…erhoben und beantragt, das Erkenntnis ersatzlos aufzuheben [mit ausreichender Deutlichkeit wohl: das Erkenntnis der Finanzstrafbehörde dahingehend abzuändern, dass die anhängigen Finanzstrafverfahren eingestellt werden], wobei eine Entscheidungsfindung eines Finanzstrafsenates des Bundesfinanzgerichtes begehrt wurde. Der Beschuldigte, also B, sei Mehrheitsgesellschafter und Geschäftsführer der A-GmbH. Sein Sohn…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Linz 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert , den Richter Dr. Peter Binder und die fachkundigen Laienrichter Dr. Karl Penninger und Franz Rabeder in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, ehem. Energetiker und Vermittler von Kapitalinvestitionen…
…weit das Recht auf Akteneinsicht gem. § 90 BAO im Spannungsfeld zwischen der von der Abgabepflichtigen begehrten vollen Transparenz einerseits und der von der Behörde für geboten erachteten Vertraulichkeit im Rahmen einer breitbasierten und ergebnisoffenen Entscheidungsfindung andererseits reicht. Es ist zutreffend, dass ein sofortiger Vollzug des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Michaela Schmutzer in der Beschwerdesache S, (Bf.), vertreten durch LeitnerLeitner GmbH, Ottensheimer Straße 32, 4040 Linz, über die Beschwerde vom 11.11.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 3/6/7…
…Berufs- und Lebensentscheidungen junger Menschen, das optimal auf weitere Universitätsstudien, wissenschaftliche Arbeit und unternehmerische Wertschöpfung vorbereitet." Der Lehrgang bietet somit eine Basis für die berufliche Entscheidungsfindung und für die Wahl eines passenden Studiums, ist aber keineswegs für sich als Berufsausbildung anzusehen. Hingewiesen sei ergänzend auch…
…um dem Spruchsenat und dem Amtsbeauftragten die Gelegenheit zu geben, sich von den Genannten einen persönlichen Eindruck zu verschaffen und allenfalls die Beweislage für den Senat zur Entscheidungsfindung zu erweitern, verstößt im Prinzip nicht gegen das dem Spruchsenatsvorsitzenden im Vorverfahren zugeordnete Entscheidungskalkül und im Sinne…
Der Bf hat, um dem BFG die Entscheidungsfindung zu erleichtern, im gegenständlichen Vorlageantrag auf das Vorbringen in der Beschwerde und im Vorlageantrag im erwähnten Akte verwiesen und es auch zum Vorbringen in diesem Rechtsbehelfsverfahren erhoben. Das BFG hat im Rechtebehelfsverfahren zur erwähnten Zahl des Zollamtes…
…Unterhalt zu verschaffen ausdrücklich an eine dafür qualifizierte Institution übertragen. Daraus folgt, dass der Entscheidungsfindung durch die Behörde weder Bekundungen der Eltern über den Gesundheitszustand ihres Kindes noch anderer Personen, mögen sie auch über fachärztliche Kenntnisse verfügen, zu Grunde zu legen sind (VwGH vom 20…
…bei einer Meldepflichtverletzung keine Anwendung finden, gibt jedoch ebenfalls die Vorstellung des Gesetzgebers von seinen Mindestansprüchen an eine Sanktion wieder und kann daher in die Betrachtungen für eine Entscheidungsfindung für eine angemessene Strafe herangezogen werden. Somit ist eine Geldstrafe nach § 15 WiEReG im Rahmen des…
…gemäß § 143 BAO vom 19.6.2017 ("... Da in einem anhängigen Verfahren beim Finanzamt Eisenstadt zur Entscheidungsfindung die Betriebskosten von großer Wichtigkeit sind, ersuchen wir um die Bekanntgabe des Verbrauchs von Energie/Strom und Wärmelieferung für den Zeitraum 11/2012-bis 11/2014, der in…
