…3 Monaten und höchstens einem Kalenderjahr wählen. Ein kürzerer Zeitraum kann gewählt werden, wenn es sich um den Rest eines Kalenderjahres handelt. Die Entstehung des Erstattungsanspruches richtet sich mangels abweichender Regeln nach § 12 UStG 1994; maßgebend ist somit, dass die sachlichen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug…
…erst im Jahr 2008 das Veranlagungsverfahren anzuwenden. Die Entstehung des Erstattungsanspruches richtet sich mangels abweichender Regeln nach § 12 UStG 1994 und sind obige Ausführungen zum Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs auch auf die Geltendmachung des Erstattungsanspruchs anwendbar (vgl auch UFS 23.10.2003, RV/0257-G/03)…
…Abgabenanspruch als der Abgabenrückforderungsanspruch gemäß § 241a BAO. Die Prüfung eines KESt-Erstattungsanspruches ist daher nach Auffassung des BFG auch nicht mittelbar auf die Geltendmachung eines öffentlich-rechtlichen Rückforderungsanspruches wegen rechtsgrundloser Leistung (die Zurückzahlung gemäß § 241a BAO) gerichtet. Dazu kommt, dass es im Zeitraum der Außenprüfung…
…Ermangelung eines solchen, beim Zollamt Innsbruck, eine Steueranmeldung abzugeben, die Steuer zu berechnen und diese spätestens am 25. des auf das Entstehen der Steuerschuld folgenden Kalendermonats zu entrichten. Wird das Verfahren nach Abs. 3 nicht eingehalten, ist die Steuer unverzüglich zu entrichten. Hat in diesen…
…4 BAO nicht anwendbar ist. Nach Ansicht der Beschwerdeführerin entsteht der Anspruch frühestens zu dem Zeitpunkt, in dem zwei kumulative Tatbestandsmerkmale vorliegen: (i) Festsetzung des Erstattungsanspruches und (ii) Auszahlung des Erstattungsbetrages, wobei diese Auszahlung bereits vor der Abgabenfestsetzung erfolgen kann. Würde nämlich nur der zweite…
…Unternehmer hat die Erstattung mittels amtlich vorgeschriebenem Vordruck beim Finanzamt Graz Stadt zu beantragen. Der Antrag ist binnen sechs Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres zu stellen, in dem der Erstattungsanspruch entstanden ist. In dem Antrag hat der Unternehmer den zu erstattenden Betrag selbst zu berechnen…
…Unternehmer hat die Erstattung mittels amtlich vorgeschriebenem Vordruck beim Finanzamt Graz Stadt zu beantragen. Der Antrag ist binnen sechs Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres zu stellen, in dem der Erstattungsanspruch entstanden ist. In dem Antrag hat der Unternehmer den zu erstattenden Betrag selbst zu berechnen…
…somit insgesamt maximal € 637,44 erfolgen. Gegenstand der Versicherungssteuer/Entstehen der Steuerschuld Gegenstand der Versicherungssteuer ist gemäß § 1 Abs. 1 VersStG die Zahlung des Versicherungsentgeltes auf Grund eines durch Vertrag oder auf sonstige Weise entstandenen Versicherungsverhältnisses. Das Merkmal der "Zahlung eines Versicherungsentgelts" im Sinne…
…Entstehung des Abgabenanspruches § 4. (1). Der Abgabenanspruch entsteht, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Abgabepflicht knüpft." In den hier gegenständlichen Erstatlungsfällen wurde weder ein steuerauslösender Sachverhalt verwirklicht noch ist ein Abgabenanspruch entstanden. Signifikant dafür ist die Terminologie des COFAG-NoAG: Dort…
…in dem er ansässig ist, eingerichtete elektronische Portal zu übermitteln. Der Antrag ist binnen neun Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres zu stellen, in dem der Erstattungsanspruch entstanden ist. In dem Antrag hat der Unternehmer den zu erstattenden Betrag selbst zu berechnen. Der Erstattungsantrag gilt nur…
