. Im angefochtenen Erkenntnis wird festgestellt, die Betriebsprüferin sei bei dieser…
…Die Berechnung des strafbestimmenden Wertbetrages sei aus Punkt 5. der Tabelle in Anl. 1 ersichtlich. Die Tätergruppe habe im Zeitraum September 2011 bis März 2012 insgesamt 74 Fahrzeuge bei deutschen Autohändlern umsatzsteuerfrei erworben und in der Folge an die österreichischen Autohändler wie privaten Abnehmer in…
…wurden die Kosten des Strafverfahrens mit € 500,00 festgesetzt. Bei der Strafbemessung wurden vom erkennenden Senat als mildernd kein Umstand, als erschwerend hingegen das einschlägig belastete Vorleben gewertet. Bei Abwägung der Milderungs- und Erschwerungsgründe, bei Beachtung des strafbestimmenden Wertbetrages und des damit gegebenen Strafrahmens…
…Höhe von 12,72% des Strafrahmens von € 172.971,00 festgesetzt. Unter Berücksichtigung der nunmehr festgestellten Strafzumessungsgründe und einer allenfalls geringen Reduzierung der strafbestimmenden Wertbeträge laut Beschwerde erscheint eine Zusatzgeldstrafe von € 2.600,00 für den Erstbeschuldigten auch im Vergleich zum Beschwerdeantrag als…
…die im abgeschlossenen Verfahren nicht geltend gemacht werden konnten, oder c) die Entscheidung von Vorfragen abhängig war und nachträglich über eine solche Vorfrage von der hierfür zuständigen Behörde (Gericht) in wesentlichen Punkten anders entschieden wurde oder d) der Abgabenbetrag, der der Ermittlung des strafbestimmenden Wertbetrages…
…Varianten zur Diskussion. Im Rahmen des schriftlichen Ergänzungsgutachtens vom Mai 2011 waren dies konkret drei Varianten, und zwar unter der für den Angeklagten günstigeren Annahme, dass die „Schwarzumsätze" den Bruttoumsätzen entsprechen, die Variante SV 1 mit dem strafbestimmenden Wertbetrag von EUR 1, 134.795,00…
…von EUR 902,16 Umsatzsteuervoranmeldung 10/2015 in Höhe von EUR 902,16 Umsatzsteuervoranmeldung 11/2015 in Höhe von EUR 902,16 Umsatzsteuervoranmeldung 12/2015 in Höhe von EUR 902,16 (Gesamtsumme des strafbestimmenden Werfbetrages: € 10.825,97) Sie habe hiermit eine Abgabenhinterziehung nach …