…verschaffen, ausdrücklich an eine dafür qualifizierte Institution übertragen. Daraus folgt, dass der Entscheidungsfindung durch die Behörde weder Bekundungen der Eltern über den Gesundheitszustand ihres Kindes noch anderer Personen, mögen sie auch über fachärztliche Kenntnisse verfügen, zu Grunde zu legen sind (VwGH vom 20.09.1995…
…gegenständliche Notizzettel sei nicht von der Akteneinsicht ausgenommen, zumal dessen Inhalt der bfP bereits bekanntgegeben worden sei und die Akteneinsicht somit schon dem Grunde nach keine negative Auswirkung auf die Unabhängigkeit der Entscheidungsfindung der belangten Behörde haben könne; zudem handle es sich dabei nicht um…
…einer Erkrankung (Long Covid), am Studieren gehindert ist und dass somit die rechtlichen Voraussetzungen für den Weiterbezug der Familienbeihilfe auch nach dem 28.02.2023 vorliegen. Hätte die Behörde den vorgelegten Unterlagen Beachtung geschenkt und diese bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt, hätte sie die Feststellung treffen…
…gemäß §§ 72 bis 74 FinStrG und wendet wie folgt weiter ein: Das Wesen der Befangenheit bestehe in der Hemmung einer unparteiischen Entschließung durch unsachliche psychologische Motive durch eine bestimmte, in die Entscheidungsfindung eingebundene physische Person (vgl VwGH vom 13. April 1994, 94/12/0039, vom…
…gemäß §§ 72 bis 74 FinStrG und wendet wie folgt weiter ein: Das Wesen der Befangenheit bestehe in der Hemmung einer unparteiischen Entschließung durch unsachliche psychologische Motive durch eine bestimmte, in die Entscheidungsfindung eingebundene physische Person (vgl VwGH vom 13. April 1994, 94/12/0039, vom…
…Unterhalt zu verschaffen ausdrücklich an eine dafür qualifizierte Institution übertragen. Daraus folgt, dass der Entscheidungsfindung durch die Behörde weder Bekundungen der Eltern über den Gesundheitszustand ihres Kindes noch anderer Personen, mögen sie auch über fachärztliche Kenntnisse verfügen, zu Grunde zu legen sind (VwGH vom 20…
…kann bei einer Meldepflichtverletzung keine Anwendung finden, gibt jedoch die Vorstellung des Gesetzgebers von seinen Mindestansprüchen an eine Sanktion wieder und ist daher auch in die Betrachtungen für eine Entscheidungsfindung für eine angemessene Strafe heranziehbar. Somit ist eine Geldstrafe nach § 15 WiEReG im Rahmen des…
…in der Bescheidbegründung angeführt. Somit kann dies von mir nicht nachvollzogen werden. Es wurde in Vorjahren auf BFG-Erkenntnisse hingewiesen, die allesamt nicht auf die rechtliche und zu würdigende Entscheidungsfindung in meinem Fall zutreffen. So wurde in einem Erkenntnis ein Steuerpflichtiger verletzt, als er seiner…
…Da im Finanzstrafverfahren kein Unmittelbarkeitsgrundsatz besteht, konnte das Hauptverhandlungsprotokoll beim Landesgericht zu GZ. ***GZ1*** vom 16.4.2019 zur Entscheidungsfindung herangezogen werden, laut dem ***RA1*** (von der beruflichen Verschwiegenheitspflicht entbunden) als Zeuge vernommen Folgendes ausgesagt hat: "Ich kenne die beiden Angeklagten, weil wir die Firma …
…einen späteren Zeitraum betreffende Beschwerdevorentscheidung verwies die belangte Behörde auf die zuletzt bekannte Judikatur des VwGH und sich dieser anschließenden neueren Erkenntnisse des Bundesfinanzgerichts. Im dagegen erhobenen Vorlageantrag beantragte die Bf. die Entscheidungsfindung durch einen Senat unter Anberaumung einer mündlichen Verhandlung. Weiters führte sie aus…