…für die Abgabenbehörde kein Schaden entstehen konnte bzw. es zumindest faktisch zur Abfuhr der Steuerbeträge kam. Vielmehr hat die Abgabenbehörde selbst einen Schaden verursacht, indem das Finanzamt ***Fa*** bereits im Jahr 2008 nicht sichergestellt hat, dass es im Sinne der Rechtsprechung des EuGH (dazu EuGH…
…Unternehmer hat die Erstattung mittels amtlich vorgeschriebenem Vordruck beim Finanzamt Graz Stadt zu beantragen. Der Antrag ist binnen sechs Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres zu stellen, in dem der Erstattungsanspruch entstanden ist. In dem Antrag hat der Unternehmer den zu erstattenden Betrag selbst zu berechnen…
…VwGH 19.05.2021, Ra 2019/13/0046, mwN) Im Beschwerdefall kommt eine Unbilligkeit infolge eines langen Zeitabstandes zwischen dem Entstehen des Abgabenanspruches und der Festsetzung der Abgaben aber deshalb nicht zum Tragen, weil es die Geschäftsführer unterlassen haben, zeitgerecht richtige Abgabenerklärungen einzureichen und daher…
…VwGH 19.05.2021, Ra 2019/13/0046, mwN) Im Beschwerdefall kommt eine Unbilligkeit infolge eines langen Zeitabstandes zwischen dem Entstehen des Abgabenanspruches und der Festsetzung der Abgaben aber deshalb nicht zum Tragen, weil es die Geschäftsführer unterlassen haben, zeitgerecht richtige Abgabenerklärungen einzureichen und daher…
…für jeden Mitarbeiter beigelegt. Zum erweiterten Nachweis des Einbehalts der ***EU-MS *** Lohnsteuer darf ich ebenfalls in der Beilage den entsprechenden Einkommensteuerbescheid (soweit dieser von den betroffenen Personen an uns übermittelt wurde) vorlegen. Durch die Wiederaufnahme der Verfahren wird bei allen Dienstnehmern ein Guthaben entstehen…
…April 2016 auf Änderung des Grunderwerbsteuerbescheides vom 13. Oktober 2010 mit folgender Begründung ab: "Die Rückerstattung der Grunderwerbsteuer ist nur in den in § 17 Abs. 1 angeführten Fällen möglich: Innerhalb von drei Jahren ab Entstehung der Steuerschuld (Zi 1) oder bei Nichterfüllung der Vertragsbedingungen (Zi…
…Vereinbarung zur Rückübertragung des Kaufgegenstandes abgeschlossen werde. Die Entscheidung zur Rückübertragung sei damit ausschließlich auf freiwilliger Basis erfolgt und sei folglich dieser Tatbestand nach § 17 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987 zu beurteilen. Da diese Vereinbarung später als 3 Jahre nach Entstehung der Steuerschuld abgeschlossen…
…5.2018, C-660/16 und C-661/16, Kollroß und Wirtl, Rn. 62, mit Betonung des Umstandes, dass dem Fiskus unter den dort gegebenen Umständen kein Steuerausfallrisiko entsteht). Der Steuerverwaltung darf kein Schaden entstehen (vgl. EuGH Tibor Farkas, Rn. 55). In Fällen, in denen…
…entsprechend festgesetzt, 1. wenn die Herabsetzung innerhalb von drei Jahren seit der Entstehung der Steuerschuld stattfindet, 2. wenn die Herabsetzung (Minderung) auf Grund der §§ 932 und 933 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches vollzogen wird. (4) Ist in den Fällen der Abs. 1 bis 3 die Steuer…
…2004/16/0151). Materiellrechtlich legislatorisch bedingte Unzulänglichkeiten („Ungerechtigkeiten“) sind keine Unbilligkeiten im Sinne des § 236 BAO (Stoll, BAO, 2421). Aus dem Vorbringen der Bf. hinsichtlich ihres vermeintlich bestehenden Erstattungsanspruches lässt sich nichts gewinnen, weil sich aus der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ergibt, dass die Nachsicht nach…